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# taz.de -- Anreize für eigenen Solarstrom: Mieter zur Sonne!
> Eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach rentiert sich bisher nur für
> Eigentümer. Nun soll der „Mieterstrom“ gesondert gefördert werden.
Bild: Bisher gibt es Mieterstrom vor allem in Pilotprojekten wie hier in Berlin…
Berlin taz | Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz dafür sorgen,
dass sich Solaranlagen künftig auch auf Mietshäusern rechnen. Bisher werden
Fotovoltaik-Anlagen vor allem auf Ein- oder Zweifamlienhäusern installiert,
die von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Denn mit dem Einspeisen von
Strom aus Dachanalgen ins Netz lässt sich aufgrund der stark gesunkenen
Vergütung praktisch kein Geld mehr verdienen.
Rechnen tun sich Solaranlagen vor allem dadurch, dass ein – möglichst
großer – Teil des Stroms selbst verbraucht wird. Auf den selbst
verbrauchten Strom fallen keine Netzentgelte und keine Stromsteuer an. Je
nach Anlagengröße wird auch die EEG-Umlage ganz oder teilweise erlassen.
Das gilt aber nur, wenn der Eigentümer der Solaranlage den Strom wirklich
selbst verbraucht. Bei einem Verkauf an Mieter des Hauses wird die
EEG-Umlage von derzeit knapp 7 Cent pro Kilowattstunde in vollem Umfang
fällig.
Während die Ersparnis pro Kilowattstunde bei Mietshäusern dadurch geringer
ist, sind die Kosten sogar höher: Denn nicht nur der Vermieter selbst will
eine Rendite für seine Investition bekommen; damit die Mieter den Strom vom
Dach nutzen, muss dieser ihnen günstiger angeboten werden als am Markt.
Zudem muss sich ein Dienstleister um die Abrechnung und Stromlieferung
kümmern.
## Direkter Zuschuss geplant
Darum will die Regierung den sogenannten Mieterstrom nun gesondert fördern.
Anders als zuvor in Aussicht gestellt, soll aber nicht auf einen Teil der
EEG-Umlage verzichtet werden, um eine Gleichbehandlung mit Eigentümern zu
erreichen. Stattdessen sieht ein Eckpunktepapier, auf das sich die
Bundestagsfraktionen von Union und SPD kürzlich geeinigt haben, einen
direkten Zuschuss vor.
Je nach Größe der Anlage soll dieser bei 2,8 bis 3,8 Cent pro
Kilowattstunde liegen, was 40 bis 55 Prozent der EEG-Umlage entspricht. Dem
Eckpunktepapier zufolge ist dieses Modell zum einen besser mit dem
EU-Beihilferecht vereinbar. Zum anderen lässt sich der Zubau so begrenzen:
Gefördert werden pro Jahr nur Anlagen mit einer Gesamtleistung von 500
Megawatt.
Ökostromanbieter wie Lichtblick, Naturstrom und Polarstrom, die auch bisher
schon einzelne Mieterstromprojekte realisiert haben, begrüßen die Pläne.
„Das wird auf jeden Fall helfen, viele Projekte über die Schwelle der
Wirtschaftlichkeit zu heben“, sagte Lichtblick-Sprecher Ralph Kampwirth der
taz. Tim Loppe von Naturstrom hofft, dass künftig viele typische
Stadthäuser mit 10 bis 12 Wohnungen Solaranlagen installieren. „Die
differenzierten Zuschüsse sind eine gute Lösung“, sagte er. Polarstrom
hätte hingegen die ursprünglich angekündigte reduzierte EEG-Umlage
vorgezogen.
Kritik kommt hingegen vom Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft, in
dem auch viele konventionelle Energieunternehmen organisiert sind. Durch
die Pläne würde „die Mehrheit der Mieter – die beispielsweise in Gebäuden
ohne Solaranlage leben – mehr bezahlen als vorher“, sagte Geschäftsführer
Steffen Kapferer. Eine andere Sorge hat Grünen-Energieexperte Oliver
Krischer: Er fürchtet, dass das Gesetz „angesichts der knappen Zeit vor
Ende der Wahlperiode kaum eine Chance auf Umsetzung hat“.
1 Mar 2017
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Solarenergie
Photovoltaik
Miete
EEG-Umlage
Energiewende
Schwerpunkt Klimawandel
Jochen Flasbarth
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