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# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu AfD-Klage: Seehofer verliert in Karlsru…
> In einem Interview, das zeitweise auf der Website des Innenministeriums
> stand, übte Seehofer 2018 harsche Kritik an der AfD. Das gehe zu weit,
> urteilen nun die Richter.
Bild: Die Verfassungsrichter*innen geben der „AfD“ Recht – direkte Konseq…
Karlsruhe taz | Die AfD hatte mit einer Klage gegen Bundesinnenminister
Horst Seehofer (CSU) Erfolg beim Bundesverfassungsgericht. Seehofer habe
seine Neutralitätspflicht verletzt, als er ein AfD-kritisches Interview auf
die Homepage seines Ministeriums stellen ließ.
[1][Seehofer hatte sich im September 2018 in einem Interview] klar zur AfD
geäußert: „Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem
Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ Die
AfD hatte zuvor Steinmeiers Haushaltsmittel in Frage gestellt, weil er für
ein Antifa-Konzert in Chemnitz geworben hatte. Die Pressestelle des
Innenministeriums stellte das Interview danach auf die Homepage des
Ministeriums.
Dagegen erhob die AfD Organklage. Seehofer habe ihr Recht auf
Chancengleichheit verletzt. Das Ministerium nahm gleich nach der Klage das
Interview wieder von der Webseite, wollte das aber nicht als
Schuldeingeständnis gewertet sehen. Deshalb gab es im Februar dieses Jahres
eine mündliche Verhandlung, bei der sich der Erfolg der AfD bereits
abzeichnete.
Tatsächlich stellte das Bundesverfassungsgericht nun fest, dass Seehofer
das Recht der AfD auf „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“
verletzt habe. Indem Seehofers AfD-Kritik auf der Webseite des Ministeriums
veröffentlicht wurde, habe der CSU-Mann staatliche Ressourcen für den
„politischen Meinungskampf“ benutzt und damit die staatliche
Neutralitätspflicht verletzt. Die Einschätzung der AfD als
„staatszersetzend“ wurde von den Richtern aber nicht beanstandet.
## Auf der Homepage immer sachlich bleiben
Das Gericht hält damit an seiner seit 2014 vertretenen Linie fest. Danach
können sich Minister im Meinungskampf genauso deutlich äußern wie
Oppositionspolitiker. Sie dürfen dabei nur nicht die Ressourcen des Amtes
einsetzen, insbesondere die Webseite des Ministeriums. Regierungsmitglieder
dürfen auf ihrer Ministeriums-Homepage zwar über die Politik ihres Hauses
informieren und sich gegen Vorwürfe verteidigen. Dabei müssen sie aber
immer sachlich bleiben.
In der aktuellen Entscheidung wurden nun nur einige Randfragen neu
entschieden. So ist es noch keine Nutzung von amtlichen Ressourcen, wenn
Seehofer in einem Interview als „Bundesminister des Inneren“ vorgestellt
wird. Er darf diesen Titel auch bei parteipolitischen Aktivitäten tragen.
Ein Minister darf auch gemischte Interviews geben, in denen er sowohl über
die Arbeit des Ministeriums spricht als auch parteipolitische
Einschätzungen abgibt.
Es sei aber keine Aufgabe eines Ministeriums, den Minister „als Person“ zu
präsentieren, so die Richter. Es gebe deshalb keinen Grund, alle
politischen Interviews des Ministers auf die Ministeriums-Webseite zu
stellen.
Während AfD-Parteichef Jörg Meuthen in Karlsruhe von einem „guten Tag für
die Demokratie“ sprach, forderte die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel
aus der Ferne den Rücktritt Seehofers. Für die Bundesregierung begrüßte
Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU) das Urteil. Das Gericht habe
klargestellt, dass sich auch ein Minister in der öffentlichen Debatte
scharf äußern darf und „nicht nur mit angezogener Handbremse“.
9 Jun 2020
## LINKS
[1] /Verhandlung-des-Verfassungsgerichts/!5663380
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
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Horst Seehofer
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