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# taz.de -- Jahresbericht des Weissen Rings: Kaum Hilfe für Gewaltopfer
> Wer Gewalt erfährt, hat Anspruch auf Entschädigung vom Staat. Doch 2021
> wurden nicht einmal ein Drittel der Anträge auf Hilfszahlungen genehmigt.
Bild: Die staatliche Hilfe für Opfer von Gewalt ist in Deutschland auf einen T…
Berlin taz | Gewaltopfer haben ein Recht auf Hilfe vom Staat –
[1][eigentlich]. Die Hilfsorganisation Weisser Ring veröffentlichte die
Zahlen zur staatlichen Unterstützung von Gewaltopfern: 46,6 Prozent der
Anträge wurden abgelehnt, also fast die Hälfte. Das ist der schlechteste
Wert seit mehr als 20 Jahren, heißt es von der größten Hilfsorganisation
für Verbrechensopfer Deutschlands.
Der Weisse Ring [2][dokumentiert] die Anzahl der Anträge jedes Jahr. „Das
bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen“, sagt Jörg Ziercke,
Bundesvorsitzender des Weissen Rings. „Die Bürokratie lässt Menschen, die
unverschuldet in Not geraten sind, immer öfter hilflos zurück.“
Die andere angenommene Hälfte der Anträge wird nicht unbedingt bearbeitet.
25,8 Prozent der Anträge wurden als „erledigt aus sonstigen Gründen“
abgestempelt. Das kann zum Beispiel heißen, dass Antragstellende gestorben
sind, der Fall an ein anderes Bundesland weitergeleitet wurde oder
Betroffene den Antrag zurückgezogen haben.
Nur 27,6 Prozent der Entschädigungsanträge wurden von den Ämtern genehmigt.
15.008 Anträge auf Entschädigung wurden 2021 gestellt, aber rund 165.000
Fälle von Gewaltkriminalität erfasst. Das heißt, bei gerade einmal 9
Prozent der erfassten Gewalttaten werden nachfolgend Anträge auf
Opferentschädigung gestellt.
Das liegt vor allem an den Verfahren, die nicht opfersensibel seien und
viel zu lange dauern, berichtet Claudia Igney, Referentin des
Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) der taz. Sie
erklärt: „Eine besondere Schwierigkeit ist, dass die Antragstellerin eine
doppelte Kausalität nachweisen muss: Zunächst, dass die Tat stattgefunden
hat und dadurch eine Schädigung eingetreten ist, und dann, dass die
gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen und Beeinträchtigungen auf
diese Schädigung durch die Tat zurückzuführen sind. Viele scheitern schon
an der ersten Hürde.“ Igney kritisiert, dass es in den Behörden oft kein
Fachwissen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt gebe.
## Finanzieller Hintergedanken der Ämter?
Auch Stephan Kees, Fachreferent des Verbands der Beratungsstellen für
Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG), ist
von der hohen Ablehnungsquote wenig überrascht. Er vermutet sogar einen
finanziellen Hintergedanken bei den Ämtern: „Es entsteht der Eindruck, dass
Kostenersparnisse bei der Abwägung der Bewilligung von Anträgen eine Rolle
spielen könnten. Eine Ablehnung ist dann meist mit weiteren seelischen
Verletzungen, Enttäuschungen und dem Gefühl der Nichtanerkennung
verbunden“, so Kees zur taz.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales schreibt auf
Anfrage: „Die Durchführung des OEG obliegt der Verwaltung der Länder, die
jeweils prüfen müssen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen
vorliegen.“ Dem Ministerium seien die Beschwerden über die Prüfung der
Anträge auf Opferentschädigung bekannt. Es habe eine Reform befürwortet.
Im Januar 2024 tritt das [3][Vierzehnte Buch des Sozialgesetzbuchs] in
Kraft. Hier werden Verbesserungen in der Betreuung, zum Beispiel durch ein
Fallmanagement für Betroffene, und in der Entschädigung psychischer Gewalt
versprochen. Auch Claudia Igney vom bff sieht darin „Erleichterungen für
Betroffene sexualisierter und häuslicher Gewalt“.
17 Aug 2022
## LINKS
[1] https://forum-opferhilfe.de/oegreport-tatort-amtsstube/
[2] https://weisser-ring.de/statistiken-zur-staatlichen-opferentschaedigung
[3] /Kolumne-Liebeserklaerung/!5559815
## AUTOREN
Anne Frieda Müller
## TAGS
Weißer Ring
Entschädigung
Gewaltopfer
SED-Diktatur
Drogen
Missbrauchsbeauftragter
häusliche Gewalt
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begrüßt das.
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