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# taz.de -- Ausblick auf Berlin 2019: Die müssen weg, die vielleicht nicht
> Die Container für Geflüchtete am Tempelhofer Feld müssen bis Ende 2019
> abgebaut sein. Manche sollen aber bleiben und anders genutzt werden.
Bild: Eines der umstrittensten Bauwerke der Stadt: das Containerdorf am Tempelh…
Eines der umstrittensten Bauwerke der Stadt soll Ende 2019 verschwinden:
das Containerdorf am ehemaligen Flughafen Tempelhof. Mit rund 1.000 Plätzen
ist es Berlins größte Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Aus
Hunderten weißer Container sind hier 256 Kleinwohnungen mit Kochmöglichkeit
entstanden, dazu gibt es eine Schule, drei Sportplätze, einen Waschsalon.
Knapp 17 Millionen Euro hat der Bau gekostet, nach monatelanger
Bauverzögerung konnte er erst im Dezember 2017 bezogen werden. Trotzdem
muss er nun abgerissen werden: Das besagt das Tempelhofer-Feld-Gesetz.
Anfang 2016 hatte der Senat den Bau von 30 Containerdörfern für 15.000
Flüchtlinge beschlossen, vor allem für die etwa Zehntausend, die damals
noch in Turnhallen leben mussten. Realisiert wurden am Ende 14,
Kostenpunkt: rund 100 Millionen Euro. Rechnet man die damals schon
bestehenden fünf Containerdörfer der ersten Generation hinzu, gibt es heute
19 dieser Unterkünfte im Stadtgebiet, in denen Mitte Dezember noch 5.600
Geflüchtete lebten.
Drei Containerdörfer stehen allerdings seit ihrer Errichtung leer, das
Landesflüchtlingsamt hatte Probleme mit der europaweiten Ausschreibung.
Zwei von ihnen, in Reinickendorf und Spandau, werden laut Sozialverwaltung
seit Mitte Dezember bezogen. Für das dritte Containerdorf in der
Neuköllner Karl-Marx-Straße handelt das Amt derzeit mit einem Betreiber den
Vertrag aus.
Der Standort Tempelhofer Feld war politisch besonders heikel, weil dort
nach dem per Volksentscheid erzwungenen Feld-Gesetz keine Bebauung erlaubt
ist. Mit der Befristung der Bebauung, die im Februar 2017 ins Gesetz
aufgenommen wurde, konnte die damals gerade ins Amt gekommene R2G-Koalition
Kritiker aus den eigenen Reihen beruhigen.
Auch ein paar der anderen „Tempohomes“, wie die Containerdörfer der
zweiten Generation behördlicherseits genannt werden, um ihren temporären
Charakter zu betonen, müssen in diesem Jahr schließen. Weitere folgen 2020.
Denn auch für Bauten, die nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
gebaut wurden, das Bauvorschriften lockert, gilt eine Befristung von drei
Jahren.
Allerdings wurden am Ende nicht alle Tempohomes mit diesem
„Beschleunigungsgesetz“ gebaut. Und so gibt es beim Senat Überlegungen, ein
paar der Containerdörfer doch länger stehen zu lassen und umzunutzen – etwa
für die Kältehilfe. „Zurzeit laufen dazu noch Gespräche und Abstimmungen�…
erklärt die zuständige Sozialverwaltung dazu.
29 Dec 2018
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Tempohomes
Geflüchtete
Tempelhofer Feld
Tempohomes
Integrationsbeauftragte
Geflüchtete
Unterbringung von Geflüchteten
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