| # taz.de -- Entschädigung für unrechtmäßige Haft: 9.000 Euro für ein Jahr … | |
| > Der Rocker Mustafa Y. saß zwei Jahre in Haft. Dann reduzierte der | |
| > Bundesgerichtshof das Strafmaß auf ein Jahr. Nun bekommt Y. | |
| > Haftentschädigung. | |
| Bild: Die Justizvollzugsanstalt Oldenburg: Hier saß Mustafa Y. zwei Jahr ab �… | |
| Bremen taz Mustafa Y. ist ein Hells-Angels-Rocker und gewiss keiner von der | |
| zimperlichen Sorte. In seinem Vorstrafenregister stehen mehrere Fälle von | |
| Körperverletzung, Raub und räuberischer Erpressung. Dafür hat er gesessen. | |
| Gleichzeitig hat er ein Anrecht auf eine gerechte Beurteilung – das hat das | |
| Landgericht Oldenburg jüngst festgestellt. Zwei Jahre hat Mustafa Y. in | |
| Untersuchungshaft gesessen, allein wegen des „Führens einer Waffe“. Zu | |
| Unrecht, wie das Landgericht nun feststellte. | |
| Die Geschichte ist einigermaßen kurios. Es geht um das spurlose | |
| [1][Verschwinden des Rockers Rezan Çakici am 3. Juli 2017]. Die | |
| Kriminalpolizei geht von Mord aus – aber es gibt bis heute keine Leiche und | |
| keine Spur. Der Vater des Verschwundenen verdächtigte Mustafa Y., etwas | |
| über den Verbleib seines Sohnes zu wissen. Y. wurde bedroht, damit er | |
| Auskunft gebe. Er meldete die Bedrohungen der Polizei – und bekam von der | |
| die Auskunft, sie könne ihm da leider nicht helfen. | |
| Dann kam es zu einem verhängnisvollen Treffen. Vater Çakici hatte sich in | |
| der Oldenburger Trockenbaufirma angekündigt, die Mustafa Y. damals leitete. | |
| Y. war klar, dass Vater Çakici bewaffnet kommen würde, er steckte sich auch | |
| eine Pistole ein. Dass Y. auch bei diesem Treffen angeben würde, er wisse | |
| nichts über den Verbleib von Rezan Çakici, war klar – Vater Çakici forderte | |
| auch nur Geld, sagt Mustafa Y. | |
| Um die finanzielle Forderung zu unterstreichen, richtete der mitgekommene | |
| Bruder des Vaters ein Messer gegen Mustafa Y. Der wusste, dass dem Bruder | |
| in der Türkei ein Mord mit einem Messer vorgeworfen wird. Y. zog seine | |
| Waffe, schoss, erst in den Boden, und als der Bruder ihn weiter bedrängte, | |
| auch auf den Angreifer. Er traf ihn tödlich. Y. rief selbst die Polizei. | |
| Die Staatsanwaltschaft Oldenburg klagte den Hells Angel wegen Mordes an. | |
| Das Landgericht sprach ihn im Februar 2018 von diesem Vorwurf frei. Er habe | |
| in Notwehr gehandelt. Nur die Waffe, eine Walther P22, hätte er nicht | |
| führen dürfen, so das Gericht. | |
| In dem Prozess saß der Vater des verschwundenen Rezan als Nebenkläger, also | |
| sozusagen auf der Seite der Ankläger. Dafür, dass auch er eine Waffe dabei | |
| hatte, bekam er später einen Strafbefehl – ein halbes Jahr auf Bewährung. | |
| Mustafa Y., der eine Waffe dabei hatte, um sich zu wehren, bekam wegen des | |
| Führens der Waffe zwei Jahre und sechs Monate – ohne Bewährung. Und während | |
| der Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof schmorte, saß er in | |
| Untersuchungshaft – wegen Fluchtgefahr. Denn, so begründete das Landgericht | |
| – um der Gewaltdrohung des Vaters Çakici zu entgehen, könnte Mustafa Y. ins | |
| Ausland fliehen. | |
| Zwei Jahre insgesamt saß Y. in Untersuchungshaft, da hob der | |
| Bundesgerichtshof das Urteil auf. Der Vorsitzende Landrichter Sebastian | |
| Bührmann hatte sich offenbar im Waffenrecht nicht ausgekannt: Unter dem | |
| „Führen“ von Waffen versteht das Waffengesetz das „Ausüben der | |
| tatsächlichen Gewalt über Waffen außerhalb des umfriedeten Besitzes“. In | |
| den eigenen „umfriedeten“ Geschäftsräumen geht es um den „Besitz“ ein… | |
| Waffe, nicht um das „Führen“. Besitzen durfte Mustafa Y. die Waffe in der | |
| Situation der Notwehr. Was er nicht durfte, war sich in Erwartung dieser | |
| Situation zwei Stunden vorher die Waffe einzustecken. Allein dafür dürfe er | |
| bestraft werden, so der Bundesgerichtshof. | |
| In der Wiederaufnahme des Verfahrens wurde Mustafa Y. nun mit einem Jahr | |
| Haft bestraft – da er das schon abgesessen hat, müsse man über die Frage | |
| der Bewährung nicht weiter nachdenken, erklärte der Richter. Für das andere | |
| Jahr U-Haft, das Y. absitzen musste, bekommt er Haftentschädigung, rund | |
| 9.000 Euro. | |
| 19 Dec 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Klaus Wolschner | |
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