| # taz.de -- Neue Gesetze und Verordnungen: Was sich mit dem Jahreswechsel so al… | |
| > Mindestlohn und CO2-Preis steigen. Das Deutschlandticket wird teurer, | |
| > ebenso das Tanken und Heizen mit Öl und Gas. Welche Änderungen gelten | |
| > 2026? | |
| Bild: Das Deutschlandticket ist nicht das Einzige, was dieses Jahr im Preis ste… | |
| dpa/taz | Vom Deutschlandticket über das Kindergeld bis zur | |
| Pendlerpauschale: Mit dem neuen Jahr sind wieder eine Reihe von | |
| gesetzlichen Änderungen in Kraft getreten, die Auswirkungen auf den | |
| Geldbeutel vieler Bürger:innen haben. Die wichtigsten Veränderungen im | |
| Überblick. | |
| ## Höherer Mindestlohn | |
| Der gesetzliche Mindestlohn ist mit dem Jahreswechsel auf 13,90 Euro brutto | |
| je geleisteter Arbeitsstunde gestiegen. Bisher galt ein Mindestlohn von | |
| 12,82 Euro. Die durch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums | |
| geregelte Anhebung beruht auf einer [1][Empfehlung der | |
| Mindestlohnkommission] vom Juni. Anfang 2027 steigt der Mindestlohn demnach | |
| weiter auf 14,60 Euro. Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die | |
| Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf | |
| 603 Euro im Monat. | |
| Auch einige branchenspezifische Mindestlöhne steigen im neuen Jahr: | |
| darunter im Elektrohandwerk (von 14,41 Euro auf 14,93 Euro), im | |
| Dachdeckerhandwerk (von 16 Euro auf 16,60 Euro für Gesell:innen) und im | |
| Gerüstbau (von 13,95 Euro auf 14,35 Euro). Mehr gibt es auch für | |
| Maler:innen und Lackierer:innen und in der Gebäudereinigung. | |
| Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze [2][für | |
| sogenannte Minijobs]. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im | |
| Monat. Mit der höheren Verdienstgrenze soll sichergestellt werden, dass die | |
| Arbeitszeit durch den gestiegenen Mindestlohn nicht gekürzt werden muss. So | |
| sind weiterhin zehn Arbeitsstunden pro Woche möglich. | |
| ## Mindestausbildungsvergütung wird angehoben | |
| Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen gelten neue | |
| Mindestausbildungsvergütungen: Wer zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember | |
| 2026 eine Ausbildung anfängt, erhält dann mindestens 724 Euro pro Monat. | |
| Zuvor lag die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr bei 682 Euro. | |
| Auch für die Azubis in höheren Lehrjahren gelten entsprechend höhere Werte | |
| als zuvor. Allerdings haben Tarifverträge Vorrang – auch dann, wenn sie | |
| eine geringere Vergütung vorsehen. Dann kann der Betrieb auch unter der | |
| Mindestausbildungsvergütung bezahlen. | |
| ## Mehr Kindergeld | |
| Das Kindergeld steigt zum 1. Januar von 255 auf 259 Euro pro Kind und | |
| Monat. Der Kinderfreibetrag, den Eltern über die Steuererklärung beantragen | |
| müssen, steigt von 9.600 auf 9.756 Euro (Kinderfreibetrag von 6.828 plus | |
| Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.928). | |
| Der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird in allen | |
| Altersgruppen leicht angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der | |
| Bedarfssatz von 482 auf 486 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahre von | |
| 554 auf 558 Euro und von 12 bis 17 Jahre von 649 auf 653 Euro. Für | |
| volljährige Kinder erhöht sich der Bedarf von 693 auf 698 Euro. Der | |
| Bedarfssatz für Auszubildende und Studierende, die nicht zu Hause leben, | |
| bleibt unverändert bei 990 Euro. | |
| ## Nullrunde beim Bürgergeld | |
| Beim Bürgergeld ändert sich zum neuen Jahr erst einmal nichts. Die rund 5,5 | |
| Millionen Bürgergeld-Beziehenden müssen mit einer Nullrunde auskommen. | |
| Alleinstehende bleiben auch 2026 bei 563 Euro im Monat. Kinder erhalten | |
| weiter je nach Alter 357 bis 471 Euro. Bereits 2025 gab es eine Nullrunde, | |
