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# taz.de -- Bundesweite Corona-Ausnahmeregelung: Die epidemische Lage abschaffen
> Eine Entscheidung des Bundestags über die epidemische Lage ist für die
> Länder nicht bindend. Für eine Maskenpflicht bleibt sie Voraussetzung.
Bild: Gesundheitsminister Spahn würde die „Epi-Lage“ gern auslaufen lassen
Es ist eine vor allem symbolische Diskussion: Soll der Bundestag die
„[1][epidemische Lage nationaler Tragweite]“ verlängern oder nicht? Die
Verlängerung würde Verantwortungsbewusstsein und Vorsicht signalisieren.
Das Ende der „Epi-Lage“ wäre ein Symbol für die Rückkehr zu Freiheit und
Normalität. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dafür plädiert, die
„Epi-Lage“ auslaufen zu lassen. Die Entscheidung muss aber der Bundestag
treffen, also die neue Ampelkoalition.
Man könnte meinen, Spahn wollte die Ampel gleich einem Härtetest aussetzen:
Nachdem Spahn für das Freiheitssignal plädierte, muss die FDP als liberale
Partei dem nun folgen. Gleichzeitig hat aber [2][Karl Lauterbach (SPD)] als
Ober-Präventiv-Politiker natürlich sofort vor den Gefahren gewarnt. Das
Signal mag politisch wichtig sein, in der Praxis ist die Weichenstellung
aber eher schwach. Selbst wenn die „Epi-Lage“ verlängert wird, kann jedes
Bundesland auf Corona-Einschränkungen verzichten; es gibt keinen
Automatismus.
Und falls der Bundestag die nationale „Epi-Lage“ auslaufen lässt, können
die Landtage eben eine epidemische Lage auf Landesebene feststellen. Das
würden die meisten Landtage wohl auch tun, solange sie sogar für den
Basisschutz, wie die [3][Maskenpflicht] in Zügen und im Einzelhandel,
Voraussetzung ist. Besser wäre es jedoch, die Feststellung einer
epidemischen Lage als Bedingung für staatliche Maßnahmen gleich ganz
abzuschaffen.
Stattdessen sollten die Parlamente in den Bundesländern die Verantwortung
für die konkreten Einschränkungen übernehmen. So könnten die
Coronaverordnungen der Landesregierungen an die Zustimmung des jeweiligen
Landtags gebunden werden, wie es etwa in Baden-Württemberg praktiziert
wird.
Der Bundestag trüge dabei weiterhin die Gesamtverantwortung für die
Coronapolitik. Denn er kann jederzeit das Infektionsschutzgesetz ändern,
wenn er mit den Maßnahmen der Länder nicht einverstanden ist. Mit
Einführung der [4][Bundesnotbremse], die von April bis Juni galt, hat er
das bereits ausreichend bewiesen.
24 Oct 2021
## LINKS
[1] /Streit-ueber-epidemische-Lage/!5810216
[2] /Corona-Politiker-Karl-Lauterbach-im-Portraet/!5727184
[3] /Maskenpflicht/!t5681349
[4] /Bundesnotbremse-gegen-Corona/!5762103
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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