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# taz.de -- EU-Kommission gegen Apple, Google, Snap: Europa will die Jugend sch…
> Google und Apple sowie Snapchat und YouTube nehmen den Kinder- und
> Jugendschutz nicht ernst, kritisiert die EU - und wird nun aktiv.
Bild: Haben ein Recht auf Teilhabe an Medien, auch an soziale Medien
Berlin taz | Noch ist es kein Verfahren, aber immerhin: Die Europäische
Kommission verlangt von einigen Tech-Konzernen jetzt Auskunft darüber, wie
sie Kinder auf ihren Plattformen schützen.
Die App-Stores von Apple und Google sind im Visier der Behörde aus Brüssel,
ebenso die Video-Plattformen Snapchat und Youtube, die zum Google-Konzern
gehört. Die Kommission vermutet, dass die Sicherheitsvorkehrungen bei
diesen Diensten nicht ausreichend sind.
Das erklärte die Vizepräsidentin der Kommission, Henna Vikkunen, laut
Nachrichtenagenturen am Freitag auf einem Treffen der EU-Digitalminister in
Dänemark. Grundlage für die Überprüfung ist der Digital Services Act (DSA)
der EU.
Der soll unter anderem dafür sorgen, dass illegale Inhalte auf Plattformen
einfacher gemeldet werden können und von den Betreibern schneller entfernt
werden. Und er schreibt europäische Vorgaben zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen fest.
## Sind Nutzer*innen ehrlich?
Den erwähnten Diensten werden von der EU unterschiedliche Fehler
vorgeworfen. Bei allen geht es aber um das Alter der User*innen.
Bei Snapchat, wo User*innen sich gegenseitig Nachrichten, Fotos und Bilder
schicken, aber auch anderen, öffentlichen Profilen folgen können, liegt das
Mindestalter für die Anmeldung bei 13 Jahren. Bei Youtube dürfen User*innen
sich erst anmelden, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Tatsächlich reicht es bisher aber aus, bei der Anmeldung ein passendes
Geburtsdatum anzugeben. Wie also überprüfen die Plattformen, ob die
Nutzer*innen dabei ehrlich sind? Diese Frage möchte die EU-Kommission
beantwortet bekommen.
Bei den App-Stores möchte die Kommission Antworten darauf, ob Minderjährige
Apps herunterladen können, die für sie nicht geeignet oder gefährlich sind,
etwa solche mit pornografischen Inhalten. Oder Spiele-, Casino- und
Sportwetten-Apps, die süchtig machen können. Um Sucht geht es auch bei
Fragen an Youtube. Die Plattform soll Angaben zu seinen Algorithmen machen.
## Suchtgefahr erhöht
Die Kommission geht davon aus, dass die personalisierten Empfehlungen dazu
beitragen könnten, die Suchtgefahr zu erhöhen. Der Vorwurf, User*innen –
insbesondere Kinder – per Algorithmus einer erhöhten Suchtgefahr
auszusetzen, ist dabei nicht neu.[1][ ]
[2][Im Oktober 2024 wurden sogar interne Untersuchungen der Video-Plattform
Tiktok bekannt, die zeigen, dass sich das Unternehmen der Suchtgefahr
bewusst ist]. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will bis Ende des
Jahres sogar eine Expert*innengruppe zum Thema zusammenstellen.
Bei Snapchat kommt noch ein weiterer Punkt zur Alterskontrolle hinzu. Die
EU will wissen, in wie weit das Unternehmen verhindert, dass User*innen
dort illegale Waren kaufen können wie etwa Drogen.
Diese Anfragen der Kommission sind eine der frühen Stufen, die der DSA
vorsieht zur Durchsetzung von Schutzmechanismen. Die Konzerne können auf
die Anfragen antworten und ihre Kinder- und Jugendschutzmechanismen
erklären. Sie können sie außerdem verbessern. Erst ein späterer Schritt
wäre die Eröffnung eines Verfahrens, an dessen Ende auch Bußgelder stehen
können.
## Apps im Test
Solche Verfahren laufen bereits gegen unterschiedliche Plattformen, etwa
gegen Tiktok und Meta, den Konzern, zu dem Instagram, Facebook und Whatsapp
gehören. Die Themen sind die gleichen: Suchtgefahr und Alterskontrollen.
[3][Alterskontrollen oder gar Social-Media-Verbote für Jugendliche werden
ohnehin seit Jahren diskutiert]. Innerhalb der EU gibt es mehrere Länder,
die bereits Apps testen, mit denen User*innen ihr Alter verifizieren
sollen. Auch in Deutschland wird aktuell nach einer technischen Lösung
gesucht, um Jugendliche bis zu einem Gewissen Alter von sozialen Medien
auszuschließen. Wo die Altersgrenze liegen soll, ist bisher nicht
ausgemachte Sache.
Viele Expert*innen kritisieren das. [4][So sprach sich 2024 etwa auch die
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz gegen einen Ausschluss
Jugendlicher au]s. [5][Sie schrieb]: „Kinder haben gemäß Artikel 17 der
UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe an Medien. Dazu gehören
heute auch soziale Medien.“ Sie auszuschließen, stelle „einen Verstoß geg…
die UN-Kinderrechtskonvention dar“.
Dass die Kommission jetzt die Anfragen an die Tech-Unternehmen gestellt
hat, könnte auch ein Zeichen in Richtung USA sein. Von dort wurde der DSA
zuletzt immer wieder angegriffen, insbesondere von Donald Trump. Er
betrachtet die Gesetze als wettbewerbsfeindlich. Das ist ebensowenig
überraschend wie die „Zensur“-Rufe mancher Konzern-Chefs wie Mark
Zuckerberg. (mit afp und dpa)
10 Oct 2025
## LINKS
[1] https://netzpolitik.org/2024/interne-dokumente-tiktok-ist-sich-seines-sucht…
[2] https://netzpolitik.org/2024/interne-dokumente-tiktok-ist-sich-seines-sucht…
[3] /Social-Media-Verbot/!6092782
[4] /Verbotskultur-auf-Social-Media/!6052977
[5] https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/debatte-um-social-media-ver…
## AUTOREN
Johannes Drosdowski
## TAGS
Digital Services Act
Snapchat
Soziale Medien
Reden wir darüber
Missbrauchsopfer
Digitalisierung
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