# taz.de -- Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft: Kein Geständnis, kein Deal | |
> 30 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag in Saarlouis ist die Schuld des | |
> Angeklagten nicht bewiesen. Ein Deal, den das Gericht vorschlug, platzte. | |
Bild: Gedenkkundgebung für Samuel Yeboah am 19. September 2022 in Saarlouis | |
KOBLENZ taz | Auch an diesem 23. Verhandlungstag vor dem Oberlandesgerichts | |
Koblenz (OLG) bleibt die Wahrheitsfindung mühsam. Die Hoffnung auf | |
Klarheit, die von diesem Tag ausgehen sollte, ist erst einmal vertagt. | |
„Eine [1][Verständigung auf Vorschlag] des Gerichts ist nicht zu Stande | |
gekommen“, teilt der Vorsitzende Richter Konrad Leitges zum Auftakt der | |
Sitzung mit. Es gibt kein Geständnis, vorerst. | |
Das Gericht hatte dem Angeklagten Peter S. und seiner Verteidigung im März | |
einen Deal angeboten: Wenn der inzwischen 51-Jährige sich zu der Tat | |
bekennt, würde der Strafrahmen begrenzt, auf 5,5 bis 6,5 Jahre Haft, falls | |
das Gericht nach Jugendrecht urteilt. Doch eine Stellungnahme des | |
Generalbundesanwalts stoppte den Vorschlag fürs Erste: Wegen der besonderen | |
Schwere der Straftat sei das vorgeschlagene Strafmaß zu niedrig, zumal der | |
Angeklagte mehr als 30 Jahre lang sein Wissen über die Tatbeteiligung für | |
sich behalten habe. Bei dem Anschlag war 1991 der Ghanaer Samuel Yeboah | |
getötet worden. | |
Mit seinem Vorschlag hatte das OLG zweierlei signalisiert: Zum Einen, dass | |
es eine Verurteilung des Angeklagten wegen des [2][tödlichen | |
Brandanschlags] für wahrscheinlich hält. Zum anderen, dass es | |
möglicherweise nach Jugendrecht urteilen will. Der Angeklagte war zur | |
Tatzeit 20 Jahre alt und gehörte einer auffälligen Skinheadszene an. Nur | |
wenn Peter S. vom OLG auch nach Jugendrecht verurteilt werden sollte, | |
ergibt der vorgeschlagene Deal Sinn. Ein Erwachsener, der wegen Mordes | |
verurteilt wird, bekommt lebenslänglich – da hätte das Gericht keinen | |
Spielraum. | |
## „Ich zittere noch heute, wenn ich daran denke“ | |
Bis es zu einer neuen Absprache kommt, geht es in diesem Verfahren so | |
weiter, wie in den 22 Verhandlungstagen zuvor. Mit Entsetzen auf Seiten der | |
Opfer und Angehörigen. Und mit nebulösen Erinnerungen derer, die damals zur | |
rechten Skinheadszene um den Angeklagten gehörten. | |
Der erste Zeuge am Dienstag ist Markus B., um die Tatzeit bekennender | |
Skinhead. Der heute 49-Jährige will sich nach 32 Jahren kaum noch an | |
Einzelheiten erinnern können. „Mir ging es um Party und Trinken“, | |
beschreibt Markus B. ein Foto aus der Zeit, auf dem er mit dem Angeklagten | |
zu sehen ist. Bei der Polizei hatte er seine „rechte“ Gesinnung eingeräumt. | |
Am Tag des Brandanschlags hatte man sich ebenfalls getroffen. Um 23 Uhr sei | |
er aber nach Hause gegangen. Vom Brandanschlag habe er damals zwar gehört, | |
doch wer dafür verantwortlich war, wisse er nicht. Rädelsführer sei der | |
Angeklagte S. nicht gewesen, der habe sich aber nach dem Anschlag auffällig | |
verhalten, berichtet Markus B., beruft sich dabei aber auf Beobachtungen | |
eines Kumpels. Viel mehr weiß er nicht zu sagen, außer dass der Angeklagte | |
nach ihren Treffen „immer sehr besoffen“ gewesen sei. | |
Anschließend berichtet der Onkel eines der Opfer sehr konkret. Er habe mit | |
seinem Neffen Geburtstag feiern wollen. Als das Feuer ausgebrochen sei, | |
habe er panisch „Help! Help!“, gerufen. „Ich war nicht mehr bei Sinnen“, | |
sagt er und schildert erschüttert die Brandverletzungen seines Neffen. „Ich | |
zittere noch heute, wenn ich daran denke“, sagt der Mann, der eigens für | |
diesen Prozess aus Tschechien angereist ist. „Er sah aus wie gebacken“, | |
übersetzt der Dolmetscher und seine Stimme wird immer leiser. | |
18 Apr 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christoph Schmidt-Lunau | |
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