# taz.de -- Illegale Parteispenden für Alice Weidel: AfD soll fast 400.000 Eur… | |
> Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt die Geldstrafe, die gegen die | |
> AfD verhängt wurde. Hintergrund sind illegale Parteispenden für Alice | |
> Weidel. | |
Bild: Alice Weidel war im Jahr 2017 Spitzenkandidatin im AfD-Kreisverband Boden… | |
BERLIN taz | Die AfD muss eine Strafe in Höhe von 396.000 Euro an die | |
Bundestagsverwaltung zahlen. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht | |
Berlin entschieden. Die Partei hatte gegen [1][einen Strafbescheid des | |
Bundestages] geklagt, der die Summe fordert. Hintergrund ist eine illegale | |
Spende im Jahr 2017 an den AfD-Kreisverband Bodensee, in dem [2][Alice | |
Weidel] Spitzenkandidatin war. Die Klage der AfD wurde nun abgewiesen. | |
Vor Gericht argumentierte die AfD-Seite, dass es sich nicht um eine | |
Parteispende gehandelt habe, sondern um eine persönliche Zuwendung an | |
Weidel, eine sogenannte „Direktspende“. Das Parteiengesetz könne also gar | |
nicht greifen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Das Geld sei | |
auf das Parteikonto des Kreisverbandes eingegangen und der Partei verfügbar | |
geblieben. Somit handele es sich um eine Parteispende. | |
„Die Alternative für Deutschland bleibt bei ihrer stichhaltig begründeten | |
Rechtsauffassung“, sagte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter als | |
Reaktion auf die Entscheidung. Er werde dem AfD-Bundesvorstand empfehlen, | |
Berufung einzulegen. | |
Der Fall hinter dem Urteil ist verzwickt. Damals erhielt der | |
AfD-Kreisverband Bodensee eine Spende in Höhe von insgesamt 132.000 Euro. | |
Das Geld kam gestückelt in mehreren Tranchen von dem Züricher | |
Pharmaunternehmen Pharmawholesale (PWS), versehen mit dem Verwendungszweck | |
„Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media“. Im April des darauffolgenden | |
Jahres überwies der Kreisverband das Geld zurück. | |
## Auch Weidel selbst könnte noch angeklagt werden | |
Die AfD hatte dem Bundestag eine Liste mit 14 Namen übermittelt, die hinter | |
der Spende des Pharmaunternehmens stehen sollten. Laut den Recherchen von | |
Spiegel, WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung handelte es sich bei diesen | |
Spendern jedoch wohl um Strohleute. | |
Später kam heraus, dass der Firmenchef von PWS lediglich für einen | |
Bekannten gespendet hat, der selbst anonym bleiben wollte. Da Parteien laut | |
Parteiengesetz aber keine Zahlungen über 500 Euro von anonymen Spendern | |
annehmen dürfen, verhängte die Bundestagsverwaltung eine Strafe über das | |
Dreifache der unzulässig angenommenen Spende. | |
Während die Klage der AfD gegen diese Strafe nun abgewiesen wurde, läuft | |
ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen Alice Weidel | |
und drei weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodensee noch immer. Man | |
habe in alle Richtungen ermittelt. Eine verfahrensabschließende | |
Entscheidung sei noch nicht getroffen, sagt Andreas Mathy von der | |
Konstanzer Staatsanwaltschaft. Ob Anklage gegen Weidel erhoben wird, ist | |
damit noch offen. | |
Auch in zwei anderen Fällen bekam die AfD einen Strafbescheid der | |
Bundestagsverwaltung. Dabei ging es um Leistungen und Sachspenden des | |
Schweizer Unternehmens Goal AG für den Wahlkampf von Jörg Meuthen und den | |
von Guido Reil. Meuthen klagte gegen den Bescheid – und verlor. Im Fall um | |
Reil zahlte die AfD direkt. | |
16 Jun 2021 | |
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## AUTOREN | |
Julian Jestadt | |
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