| # taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu AfD-Klage: Seehofer verliert in Karlsru… | |
| > In einem Interview, das zeitweise auf der Website des Innenministeriums | |
| > stand, übte Seehofer 2018 harsche Kritik an der AfD. Das gehe zu weit, | |
| > urteilen nun die Richter. | |
| Bild: Die Verfassungsrichter*innen geben der „AfD“ Recht – direkte Konseq… | |
| Karlsruhe taz | Die AfD hatte mit einer Klage gegen Bundesinnenminister | |
| Horst Seehofer (CSU) Erfolg beim Bundesverfassungsgericht. Seehofer habe | |
| seine Neutralitätspflicht verletzt, als er ein AfD-kritisches Interview auf | |
| die Homepage seines Ministeriums stellen ließ. | |
| [1][Seehofer hatte sich im September 2018 in einem Interview] klar zur AfD | |
| geäußert: „Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem | |
| Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ Die | |
| AfD hatte zuvor Steinmeiers Haushaltsmittel in Frage gestellt, weil er für | |
| ein Antifa-Konzert in Chemnitz geworben hatte. Die Pressestelle des | |
| Innenministeriums stellte das Interview danach auf die Homepage des | |
| Ministeriums. | |
| Dagegen erhob die AfD Organklage. Seehofer habe ihr Recht auf | |
| Chancengleichheit verletzt. Das Ministerium nahm gleich nach der Klage das | |
| Interview wieder von der Webseite, wollte das aber nicht als | |
| Schuldeingeständnis gewertet sehen. Deshalb gab es im Februar dieses Jahres | |
| eine mündliche Verhandlung, bei der sich der Erfolg der AfD bereits | |
| abzeichnete. | |
| Tatsächlich stellte das Bundesverfassungsgericht nun fest, dass Seehofer | |
| das Recht der AfD auf „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ | |
| verletzt habe. Indem Seehofers AfD-Kritik auf der Webseite des Ministeriums | |
| veröffentlicht wurde, habe der CSU-Mann staatliche Ressourcen für den | |
| „politischen Meinungskampf“ benutzt und damit die staatliche | |
| Neutralitätspflicht verletzt. Die Einschätzung der AfD als | |
| „staatszersetzend“ wurde von den Richtern aber nicht beanstandet. | |
| ## Auf der Homepage immer sachlich bleiben | |
| Das Gericht hält damit an seiner seit 2014 vertretenen Linie fest. Danach | |
| können sich Minister im Meinungskampf genauso deutlich äußern wie | |
| Oppositionspolitiker. Sie dürfen dabei nur nicht die Ressourcen des Amtes | |
| einsetzen, insbesondere die Webseite des Ministeriums. Regierungsmitglieder | |
| dürfen auf ihrer Ministeriums-Homepage zwar über die Politik ihres Hauses | |
| informieren und sich gegen Vorwürfe verteidigen. Dabei müssen sie aber | |
| immer sachlich bleiben. | |
| In der aktuellen Entscheidung wurden nun nur einige Randfragen neu | |
| entschieden. So ist es noch keine Nutzung von amtlichen Ressourcen, wenn | |
| Seehofer in einem Interview als „Bundesminister des Inneren“ vorgestellt | |
| wird. Er darf diesen Titel auch bei parteipolitischen Aktivitäten tragen. | |
| Ein Minister darf auch gemischte Interviews geben, in denen er sowohl über | |
| die Arbeit des Ministeriums spricht als auch parteipolitische | |
| Einschätzungen abgibt. | |
| Es sei aber keine Aufgabe eines Ministeriums, den Minister „als Person“ zu | |
| präsentieren, so die Richter. Es gebe deshalb keinen Grund, alle | |
| politischen Interviews des Ministers auf die Ministeriums-Webseite zu | |
| stellen. | |
| Während AfD-Parteichef Jörg Meuthen in Karlsruhe von einem „guten Tag für | |
| die Demokratie“ sprach, forderte die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel | |
| aus der Ferne den Rücktritt Seehofers. Für die Bundesregierung begrüßte | |
| Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU) das Urteil. Das Gericht habe | |
| klargestellt, dass sich auch ein Minister in der öffentlichen Debatte | |
| scharf äußern darf und „nicht nur mit angezogener Handbremse“. | |
| 9 Jun 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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