| # taz.de -- Klage gegen politische Vorgaben: RBB scheitert in Karlsruhe | |
| > Der Sender fühlte sich durch den neuen RBB-Staatsvertrag gegängelt. Das | |
| > Verfassungsgericht sieht die Rundfunkfreiheit aber nicht verletzt. | |
| Berlin taz | Der RBB ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den neuen | |
| RBB-Staatsvertrag gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die | |
| Klage in einer an diesem Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ab und | |
| stärkte dabei die Politik bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen | |
| Rundfunks. | |
| Der Sender RBB (Rundfunk Berlin Brandenburg) besteht seit der Fusion von | |
| SFB (Sender Freies Berlin) und ORB (Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg) im | |
| Jahr 2003. Er beruht auf einem Staatsvertrag der Länder Berlin und | |
| Brandenburg. Wie alle ARD-Anstalten wird der RBB über den Rundfunkbeitrag | |
| in Höhe von monatlich 18,36 Euro pro Wohnung finanziert. | |
| Nach der [1][RBB-Affäre um die damalige Intendantin Patricia Schlesinge]r, | |
| der Vetternwirtschaft und die Verschwendung von Sendergeldern vorgeworfen | |
| wurde, änderten Berlin und Brandenburg 2023 den RBB-Staatsvertrag. Mit | |
| einer kollektiven Sendungsleitung und schärferen Compliance-Regeln sollten | |
| solche Skandale künftig vermieden werden. Vorgaben zur regionalen | |
| Berichterstattung in der Fläche sollten die Akzeptanz des Senders sichern. | |
| Der RBB hatte dagegen keine inhaltlichen Bedenken, fand jedoch, dass sich | |
| die Politik mit ihren Vorgaben zu sehr in die Organisation des Senders | |
| einmische und dadurch die Rundfunkfreiheit verletze. 2024 erhob der RBB | |
| deshalb eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. | |
| ## Weiter Gestaltungsspielraum | |
| Mit dieser Klage hatte der Sender aber keinen Erfolg. Der Erste Senat des | |
| Bundesverfassungsgerichts hat die RBB-Klage nun in einem 38-seitigen | |
| Beschluss im Wesentlichen als „unbegründet“ abgelehnt. Die Politik habe | |
| einen „weiten Gestaltungsspielraum“ bei der Ausgestaltung des | |
| öffentlich-rechtlichen Rundfunks. | |
| Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, betonen die | |
| Richter:innen zunächst die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen | |
| Rundfunks für die Demokratie. Die Rundfunkfreiheit sei auf die | |
| „Gewährleistung freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung“ | |
| ausgerichtet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei „Sache der | |
| Allgemeinheit“ und müsse „in voller Unabhängigkeit überparteilich betrie… | |
| und von jeder Beeinflussung freigehalten werden“. Alle „gesellschaftlich | |
| relevanten Kräfte“ müssten zu Wort kommen. | |
| Gegen dieses Gebot der Staatsferne verstoße der neue RBB-Staatsvertrag aber | |
| nicht. So ergebe sich aus dem Grundgesetz keine Vorgabe für die | |
| Leitungsstruktur eines Senders. Dass die Intendantin (derzeit Ulrike | |
| Demmer) nun Teil eines dreiköpfigen Direktoriums ist, um Alleingänge zu | |
| verhindern, gefährde die Funktionsfähigkeit des RBB nicht, so die | |
| Richter:innen. Immerhin könne die Intendantin ja laut Staatsvertrag, wenn | |
| sie im Direktorium überstimmt wird, Entscheidungen verhindern, die sie mit | |
| Blick auf ihre „Gesamtverantwortung“ nicht für tragbar hält. | |
| ## Haftung für Pflichtverletzungen | |
| Dass die Intendantin und die Mitglieder der Aufsichtsgremien künftig | |
| [2][finanziell für schuldhafte Pflichtverletzungen haften müssen], sei eher | |
| ein Vorteil für den RBB als ein Nachteil, so die Richter:innen. Dass sich | |
| unter diesen Bedingungen für die Aufgaben keine qualifizierten | |
| Bewerber:innen mehr finden, habe der RBB nicht belegt. Laut | |
| Staatsvertrag muss eine Haftpflichtversicherung so ausgestaltet werden, | |
| dass die Intendantin bis zu zehn Prozent eines von ihr verursachten | |
| Schadens selbst übernehmen muss, maximal ein Jahresgehalt. | |
| Auch die Regionalisierungsvorgaben des Staatsvertrags hält das | |
| Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt, zumindest bei einer | |
| Mehrländeranstalt wie dem RBB. So durfte die Politik dem RBB vorschreiben, | |
| dass er mindestens in Cottbus und Frankfurt (Oder) Regionalstudius | |
| unterhalten muss. RBB-Regionalbüros müssen mindestens in Brandenburg/Havel, | |
| Prenzlau und Perleberg bestehen. | |
| Mindestens eine Stunde am Tag muss das RBB-Fernsehen auseinandergeschaltet | |
| werden und spezifische Angebote für Berlin und Brandenburg senden. Die | |
| Verfassungsrichter:innen sahen dabei die Programmhoheit der Sender | |
| noch gewahrt, da es sich ja nur um Mindestanforderungen handele und die Art | |
| der Berichterstattung weiterhin vom Sender bestimmt werde. | |
| RBB-Intendantin Ulrike Demmer begrüßte, dass die Entscheidung des | |
| Bundesverfassungsgerichts „rechtliche Klarheit“ gebracht habe. Die meisten | |
| Vorgaben des Staatsvertrags habe der Sender ohnehin bereits umgesetzt. Nur | |
| eine getrennte Leitung für die Landesprogramme fehle noch. | |
| 21 Aug 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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