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# taz.de -- Abschiebungen nach Griechenland: Deutschland weist auch weibliche G…
> Die Situation für anerkannte Geflüchtete in Griechenland ist übel.
> Trotzdem will die Bundesregierung wohl auch Frauen bald dorthin
> zurückschicken.
Bild: Ein Flüchtlingslager auf Samos, Griechenland
Berlin taz | Die deutschen Behörden verweigern nicht mehr nur jungen
Männern, sondern auch geflüchteten Frauen Schutz in Deutschland, wenn diese
bereits ein Asylverfahren in Griechenland durchlaufen haben. Laut einer
Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen-Abgeordneten Filiz
Polat betrifft dies auch ältere Menschen bis 62 Jahre. „Die Bundesregierung
muss ihre Praxis der Unzulässigkeitsentscheidungen und Abschiebungen nach
Griechenland sofort aussetzen“, fordert sie deswegen.
Die Abschiebungen betreffen Geflüchtete, die in Griechenland Asyl beantragt
und Schutz erhalten haben. Fast alle von ihnen ziehen nach der Anerkennung
in andere EU-Länder und stellen dort erneut Asylanträge, da die
Lebensbedingungen in Griechenland katastrophal sind.
Das ist von der griechischen Regierung auch beabsichtigt. Indem Geflüchtete
nach der Anerkennung etwa unverzüglich die staatlichen Unterkünfte
verlassen müssen, sollen sie verelenden [1][und damit zur Weiterreise
gezwungen werden]. Zuletzt strich die griechische Regierung auch das
Helius-Programm, das Geflüchteten zumindest geringe Mietzuschüsse gewährt.
Wegen der prekären Lage in Griechenland schob Deutschland lange Zeit
niemanden dorthin ab, obwohl das Dublin-System dies vorsieht. Stattdessen
erhielten fast alle ein neues Asylverfahren und bei positivem Bescheid eine
Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
## Offenbar schon 2.100 Frauen abgelehnt
Im Frühjahr 2025 entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht, dass
Abschiebungen nach Griechenland für [2][arbeitsfähige junge Männer] wieder
möglich seien. Zwar gebe es dort weder staatliche Unterstützung, noch viele
reguläre Jobs, doch könnten die Betroffenen in der „Schattenwirtschaft“
Arbeit finden, so das Gericht. Gemeint ist Schwarzarbeit. Seitdem lehnt
Deutschland die Asylanträge junger Männer mit Schutzstatus aus Griechenland
fast immer als unzulässig ab.
Am Donnerstag bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Linie im Fall
eines 29-jährigen Geflüchteten aus Syrien, der gegen seine drohende
Abschiebung nach Griechenland geklagt hatte. Es sei nicht zu erwarten, dass
er dort in eine extreme materielle Notlage gerate, so die Richter*innen.
Aus der Antwort auf Polats Anfrage geht hervor, dass diese Praxis längst
nicht nur junge Männer betrifft. Stattdessen sei eine Ablehnung als
unzulässig auch möglich in allen Fällen von „arbeitsfähigen, gesunden und
alleinstehenden weiblichen Schutzberechtigten sowie der arbeitsfähigen,
gesunden und kinderlosen Ehe- bzw. Lebenspartner mit internationalem
Schutzstatus in Griechenland, die das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.“
## Kein Konsens zwischen BAMF und Gericht
Die Zahlen bestätigen dies. Von den rund 17.000 Asylanträgen, die in diesem
Jahr als unzulässig abgelehnt wurden, stammten etwa 2.100 von Frauen mit
griechischem Schutzstatus.
Demnach schätzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Lage
in Griechenland noch positiver ein als das Bundesverwaltungsgericht, das ja
explizit nur über die Situation junger geflüchteter Männer entschieden
hatte. Grünen-Abgeordnete Polat dazu: „Diese Politik verweigert sich der
Realität. Sie ignoriert die humanitäre Not – mitten in Europa.“
Wie viele Frauen oder ältere Geflüchtete tatsächlich nach Griechenland
abgeschoben wurden, bleibt unklar. Auch unabhängige NGOs haben dazu bisher
keine Berichte vorgelegt. Die Bundesregierung verweist auf die
Zuständigkeit der Länder und drückt sich um eine Antwort. Sicher ist
jedoch, dass die Zahl der Abschiebungen nach Griechenland rapide steigt. In
der ersten Jahreshälfte 2025 wurden bereits 388 Menschen dorthin
zurückgeschickt, wo sie nun durchschlagen müssen.
24 Oct 2025
## LINKS
[1] /Deutsche-Asylpolitik/!6096169
[2] /Dublin-Ueberstellungen/!6079240
## AUTOREN
Frederik Eikmanns
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Griechenland
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