# taz.de -- Ein Jahr Hutbürger: Hohn für die Pressefreiheit | |
> Bei einer Pegida-Demo wurde letztes Jahr ein ZDF-Team von der Polizei | |
> festgehalten. Das war illegal, doch ein Umdenken hat es nicht gegeben. | |
Bild: Ein Hutbürger wie dieser hetzte bei einer Dresdner Pegida-Demo die Poliz… | |
Hutbürger aller Länder, vereinigt Euch! Denn es könnte sein, dass ihr mit | |
eurer kruden Auffassung („Sie begehen eine Straftat!“) von den Rechten der | |
Medien bei Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen auch weiterhin | |
durchkommt. | |
Wer meinte, die Vorkommnisse bei der Pegida-Demonstration in Dresden | |
[1][vor knapp einem Jahr] hätten für ein grundsätzliches Umdenken gesorgt | |
oder für eine intensivere Auseinandersetzung mit der Presse- und | |
Berichterstattungsfreiheit in den Schulungen der Bundespolizei, liegt | |
leider falsch. | |
Wir erinnern uns: Im August 2018 war bei Pegida ein Demonstrant mit | |
Deutschlandfarben-Hütchen gegen ein ZDF-Kamerateam vorgegangen, das – | |
völlig im Einklang mit Recht und Gesetz – im Rahmen der Demo eben auch ihn, | |
den Teilnehmer, gefilmt hatte. Das Team jedoch wurde von der Polizei rund | |
eine Dreiviertelstunde zur ausführlichen Aufnahme der Personalien | |
festgesetzt. | |
Das Ganze führte zu Hohn und zu einer peinlichen Entschuldigung des | |
Dresdner Polizeipräsidenten sowie zu warmen, Besserung gelobenden Worten. | |
Und sonst nichts, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche | |
Anfrage der Linken zeigt. | |
## Schutz von MedienvertreterInnen | |
Zwar heißt es darin: „Im Rahmen der Ausbildung des Vorbereitungsdienstes | |
für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (VmPVD) sind | |
18 Unterrichtseinheiten […] für die Thematik „Polizei und Grundrechte“ | |
vorgesehen. […] Der Schutz von Pressevertreterinnen und Pressevertretern | |
ist hierbei Teil der Unterrichtungen.“ | |
Im Diplomstudiengang für die gehobenen Dienstgrade sind für das Thema | |
„Schutz des kommunikativen Handelns“ immerhin 12 Unterrichtsstunden | |
vorgesehen, die „unter anderem Meinungs- und Informationsfreiheit, | |
Versammlungsfreiheit und Presse-, Rundfunk und Filmfreiheit“ beinhalten. | |
Dort wird auch der Schutz von MedienvertreterInnen bei Versammlungen | |
thematisiert, „Versammlungen mit extremistischem Hintergrund nehmen hierbei | |
einen größeren Raum ein. […] Im weiteren Verlauf des Studiums werden […] | |
nochmals speziell aktuelle Entwicklungen in der inneren Sicherheit mit | |
einem Zeitrahmen von 24 Unterrichtsstunden thematisiert.“ Und weiter heißt | |
es, die Polizeiausbildung werde regelmäßig evaluiert und „auf aktuelle | |
Schwerpunkte mit einer zeitnahen Einarbeitung in die Lehrinhalte reagiert“. | |
Fragt sich bloß, wie lange das dauert oder was denn nach Sicht der | |
Zuständigen einen „aktuellen Schwerpunkt“ ausmacht. Denn in der Antwort | |
heißt es auch: „Das Modulhandbuch (gPVB) als auch die Inhalte des | |
Ausbildungsplans (VmPVD) werden regelmäßig evaluiert und bei erforderlichen | |
Bedarf überarbeitet. Seit dem Jahr 2015 erfolgte zu der angefragten | |
Thematik keine Anpassung.“ | |
31 Jul 2019 | |
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[1] /Neue-Erkenntnisse-zu-Poebel-Demonstrant/!5530477 | |
## AUTOREN | |
Steffen Grimberg | |
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