# taz.de -- AfD-Klage gegen Seehofer erfolgreich: Politischer Abmahnverein | |
> Die AfD lauert auf Fehler der Bundesregierung. Nun hat sie feixend die | |
> Genugtuung, den politisch Etablierten einen „Rechtsbruch“ nachgewiesen zu | |
> haben. | |
Bild: Die AfD hatte geklagt, weil sie sich davon einen politischen Vorteil vers… | |
Die [1][AfD hat beim Bundesverfassungsgericht] einen leichten Sieg | |
errungen. Obwohl die Rechtslage klar war, hat das Bundesinnenministerium | |
ein AfD-kritisches Interview von Horst Seehofer auf die Homepage des | |
Ministeriums gestellt und damit die Neutralitätspflicht verletzt. | |
Der damit verbundene Nachteil für die AfD war minimal. Das | |
Seehofer-Interview wurde ganze 184 Mal aufgerufen, bis es nach zwei Wochen | |
wieder von der Webseite entfernt wurde. Die AfD hat auch nicht deshalb | |
geklagt, weil sie sich ungerecht behandelt fühlte, sondern weil sie sich | |
davon einen politischen Vorteil versprach. | |
Die AfD agiert hier wie ein politischer Abmahnverein. Sie lauert auf kleine | |
rechtliche Fehler der Bundesregierung, um dann mit großem Spektakel das | |
Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Ihr Nutzen ist die Genugtuung ihrer | |
feixenden Anhänger, dass man der etablierten Politik mal wieder einen | |
„Rechtsbruch“ nachgewiesen hat – egal wie homöopathisch er in der Praxis | |
war. | |
Dabei sind solche Malheure ja leicht zu vermeiden. [2][Ein Politiker wie | |
Horst Seehofer] hat wirklich genug Möglichkeiten, sich öffentlich zu | |
äußern, und ist dabei auf die Webseite seines Ministeriums überhaupt nicht | |
angewiesen. Als wichtiger Parteipolitiker ist er überall als | |
Interviewpartner gefragt, vor allem wenn er sich deftig über die AfD | |
äußert. | |
Auch wenn die Pflicht zur Neutralität damit oft etwas künstlich wirkt, sie | |
ist doch sinnvoll. Schließlich könnten die Ressourcen und die Amtsautorität | |
der Regierung auch in ganz massiver Form für parteipolitische Einflussnahme | |
genutzt werden. Wenn etwa die Kanzlerin ihre Weihnachtsansprache | |
ausschließlich dem Kampf gegen die AfD (oder gegen die Linke) widmen würde, | |
so wäre das sicher ein Missbrauch staatlicher Mittel. | |
Das Bundesverfassungsgericht hat daher zu Recht an seiner Neutralitätslinie | |
festgehalten – auch wenn die AfD vielleicht noch öfter solche irrelevanten | |
Showprozesse anzetteln kann. | |
9 Jun 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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