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# taz.de -- Abtreibung im Strafgesetz: FDP-Abgeordnete könnten Legalisierung m…
> Eine Mehrheit für die Abschaffung des § 218 scheint wieder möglich.
> Liberale Politiker:innen schlagen sich auf die Seite der
> Befürworter:innen.
Bild: Bald Geschichte? Der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch
Berlin taz | Die Legalisierung von Abtreibungen – ein Projekt der
Ampel-Koalition – war bis jetzt an der FDP gescheitert. Könnte es sein,
dass nun ausgerechnet Liberale die entscheidende Mehrheit für eine Reform
bringen? Jüngste Signale wecken Hoffnung.
Erst stellten [1][Mitte November Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und
Linken einen fraktionsübergreifenden Antrag vor], um Abtreibungen künftig
rechtmäßig zu machen. Der niedersächsische Landesverband der FDP
unterstützte den Vorschlag – und bat die Mitglieder der
FDP-Bundestagsfraktion, dies auch zu tun.
Ein offener Brief von drei Mitgliedern des Landesverbands Niedersachsen
sorgt seit derzeit für eine Debatte zum Abtreibungsrecht in der FDP. „Die
Bestrafung einer höchstpersönlichen Entscheidung über den eigenen Körper im
Rahmen des Strafrechts […] ist nicht nur problematisch, sondern
berücksichtigt in unzureichendem Maße das Recht der Schwangeren auf
Selbstbestimmung“, heißt es in dem Mitte November verschickten Brief.
Innerhalb von 24 Stunden unterschrieben mehr als 240 Parteimitglieder.
Sie fordern die FDP-Fraktion auf, den [2][Empfehlungen der von der Ampel
eingesetzten Kommission zu folgen]. Die hatte in ihrem Bericht von April
2024 dafür plädiert, Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft zu
legalisieren.
## Keine emotionale Debatte führen
Initiiert wurde der Brief von der Juristin Frederike Alt, ihrem Ehemann,
dem ehemaligen niedersächsischen FDP-Landtagsabgeordneten Lars Alt und der
Landesvorsitzenden der Jungen Liberalen Niedersachsen, Nadin Zaya. Zaya
sagte gegenüber der taz: „Es ist falsch, an dieser Stelle eine emotionale
Debatte zu führen, weil es keine ist.“ Es gehe nicht um eine grundsätzliche
Frage zu Schwangerschaftsabbrüchen. Vielmehr sei der Antrag vor allem
juristischer und technischer Art. Die Frage sei: „Wie angenehm wollen wir
einen so unangenehmen Schritt machen?“
Geht es nach dem fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf von SPD, Grünen
und Linke, wird der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch weitestgehend
entschärft. Er soll neu gefasst werden und künftig nur noch den Schutz
Schwangerer vor nicht selbstbestimmten Abbrüchen enthalten. Selbstbestimmte
Abtreibungen sollen künftig in den ersten drei Monate rechtmäßig sein. Nach
den ersten drei Monaten sollen sie im Schwangerschaftskonfliktgesetz
geregelt sein. Zwar hatte es in der FDP bereits Beschlüsse der Jungen
Liberalen und der Liberalen Frauen gegeben, die teilweise über den jetzigen
Vorschlag hinausgehen – eine Chance auf eine Mehrheit innerhalb der Partei
hatten diese aber nie.
Zaya sieht die Reform als Kernthema der FDP: „Inwiefern ist es zeitgemäß,
vermeintliche Moralvorstellungen im Strafgesetzbuch zu normieren?“ Die
Trennung von Strafrecht und Moral sei ein urliberales Anliegen. Parteichef
Christian Lindner sieht das dennoch anders. „Ich werde das nicht
unterstützen“, antwortete der FDP-Parteivorsitzende auf den offenen Brief.
Und betonte gleichzeitig, die Abgeordneten würden frei entscheiden. Das
bekräftigen auch die Initator:innen des Briefs: „Wir wollen keineswegs
eine namentliche Unterstützung erzwingen.“ Sie bäten lediglich darum, die
parlamentarische Debatte zu ermöglichen und unter Abwägung der Argumente
abzustimmen.
## Abstimmung im Bundestag Mitte Dezember?
Die Hoffnung liegt dabei vor allem auf den acht Bundestagsabgeordneten aus
Niedersachsen. Per einstimmigem Beschluss fordert deren Landesverband eine
offene Debatte in der FDP-Fraktion. Es ist also davon auszugehen, dass die
Niedersächs:innen nun kräftig unter den 90 Mitgliedern trommeln werden
und auf Hilfe weiterer Fraktionsmitgliedern setzen, die sich in der
Vergangenheit bereits für das Thema eingesetzt hatten.
Zu einer Abstimmung könnte es dann Mitte Dezember kommen. Drei Parteien –
SPD, Grüne und Linke – sprechen sich dezidiert für die Legalisierung aus.
Sie verfügen zusammen über insgesamt 352 Stimmen im Bundestag und damit
zehn weniger als FDP, CDU und AfD. Hinzukommen zehn Abgeordnete des BSW
sowie neun fraktionslose Abgeordnete. Wie diese stimmen, ist bisher unklar.
Für die erforderliche absolute Mehrheit sind 367 Stimmen erforderlich.
Trotzdem können die Reformbefürworter:innen vorsichtig optimistisch
sein. Mit dem Vorstoß der FDP und möglichen Abweichler:innen aus den
Reihen der Union könnte der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch
trotz des Ampel-Aus noch in diesem Jahr Geschichte sein.
28 Nov 2024
## LINKS
[1] /Abschaffung-des-Paragrafen-218/!6045917
[2] /Abtreibungen-in-Deutschland/!6001744
## AUTOREN
Amelie Sittenauer
## TAGS
Schwerpunkt Abtreibung
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Ampel-Koalition
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