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# taz.de -- Urteil des EuGH: Diesel-Besitzer können auf Schadenersatz pochen
> Der Europäische Gerichtshof stärkt Kundenrechte im Dieselskandal. Bis zu
> 15 Prozent des Kaufpreises sind als Schadenersatz möglich.
Bild: Auf VW kommen weitere Kosten beim Abgasskandal zu, Zentral in Wolfsburg
Berlin taz | Millionen Besitzer eines [1][Dieselfahrzeugs mit illegaler
Abschalteinrichtung] können auf eine Entschädigung hoffen. „Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) wischt Ausreden deutscher Hersteller vom Tisch und
schafft erstmals einheitliche Entschädigungsregeln“, stellt die
Anwaltskanzlei Gansel fest, die das Verfahren geführt hat.
Den EuGH-Richtern wurden vom Landgericht Ravensburg drei Fragen zur Klärung
vorgelegt. So kann sich das Beklagte Unternehmen VW nicht auf einen
Verbotsirrtum beim Einbau einer Abschalteinrichtung berufen. Diese
[2][nicht erlaubten Thermofenster] haben die Abgassäuberung unter
bestimmten äußeren Bedingungen gemindert.
Da die Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt dennoch eine EG-Typgenehmigung
erhielten, beriefen sich Hersteller gerne auf einen Verbotsirrtum. Darin
sieht der EuGH jedoch kein Hindernis für Schadenersatzansprüche.
„Ein Automobilhersteller kann sich nicht dadurch von seiner Haftung für
eine unzulässige Abschalteinrichtung befreien, dass für den Fahrzeugtyp von
der zuständigen nationalen Behörde eine Genehmigung erteilt wurden“,
stellen die Richter fest. An dieser Frage sind in Deutschland schon viele
Klagen gegen die Hersteller gescheitert. „Dieses Urteil ist ein
Durchbruch“, sagt Kanzlei-Chef Philipp Caba.
## Mehr Haftungsansprüche
Auch erweitern die Luxemburger Richter die Haftungsansprüche der
Diesel-Kunden. Der Hersteller hafte sowohl beim Einbau einer
Abschalteinrichtung bei neuen Fahrzeugen als auch beim nachträglichen
Einbau. Nach Einschätzung der klagenden Kanzlei führt ein Softwareupdate,
das eine Abschalteinrichtung enthält, zu einem neuen Anspruch und setzt
auch eine neuerliche Verjährungsfrist von zehn Jahren nach dem Fahrzeugkauf
in Gang. Dadurch würden sich Millionen Besitzern gebrauchter
Dieselfahrzeuge Schadenersatzansprüche eröffnen.
In der Vergangenheit sind viele von der Softwaremanipulation betroffene
Autofahrer leer ausgegangen, weil die Nutzung des Fahrzeugs auf ihren
Entschädigungsanspruch angerechnet wurde. Die Richter finden eine
Berücksichtigung der Laufleistung zwar grundsätzlich in Ordnung und heißen
auch eine Begrenzung der Erstattung auf 15 Prozent des Kaufpreises gut.
„Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Entschädigung eine angemessene
Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstellt“, teilt der EuGH mit.
Laut Gansel gilt daher nun eine Mindestentschädigung von fünf Prozent des
Kaufpreises, auch für ältere Fahrzeuge. Im Durchschnitt rechnet die Kanzlei
mit Erstattungen zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Auf eine Entschädigung
können auch die Käufer gebrauchter Fahrzeuge hoffen. Der Anspruch entstehe
bei jedem Kauf neu, erklären die Anwälte.
Die Entscheidung verbessert nicht nur die Position von VW-Kunden. Auch
andere Hersteller hatten verbotene Thermofenster in ihre Modelle eingebaut.
„Das Urteil gilt europaweit für sämtliche Hersteller, darunter Volkswagen,
Daimler, BMW, Fiat und weitere Automobilkonzerne. Jetzt bist der Weg frei
für Millionen Fahrzeugbesitzer, die Entschädigung zu erhalten, die ihnen
zusteht“, sagt Caba.
Nun geht das Verfahren erst einmal zurück zum Landgericht Ravensburg. Dort
entscheiden die Richter dann über die tatsächliche Höhe der Ansprüche
zweier Kläger gegen VW. Bislang konnten die Hersteller ein
höchstrichterliches Urteil vermeiden, in dem sie großzügige
Vergleichsangebote unterbreiteten und Klagen deshalb zurückgezogen wurden.
In diesen beiden Fällen ist das nicht gelungen. VW hat sich bisher nicht zu
dem Urteil geäußert.
1 Aug 2025
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## AUTOREN
Wolfgang Mulke
## TAGS
Dieselskandal
Automobilbranche
Volkswagen
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Dieselskandal
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