| nachdem die Regelsätze 2023 und 2024 deutlich erhöht worden waren. | |
| Das Arbeitsministerium hatte sich im September, als die Nullrunde per | |
| Verordnung im Kabinett beschlossen wurde, auf die Gesetzeslage berufen. | |
| Sichergestellt werde, „dass das Existenzminimum gewährleistet wird“, | |
| betonte die Regierung. | |
| Derzeit ist eine Bürgergeldreform in der Gesetzgebung. Sie soll im Frühjahr | |
| im Bundestag beschlossen werden. Mit der Reform, die die SPD-Co-Vorsitzende | |
| Bärbel Bas als Arbeitsministerin nach den Vorgaben der Koalition entworfen | |
| hatte, [3][jedoch in der SPD umstritten ist], soll Hartz IV nicht mehr | |
| länger „Bürgergeld“ heißen, [4][sondern „neue Grundsicherung“]. Die … | |
| [5][nach strengeren Kriterien als bisher fließen]. Eine komplette | |
| Streichung des Gelds soll möglich werden, wenn Beziehende des staatlichen | |
| Gelds als nicht erreichbar gelten. Die Jobcenter sollen der Vermittlung in | |
| Arbeit wieder Vorrang geben. | |
| Alle Sozialleistungen werden vom 1. Januar 2026 an grundsätzlich nicht mehr | |
| per Scheck oder bar ausgezahlt, sondern nur noch auf ein Girokonto | |
| überwiesen. Leistungsbeziehende müssen ein Konto haben und die IBAN dem | |
| Jobcenter mitteilen. | |
| ## Steuerfreibetrag steigt | |
| Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine | |
| Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt 2026 von 11.784 auf 12.348 | |
| Euro. Der Spitzensteuersatz, der weiter 42 Prozent beträgt, greift jetzt ab | |
| einem Einkommen von 69.879 Euro (statt ab 68.481 Euro). Für Ehepaare und | |
| Lebenspartner:innen, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte | |
| Wert. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben. | |
| ## Rentenerhöhung ab Juli | |
| Rentner:innen können sich auf etwas mehr Geld auf dem Konto freuen: Ihre | |
| Renten sollen zum 1. Juli angehoben werden. Die Erhöhung könnte sich um die | |
| 3,7 Prozent bewegen, wie aus einem Entwurf für den jährlichen | |
| Rentenversicherungsbericht hervorgeht. Der Wert ist aber nur eine | |
| Schätzung. Wie stark die Rente steigt, legt das Bundeskabinett immer erst | |
| im Frühjahr je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest. | |
| ## „Aktivrente“ in Kraft getreten | |
| Mit dem Jahreswechsel ist die [6][„Aktivrente“ in Kraft getreten] – also | |
| der angekündigte Steuerbonus für Arbeit im Rentenalter. Ältere Beschäftigte | |
| dürfen nun monatlich bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen, ohne darauf Steuern | |
| zahlen zu müssen. Die Regelung soll einen Anreiz für Ältere bieten, dem | |
| Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Parallel dazu wurde das Verbot | |
| gestrichen, Arbeitnehmer:innen nach Erreichen des Rentenalters ohne | |
| Sachgrund befristet weiterzubeschäftigen. | |
| Die Idee einer solchen Steuervergünstigung stammt von der CDU. Beschlossen | |
| worden war sie im sogenannten Rentenpaket: zusammen mit einer | |
| Stabilisierung des Rentenniveaus, einer Stärkung der Betriebsrenten sowie | |
| der Ausweitung der Mütterrente auf ältere Frauen, die aber erst ab 2027 | |
| gilt. | |
| ## Kranken- und Rentenversicherung mit höheren Bemessungsgrenzen | |
| Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigt die | |
| Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. | |
| Januar 2026 von 8.050 auf 8.450 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze | |
| ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags | |
| berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine | |
| Beiträge gezahlt werden. | |
| Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt | |
| ebenfalls – auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 69.750 Euro (5.812,50 | |
| Euro im Monat). 2025 lag sie bei 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). Die | |
