| # taz.de -- Klage von Nordsee-Fischern abgelehnt: EU-Gericht stärkt den Meeres… | |
| > Der Fischerverband empfindet die EU-Regelverschärfung zum Meeresschutz in | |
| > der Nordsee als überzogen. Nun wurde seine Klage vollumfänglich | |
| > abgewiesen. | |
| Bild: Durch Verbote und Beschränkungen für die Verwendung von Schleppnetzen s… | |
| Luxemburg afp | Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer ist mit | |
| seiner Klage gegen die Naturschutzmaßnahmen in der deutschen Nordsee | |
| gescheitert. Mit einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil wies das | |
| erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage in allen | |
| Punkten ab. Hiergegen kann der Verband noch Rechtsmittel zum | |
| [1][Europäischen Gerichtshof (EuGH)] einlegen. | |
| Der Streit betrifft die Gebiete Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, | |
| Doggerbank und Östliche Deutsche Bucht. Diese sind Teil des europäischen | |
| Naturschutz-Netzes Natura 2000. Deutschland ist daher zur Einhaltung | |
| verschiedener Naturschutz-Vorgaben der EU verpflichtet. | |
| ## Naturschutzvorgaben bestehen seit zwei Jahren | |
| Gemeinsam mit den Niederlanden hatte Deutschland Vorschläge für eine | |
| entsprechende Umsetzung des Naturschutzes in diesen und den angrenzenden | |
| niederländischen Gebieten – Klaverbank, Friese Front und Centrale | |
| Oestergronden – erarbeitet. Die EU-Kommission hat diese Vorschläge | |
| weitgehend übernommen und Ende 2022 verbindlich festgelegt. | |
| Konkret bedeutet dies vor allem Verbote und Beschränkungen für die | |
| Verwendung von Schleppnetzen und anderem „grundberührendem Fanggerät“. | |
| Dabei werden Netze oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden, | |
| was etwa bei den Krabbenfischern der Fall ist. Dadurch sollen Sandbänke, | |
| Riffe oder Kiesgründe geschützt werden. Zum Schutz des Schweinswals und | |
| mehrerer Seevogelarten gibt es weitere Beschränkungen für den Fischfang mit | |
| Kiemen- und Verwickelnetzen. In Teilen der Schutzgebiete ist der Fischfang | |
| vollkommen verboten. | |
| ## Fischerverband kann Rechtsmittel einlegen | |
| Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer hält die Schutzgebiete | |
| für zu groß, teils sei ein Schutzbedürfnis gar nicht gegeben. Die | |
| verbotenen Gebiete seien weiträumiger gefasst worden als es zum Schutz der | |
| Habitate erforderlich wäre. | |
| Das EuG wies diese und weitere Rügen des Verbands nun „in vollem Umfang“ | |
| ab. Es handele sich um wirksame und zulässige „Maßnahmen [2][zum Schutz der | |
| Meeresumwelt]“. Anders als der Verband meine, biete die | |
| EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch eine ausreichende Grundlage, um | |
| Kiesgründe in den Schutz einzubeziehen. Hiergegen kann der Fischer-Verband | |
| noch Rechtsmittel bei dem Europäischen Gerichtshof einlegen. | |
| 21 May 2025 | |
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