| # taz.de -- Jens Riewa gegen Queer.de: #NoHomo | |
| > Mit den Klagen gegen die Andeutungen über seine sexuelle Orientierung | |
| > beweist Jens Riewa vor allem eins: seine Homofeindlichkeit. | |
| Bild: Wehrt sich seit 20 Jahren gegen Gerüchte: Jens Riewa | |
| Aufgrund von Andeutungen über die sexuelle Orientierung des | |
| Nachrichtensprechers Jens Riewa erhielt das Internetportal queer.de nun | |
| eine Abmahnung. Das LGBT-Magazin hatte über das Spiel „Wer bin ich?“ in der | |
| [1][ZDF-Satiresendung „Neo Magazin Royale“ berichtet]. Gastgeber Jan | |
| Böhmermann musste dort durch Fragen an den Studiogast Ingo Zamperoni | |
| erraten, dass er in dem Spiel „Tagesschau“-Sprecher Jens Riewa ist. „Weiß | |
| man nicht so ganz genau, ob ich hetero oder homo bin?“, fragte Böhmermann, | |
| „Ich glaub’, man weiß es eigentlich“, antwortete Zamperoni. | |
| queer.de nahm dies zum Anlass für einen Bericht über die seit zwanzig | |
| Jahren andauernden Versuche Riewas, sich gegen Andeutungen über seine | |
| sexuelle Orientierung zu wehren. Dies führte neben der zitierten Abmahnung | |
| jetzt auch zu einer einstweiligen Verfügung, die Riewa vor dem Landgericht | |
| Hamburg erwirkte und die der taz vorliegt. | |
| Die Überschrift musste unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 | |
| Euro bei Zuwiderhandlung gelöscht werden. Gegenstand des Verbots ist eine | |
| Passage, die Zitate des Bunds Lesbischer & Schwuler JournalistInnen sowie | |
| eines taz-Artikels von Jan Feddersen aus dem Jahr 2002 enthalten. Der | |
| Streitwert wurde auf 20.000 Euro festgesetzt. | |
| ## „Eingriff in die Pressefreiheit“ | |
| queer.de-Geschäftsführer Micha Schulze hält dies für einen „starken | |
| Eingriff in die Pressefreiheit“. „Hier geht es um unabhängige | |
| Einschätzungen seines Verhaltens und seiner Klagen gegen Szeneverlage“, | |
| sagt er im Gespräch mit der taz. Riewa selbst reagierte auf eine Anfrage | |
| der taz nicht. | |
| Das LGBT-Portal will sich rechtlich gegen die einstweilige Verfügung | |
| wehren. „Wir haben weder gegen Persönlichkeitsrecht noch gegen etwas | |
| anderes verstoßen und es bleibt uns nichts anderes übrig, als das | |
| gerichtlich feststellen zu lassen. Wir thematisieren nicht seine sexuelle | |
| Orientierung, sondern seinen merkwürdigen, homophoben Umgang damit“, so | |
| Schulze. | |
| Riewa scheint es tatsächlich als einen Makel oder gar als eine Verleumdung | |
| zu empfinden, dass seine Heterosexualität infrage gestellt wird. Bereits | |
| 1998 erstritt er 15.000 DM Schmerzensgeld, nachdem das Magazin Adam dies | |
| tat. Der schwul-lesbische Querverlag musste im gleichen Jahr 5.000 DM an | |
| den Moderator zahlen, da Riewa im Nachschlagewerk „Out! 500 Lesben, Schwule | |
| und Bisexuelle“ genannt wurde. | |
| Mit Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte will Riewa jetzt verbieten, | |
| dass bestimmte Einschätzungen über seinen Umgang mit den Spekulationen neue | |
| Verbreitung finden. 1998 hatte er allerdings selbst darüber gesprochen. In | |
| einem Focus-Interview behauptete Riewa damals, dass „die organisierte | |
| Schwulenbewegung“ ihn „als Spielball ihrer Machtkämpfe instrumentalisieren… | |
| wolle. Gegen „solche Verleumdungen“ würde sich jeder heterosexuelle Mann | |
| wehren. | |
| ## Weder Beleidigung, noch Verleumdung | |
| „Wenn man als schwul bezeichnet wird und das nicht stimmt, kann man darüber | |
| lachen und das richtigstellen. Das ist keine Beleidigung und nichts, | |
| wogegen man gerichtlich vorgehen sollte“, sagt Schulze von queer.de. | |
| Tatsächlich haben Strafgerichte in Prozessen von Privatpersonen immer | |
| wieder festgestellt, dass es weder Beleidigung noch Verleumdung ist, | |
| jemanden als schwul zu bezeichnen. | |
| Beispielsweise urteilte das Landgericht Tübingen 2012, dass es | |
| diskriminierend gegenüber Schwulen und Lesben sei, die Bezeichnung | |
| „Homosexueller“ als Ehrverletzung zu werten. Bezeichnungen sexueller | |
| Orientierungen seien gleich zu werten, „und zwar völlig unabhängig davon, | |
| ob der Erklärungsempfänger der betreffenden Personengruppe angehört“. | |
| Ob Zivilgerichte diesem Urteil folgen werden, wird der kommende Prozess | |
| zeigen. Das betroffene LGBT-Magazin queer.de kündigt an, notfalls durch | |
| alle Instanzen zu gehen. | |
| 17 Jul 2017 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.queer.de/detail.php?article_id=28873 | |
| ## AUTOREN | |
| Frederik Schindler | |
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