| Versicherungspflichtgrenze – der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem | |
| Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen – erhöht sich auf | |
| 77.400 Euro pro Jahr (6.450 Euro im Monat). 2025 lag sie bei 73.800 Euro | |
| jährlich (6.150 Euro im Monat). | |
| ## Beiträge in der Krankenversicherung steigen | |
| Für viele privat Krankenversicherte steigen im neuen Jahr die Beiträge. | |
| Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW müssen mit Jahresbeginn etwa 60 | |
| Prozent der Versicherten im Schnitt 13 Prozent mehr zahlen. Die | |
| Verbraucherschützer:innen gehen davon aus, dass im Laufe des Jahres | |
| weitere Versicherer nachziehen werden. | |
| Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen wird es für einige Versicherte | |
| teurer, [7][obwohl Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) empfohlen | |
| hat], den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent zu lassen. | |
| Letztlich ist es eine Empfehlung und die Krankenkassen sind nicht daran | |
| gebunden. Der Zusatzbeitrag steigt zum Beispiel bei der AOK in mehreren | |
| Bundesländern. Deutschlands größte Krankenkasse, die Techniker, will den | |
| Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent anheben. | |
| ## Pendlerpauschale für kürzere Strecken steigt | |
| Die [8][Pendlerpauschale steigt] für kurze Strecken auf 38 Cent. Davon | |
| profitiert, wer täglich zur Arbeit pendelt – und zwar egal, ob mit dem | |
| Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß. | |
| Bisher konnten Arbeitnehmer:innen für die ersten 20 Kilometer | |
| Wegstrecke nur 30 Cent absetzen, erst ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent. | |
| Künftig gelten einheitlich 38 Cent. Davon profitieren am Ende aber nur | |
| diejenigen, deren übrige Werbungskosten 1.230 Euro übersteigen. Denn dieser | |
| Betrag wird als pauschale Werbungskosten in der Steuererklärung ohnehin | |
| angesetzt. | |
| Dann könnte man nach Rechnung des Finanzministeriums bei einem Arbeitsweg | |
| von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzlich | |
| absetzen. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern sind es sogar 352 Euro. | |
| Wer lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, | |
| kann 88 Euro mehr steuerlich geltend machen als bisher. | |
| ## Deutschlandticket jetzt teurer | |
| Der Preis des Deutschlandtickets ist zum Jahreswechsel gestiegen. Es kostet | |
| nun 63 Euro im Monat. Bisher zahlten Nutzer:innen für das bundesweit | |
| gültige Ticket im Nah- und Regionalverkehr 58 Euro im Monat. Zu | |
| Jahresbeginn 2025 war der Preis auf 58 Euro von zuvor 49 Euro angehoben | |
| worden. | |
| Das Deutschlandticket gibt es seit Mai 2023. Das monatlich kündbare Abo hat | |
| mehr als 14 Millionen Nutzer:innen und ermöglicht bundesweit Fahrten im | |
| Regional- und Nahverkehr. Es hat zuvor bestehende Tarifstrukturen erheblich | |
| vereinfacht. Weil das Ticket günstiger ist als bisherige regionale Abos, | |
| kommt es zu Einnahmeausfällen bei Verkehrsunternehmen. Deswegen geben Bund | |
| und Länder pro Jahr jeweils 1,5 Milliarden Euro. | |
| Die Verkehrsminister:innen [9][hatten sich im September geeinigt], | |
| diese Finanzierung bis 2030 zu verstetigen. Da beide Seiten Mehrkosten über | |
| die vereinbarten drei Milliarden Euro hinaus nicht übernehmen wollten, | |
| kommt es zu der Preiserhöhung. | |
| ## Ehrenamtspauschale steigt | |
| Die Übungsleiter:innenpauschale und die Ehrenamtspauschale werden im | |
| neuen Jahr angehoben. Dabei handelt es sich um steuerliche Freibeträge für | |
| nebenberufliche Aufgaben. Die Übungsleiter:innenpauschale steigt von | |
| 3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Bis zur | |
| jeweiligen Grenze werden keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Auch der | |
