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# taz.de -- Entkriminalisierung der Abtreibung: Neuseeland legalisiert Abbruch
> Ein Gesetzentwurf soll die Rechtslage modernisieren: Er verzichtet auf
> die obligatorischen Beratungsgespräche bis zur 20. Schwangerschaftswoche.
Bild: Auch im Nachbarland Australien wird aktuell intensiv über das Thema disk…
Sydney taz | Mit der Einführung des [1][Stimmrechts für Frauen] 1893 hatte
Neuseeland zwar als weltweit erster selbstregierter Staat diese an der
Wahlurne gleichgestellt. Geht es aber darum, Frauen das Recht über ihren
Körper zu geben, lebt das Land in der Vergangenheit. Denn
[2][Schwangerschaftsabbrüche] sind bis heute kriminalisiert. Das soll sich
nun ändern.
Die Abtreibung eines Fötus soll künftig nur noch als gesundheitliche
Angelegenheit eingestuft werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird an
diesem Donnerstag im Parlament vorgelegt. Laut dem sozialdemokratischen
Justizminister Andrew Little werde neuseeländisches Recht damit auf den
Stand anderer Industrieländer gebracht.
Bisher durfte ein Schwangerschaftsabbruch nur bei Inzest, „geistiger
Abnormalität“ oder einer Anomalie des ungeborenen Kindes erfolgen. Als
weiterer Grund galt eine ernste Gefährdung der körperlichen oder geistigen
Gesundheit der Mutter, sollte das Kind ausgetragen werden. Berücksichtigt
werden konnte auch eine Situation, in der „sexuelle Gewalt“ und
„Altersextreme“ eine Rolle spielen. Dann brauchte eine Frau aber die
Zustimmung zweier Ärzte.
„Abtreibung ist das einzige medizinische Verfahren, das in Neuseeland noch
ein Verbrechen ist. Es ist an der Zeit, dass sich das ändert“, sagte
Little. „Eine Frau hat das Recht zu entscheiden, was mit ihrem Körper
passiert.“
## Beratung nur unterstützend
Befürworter der Reform begrüßten den Schritt. Neuseeländische Frauen hätten
jahrzehntelang darauf gewartet. Nach dem Gesetzentwurf, der an diesem
Donnerstag in erster Lesung behandelt wird, sollen Frauen bis zur 20. Woche
ohne obligatorischen Arztbesuch selbst über den Abbruch einer
Schwangerschaft entscheiden und sich in eine Abtreibungsklinik einweisen
können.
[3][Beratungs- und Unterstützungsangebote] könnten zwar in Anspruch
genommen werden, sie seien aber nicht vorgeschrieben. Frauen, die eine
Schwangerschaft auch nach der 20. Woche beenden wollen, benötigen die
Zustimmung eines Arztes, der „vernünftigerweise glauben muss, dass die
Abtreibung im Hinblick auf die körperliche und geistige Gesundheit und das
Wohlbefinden der schwangeren Frau angemessen ist“, so die Vorlage.
Einige Kritiker halten die Grenze von 20 Wochen für problematisch. Nicht
nur, weil die Entwicklung des Fötus dann schon relativ weit fortgeschritten
ist für einen Abbruch der Schwangerschaft. Es gebe genau zu diesem
Zeitpunkt medizinische Untersuchungen wie etwa mit Ultraschall. Dann hätten
die Frauen zu wenig Zeit, sich danach einen Abbruch zu überlegen. Der
Gesetzentwurf wird als Gewissensfrage behandelt: Die Abgeordneten können
ihre Stimmen unabhängig von der Position ihrer politischen Partei abgeben.
Ein Bericht der neuseeländischen Justizkommission, auf dem die Reform
basiert, stellt fest, dass die Abtreibungsrate in Neuseeland mehr oder
weniger ähnlich denen in anderen vergleichbaren Ländern sei. Rund 30
Prozent der Neuseeländerinnen hätten im Verlauf ihres Lebens einen
Schwangerschaftsabbruch. Die Zahl der Abtreibungen ist rückläufig. Während
Neuseeland im Jahr 2007 20,1 Abbrüche pro 1.000 Frauen im gebärfähigen
Alter verzeichnete, waren es 2017 noch 13,7 pro 1.000 Frauen. Diese
Entwicklung sei hauptsächlich auf einen Rückgang der Zahl der Abtreibungen
bei Frauen unter 24 Jahren zurückzuführen.
7 Aug 2019
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## AUTOREN
Urs Wälterlin
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