# taz.de -- AfD-Politikerin scheitert vor Gericht: Extra3 durfte „Nazi-Schlam… | |
> Die AfD-Politikerin konnte keine einstweilige Verfügung gegen die Satire | |
> von „Extra 3“ durchsetzen. Ihre Partei will jetzt gegen das Urteil | |
> Beschwerde einlegen. | |
Bild: Der Müllhaufen der deutschen Geschichte enthält einige hässliche Dinge… | |
HAMBURG dpa | Im Streit um die Formulierung „Nazi-Schlampe“ in der | |
NDR-Satiresendung „extra 3“ hat das Hamburger Landgericht einen | |
Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zurückgewiesen. | |
Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit | |
gedeckt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Weidel stehe als | |
AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse | |
überspitzte Kritik hinnehmen. | |
Die umstrittene Äußerung beziehe sich mit den Begriffen „Nazi“ und | |
„Schlampe“ in satirischer Weise auf ihre Forderung, dass politische | |
Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, stellte die | |
Pressekammer fest. Der Bezug zu „Nazi“ bestehe darin, dass Weidels Partei | |
„in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise | |
auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird“. | |
Der Aussagegehalt von „Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es | |
liege für den Zuschauer aber auf der Hand, „dass die Bezeichnung nur | |
gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber | |
keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist“. Anlass für ihre Verbreitung sei allein | |
die Forderung, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte | |
zu werfen, gewesen. | |
Moderator Christian Ehring hatte in der Sendung am 27. April auf Weidels | |
Rede beim AfD-Parteitag in Köln reagiert: „Jawohl. Schluss mit der | |
politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die | |
Nazi-Schlampe doch recht.“ Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht | |
rechtskräftig. Der Bevollmächtigte von Weidel habe bereits eine Beschwerde | |
zum Oberlandesgericht angekündigt. | |
AfD-Sprecher Christian Lüth sagte: „Dieses erste Urteil zeigt, wie weit man | |
in Deutschland unter dem Deckmantel der Satire gehen kann. Dass solche | |
aggressiven Diffamierungen auch eine sicherheitsrelevante Komponente für | |
Frau Weidel haben, scheint das Gericht nicht berücksichtigt zu haben. Wir | |
werden gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.“ | |
17 May 2017 | |
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