# taz.de -- Brennelement-Fabrik Lingen: Gericht erlaubt Atom-Exporte | |
> Trotz Widerspruchsverfahren dürfen Brennelemente ins Ausland geliefert | |
> werden. Denn von den Exporten geht laut Gericht kein unmittelbares Risiko | |
> aus. | |
Bild: Ab jetzt dürfen Brennelemente aus Lingen wieder legal nach Doel und Leib… | |
BERLIN taz | Im Streit über Exporte aus der Brennelementfabrik im | |
niedersächsischen Lingen in ältere, ausländische Atomkraftwerke in | |
Grenznähe hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Niederlage | |
erlitten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am Freitag entschieden, dass | |
trotz eines laufenden Widerspruchsverfahrens weiterhin Exporte ins | |
Schweizer Atomkraftwerk Leibstadt stattfinden dürfen. Der Verband hatte den | |
Widerspruch mit der Gefahr begründet, die von dem Atomkraftwerk auch für | |
Menschen in Deutschland ausgeht. | |
Doch mit dieser Gefahr setzte sich das Gericht nicht auseinander. Es | |
erklärte die Exporte aus rein formellen Gründen für zulässig: Als | |
klageberechtigter Verband könne der BUND zwar juristisch gegen Vorhaben | |
vorgehen, von denen eine Verschlechterung des Umweltzustands zu erwarten | |
sei. Doch die Ausfuhr von Brennelementen ist nach Ansicht des Gerichts kein | |
solches „Vorhaben“, weil diese selbst keine direkten Umweltauswirkungen | |
habe. Die vorgebrachte Gefahr des AKW-Betriebs werde „durch den Export nur | |
mittelbar hervorgerufen“, heißt es in der Begründung der Entscheidung. | |
Bereits im Dezember waren weitere Widersprüche gegen Brennelement-Exporte | |
aus Lingen [1][zurückgewiesen worden], damals mit der Begründung, dass sie | |
von Einzelpersonen vorgebracht worden waren, die nicht klageberechtigt | |
sind. Mit der jüngsten Entscheidung steht nun bis auf Weiteres fest, dass | |
auch klageberechtigte Verbände die Exporte nicht auf juristischem Weg | |
aufhalten können. Die Entscheidung dürfte sich auch auf ein weiteres | |
Widerspruchsverfahren auswirken, das Exporte von Lingen ins belgische AKW | |
Doel betrifft. | |
Der BUND äußerte sich enttäuscht, dass die Gefahr, die vom AKW Leibstadt | |
ausgehe, im Verfahren keine Rolle gespielt habe. „Die Folge ist nun, dass | |
in diesem sensiblen Bereich des gesellschaftlichen Lebens, nämlich dem | |
Atomrecht, eine Behördenentscheidung ergehen darf, die von niemandem | |
juristisch angefochten werden kann – egal wie fehlerhaft sie auch ist“, | |
kommentierte die Geschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg, Sylvia | |
Pilarsky-Grosch. Der BUND kündigte an, in den nächsten Tagen über das | |
weitere Vorgehen zu entscheiden. | |
Das Bundesumweltministerium betonte auf Anfrage, die Entscheidung berühre | |
nicht das Recht des BUND, „seine Klagebefugnis in einem Hauptsacheverfahren | |
abschließend klären zu lassen“. Das Ministerium hatte zuvor versucht, | |
Exporte in alte, grenznahe AKWs gesetzlich verbieten zu lassen, [2][war | |
damit aber gescheitert]. Hier müsse nun ein neuer Anlauf unternommen | |
werden, forderte Matthias Eickhoff vom Bündnis Münsterland gegen | |
Atomanlagen, das den Widerspruch gegen die Doel-Exporte unterstützt. „Jetzt | |
muss endlich politisch gehandelt werden“, forderte er. | |
## Strafrechtliche Frage noch offen | |
Betreiber Framatome kündigte an, auf Grundlage der Entscheidung nun die | |
Transporte nach Leibstadt und Doel wieder aufzunehmen. Nicht direkt von der | |
Entscheidung berührt ist dagegen die juristische Auseinandersetzung über | |
vergangene Transporte: [3][Weil Framatome schon vor der Entscheidung vom | |
Freitag mehrere Transprote nach Leibstadt und Lingen durchgeführt hatte], | |
sind Strafanzeigen gegen das Unternehmen erstattet worden. Auch das | |
Umweltministerium hatte eine juristische Überprüfung dieser Transporte | |
angekündigt. | |
15 Feb 2021 | |
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## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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