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# taz.de -- EuGH zum Unkrautvernichter: Glyphosat-Zulassung in der EU okay
> Aktionen gegen Pflanzenschutzmittel sind nicht gerechtfertigt. Die
> EuGH-Generalanwältin hält das Zulassungssystem für sicher.
Bild: Am Zulassungsverfahren ist wenig auszusetzen, meint die Generalanwältin …
Luxemburg taz Das europäische Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel ist
ausreichend sicher. Zu diesem Schluss kam in einem Verfahren am
Europäischen Gerichtshof (EuGH) jetzt die unabhängige Generalanwältin
Eleanor Sharpston. Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Aktionen von
französischen Umweltaktivisten. In den okzitanischen Städten Foix und
Palmiers gingen sie 2016 in Geschäfte und beschmierten Kanister mit dem
glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Round up, um „ein Zeichen zu
setzen“.
Die [1][Aktivisten] wurden daraufhin wegen Sachbeschädigung angeklagt. Doch
das Strafgericht von Foix legte dem EuGH Fragen zur Sicherheit der
Pflanzenschutzmittelzulassung in Europa vor. Sollte sich erweisen, dass die
Zulassung etwa von Glyphosat zu Risiken für Gesundheit und Umwelt führt,
müssten die Aktivisten eventuell freigesprochen werden.
Das Urteil des EuGH wird durch ein Gutachten der Generalanwältin Sharpston
vorbereitet. Sie hält das System, das durch die
Pflanzenschutzmittelverordnung der EU von 2009 eingeführt wurde, für
„solide“. Es beruhe auf dem Vorsorgeprinzip.
An der Genehmigung wirkten mehrere unabhängige Behörden mit. Auf EU-Ebene
müssten zunächst Wirkstoffe wie Glyphosat durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) in eine Positivliste aufgenommen werden.
## Cocktail-Effekte werden berücksichtigt
Die Genehmigung der konkreten Spritzmittel wie Round Up erfolge dann auf
Ebene der EU-Staaten, in Deutschland zum Beispiel durch das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig. Bei
neuen Erkenntnissen seien nachträgliche Korrekturen möglich.
Auch so genannte Cocktail-Effekte, also Wechselwirkungen zwischen
verschiedenen Wirkstoffen, würden berücksichtigt. Bei unklaren
Langfristrisiken könne die Zulassung verweigert werden. Es sei jedoch nicht
zwingend, erst die Wirkung eines Mittels in Langfristtests zu erproben,
schließlich hätten die Bauern auch ein Interesse an baldiger Steigerung der
landwirtschaftlichen Produktivität. Dass das EU-Parlament 2018 eine
Verbesserung der Verordnung forderte, heißt für Sharpston nicht, dass das
derzeitige System mangelhaft sei.
12 Mar 2019
## LINKS
[1] https://www.ladepeche.fr/article/2018/08/15/2851759-druelle-nouvelle-operat…
## AUTOREN
Christian Rath
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EuGH
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