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# taz.de -- Polizeiliche Gesichtserkennung: Wenn die Polizei nicht monatelang w…
> Ein Gutachten von Algorithm Watch zeigt, dass polizeiliche Foto-Fahndung
> im Internet nur mit illegalen Datenbanken funktionieren kann.
Bild: Ist nicht rechtskonform: Gesichtserkennung im Internet (Symbolbild)
Berlin taz | – [1][Innenminister Alexander Dobrindt (CSU)] will mit
Gesichtserkennung im Internet nach unbekannten oder untergetauchten
Straftäter:innen fahnden. Dazu müsste er eine gigantische Datenbank
aufbauen, erläutert nun ein Gutachten im Auftrag der Organisation
„Algorithm Watch“ (AW). „Eine solche Datenbank mit allen frei verfügbaren
Fotos aus dem Internet wäre jedoch eindeutig rechtswidrig“, sagt
AW-Geschäftsführer Matthias Spielkamp.
Die Bundesregierung arbeitet an zwei Gesetzen „zur Stärkung digitaler
Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“. Bekannt wurden sie im Sommer
auch als Dobrindts „Sicherheitspaket“. Ein zentraler Punkt ist die
Foto-Fahndung mit Gesichtserkennung. Anhand eines Fotos soll im Internet
nach weiteren Fotos der gleichen Person gesucht werden. So könnten
unbekannte Verdächtige oder untergetauchte Straftäter:innen gefunden
werden, hofft Dobrindt.
„Biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet�…
nennt sich die Methode in den Gesetzentwürfen. Sie soll künftig der
Landespolizei zur Strafverfolgung, aber auch dem BKA und der Bundespolizei
zur Gefahrenabwehr erlaubt sein. Doch wie soll das praktisch funktionieren?
Algorithm Watch beauftragte den [2][Suchmaschinenexperten Dirk Lewandowski]
von der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften mit einem
Gutachten. Lewandowski kommt zum Schluss, dass die Foto-Fahndung ohne
Datenbank keinen Sinn macht. Die Beantwortung einer Such-Anfrage würde
„Monate oder gar Jahre“ dauern, wenn die Web-Crawler der Polizei jedes der
Milliarden Fotos im Internet aufsuchen und individuell mit der Suchvorlage
abgleichen müssten.
Die einzige Alternative sieht Lewandowski in der Anlage einer Datenbank,
die alle Fotos sammelt, biometrisch auswertet, indiziert und damit schnell
vergleichbar macht. Letztlich arbeitet auch eine Suchmaschine wie Google
nicht anders, nur dass dort keine biometrische Auswertung der Fotos
stattfindet. Das Gutachten des Suchmaschinen-Professors wurde an diesem
Mittwoch vorgestellt.
AW-Geschäftsführer Spielkamp hält den Aufbau einer derartigen Datenbank
jedoch für rechtswidrig: „Die KI-Verordnung der EU verbietet es
ausnahmslos, Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte
Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von
Überwachungsaufnahmen zu erstellen.“ Die deutsche Polizei könne deshalb
nicht mit den privaten Anbietern PimEyes und Clearview zusammenarbeiten,
die solche illegalen Datenbanken erstellt haben. Außerdem dürfe sie auch
selbst keine derartige völlig unverhältnismäßige Vorratsdatenbank aufbauen.
Minister Dobrindt hat bisher nicht verraten, wie er die Gesichtserkennung
im Internet rechtskonform umsetzen will. Auch seine Amtsvorgängerin
[3][Nancy Faeser (SPD), die vor einem Jahr mit einem ähnlichen Projekt]
gescheitert war, konnte die Frage nicht beantworten. In Dobrindts
Gesetzentwurf, der Ende Juli auf der [4][journalistischen Plattform
netzpolitik.org] geleakt wurde, heißt es nur, die geplante Regelung sei
„technik- und produktneutral“ – eine schöne Umschreibung für die
ministerielle Ratlosigkeit.
15 Oct 2025
## LINKS
[1] /Dobrindt-will-Drohnen-abschieben/!6115180/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Dirk_Lewandowski
[3] /Sicherheitspaket-der-Bundesregierung/!6041284
[4] https://netzpolitik.org/2025/gesichtserkennung-und-ki-innenminister-dobrind…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt
GNS
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Hybrider Krieg
Datenschutz
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