| Verein muss keine Sozialversicherungsabgaben entrichten. Nur eine begrenzte | |
| Zahl von Ehrenämtern zählt zur Rubrik der Übungsleiter:innen, zum Beispiel | |
| Trainer:innen in Sportvereinen und ehrenamtliche Erzieher:innen und | |
| Pfleger:innen. | |
| ## Öl und Gas werden teurer | |
| Der CO2-Preis steigt ab Januar 2026 erneut und [10][verteuert das Tanken | |
| sowie das Heizen mit Öl oder Gas]. Neu ist, dass kein fester CO2-Preis mehr | |
| bestimmt wurde, sondern sich dieser durch die Versteigerung von | |
| CO2-Zertifikaten auf dem freien Markt bilden soll. Festgelegt ist lediglich | |
| ein Preis-Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Der CO2-Preis | |
| soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den | |
| CO2-Ausstoß verringern und dazu beitragen, die deutschen Klimaschutzziele | |
| zu erreichen. | |
| Mit dem Jahreswechsel ist die Gasspeicherumlage für Gaskund:innen | |
| weggefallen. Bislang kostete sie einen Vierpersonenhaushalt je nach | |
| Verbrauch rund 30 bis 60 Euro pro Jahr. Die Umlage diente dazu, die | |
| staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 | |
| zu finanzieren und machte bei Privatkund:innen rund 2,4 Prozent des | |
| Gaspreises aus. Die Kosten übernimmt nun einmalig der Bund. Da sich der | |
| Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sinken die Endpreise | |
| nicht automatisch, zumal zugleich vielerorts die Gasnetzentgelte steigen. | |
| ## Mögliche Preisänderungen für Kfz-Policen | |
| Zum 1. Januar hat sich für rund jeden vierten Versicherten in der | |
| Kfz-Haftpflicht die Regionalklasse geändert – und damit möglicherweise auch | |
| der zu zahlende Beitrag. Rund 5 Millionen Autofahrer:innen rutschen in | |
| eine höhere Einstufung, für knapp 5,3 Millionen wird es günstiger. Für die | |
| Mehrheit ändert sich aber nichts. Entscheidend ist, wie oft und wie teuer | |
| Unfälle im eigenen Zulassungsbezirk waren: Regionen mit vielen Schäden | |
| landen in höheren Klassen, ruhige Bezirke werden belohnt. | |
| ## Steuersenkung in Restaurants | |
| Auf Essen im Restaurant oder Schnellimbiss gilt ab heute eine reduzierte | |
| Mehrwertsteuer. Statt bisher 19 fallen nur noch 7 Prozent an. Das soll die | |
| Gastronomen unterstützen und die Kostensteigerungen der letzten Zeit etwas | |
| auffangen. Von der geringeren Steuer profitieren auch Bäckereien, Cafés, | |
| Wirtshäuser, Catering-Anbieter sowie Kita-, Schul- und | |
| Krankenhausverpflegung. Sie gilt allerdings nur für Speisen, nicht für | |
| Getränke. | |
| Bei den Gästen dürfte davon allerdings wenig ankommen: Essengehen wird | |
| wahrscheinlich nicht günstiger. In der Branche heißt es, Kosten für | |
| Personal und Zutaten seien deutlich gestiegen. Eine pauschale Preissenkung | |
| wäre deshalb nicht wirtschaftlich. Viele könnten so aber zumindest auf | |
| Preiserhöhungen verzichten. | |
| ## Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen | |
| Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli wieder angepasst. | |
| Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein | |
| Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, | |
| bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Der | |
| pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu | |
| Unterhaltsleistungen verpflichtet ist. | |
| Bei Alleinstehenden liegt die Pfändungsfreigrenze derzeit bei 1.555 Euro. | |
| In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre | |
| angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten zum Juli angepasst, | |
| seit 2021 erfolgt dies jährlich. Die Pfändungsfreigrenzen werden gemäß | |
| einer Rundungsvorschrift etwa für das P-Konto (Pfändungs-Konto) auf den | |
| nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet. | |
| 1 Jan 2026 | |
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