# taz.de -- Jurist über Rassisten in Sportvereinen: „Der Ausschluss ist imme… | |
> Was tun, wenn Vereinsmitglieder durch rassistische Äußerungen gegen die | |
> Werte des Vereins verstoßen? Jurist Martin Nolte erklärt, was wann | |
> möglich ist. | |
Bild: Schaffte es nach einer Satzungsänderung, einen NPD-Politiker auszuschlie… | |
taz: Herr Nolte, welche rechtlichen Grundlagen braucht es, damit man ein | |
Mitglied mit rechtem Gedankengut aus dem Sportverein ausschließen kann? | |
Martin Nolte: Voraussetzung dafür, dass man ein Mitglied aufgrund einer | |
menschenverachtenden Aussage ausschließen kann, ist, dass die Satzung des | |
Vereins einen Ausschluss erlaubt. Der Verein muss nicht alle Einzelheiten | |
in der Satzung geregelt haben. Aber er sollte einen Wertekanon in der | |
Satzung formuliert haben, wonach er allen menschenfeindlichen Bestrebungen | |
entschieden entgegentritt. Außerdem braucht es einen Ausschlussgrund, | |
wonach ein Mitglied bei vereinsschädigendem Verhalten ausgeschlossen werden | |
kann. Dies kann in einer nachrangigen Ordnung geregelt werden. Dann wäre | |
eine Verknüpfung hergestellt zwischen den Werten eines Vereins und einem | |
schädigenden Verhalten. Das wäre eine rechtssichere Regelung. In der | |
Rechtsfolge muss man schließlich prüfen, ob der Ausschluss auch | |
verhältnismäßig ist. Das kommt auf jeden Einzelfall an. | |
taz: Ausschlussverfahren hängen also nicht nur von der vereinsinternen | |
Politik ab? | |
Nolte: Nein, das ist nicht vereinsinterne Politik, sondern eine | |
einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem Recht auf Mitgliedschaft und der | |
Verteidigung von Werten des Vereins. Ich denke jetzt mal | |
verfahrenstechnisch: Der Verein trifft eine Maßnahme, den Ausschluss, und | |
das Mitglied geht dagegen vor. Dann würde sich ein Gericht fragen, ob sich | |
der Ausschluss als verhältnismäßig erweist. Und wenn es zum Ergebnis kommt, | |
dass der Verstoß eher gering war, dann würde ein Ausschluss unter Umständen | |
für unzulässig erklärt werden. Der Ausschluss wäre zwar gut gemeint, aber | |
nicht gut. | |
taz: Wie geht man mit mündlichen Aussagen um? Sie sind schließlich kein | |
Verstoß, der bleibt und vorzeigbar ist. | |
Nolte: Also, ich habe den Vereinen immer dazu geraten, alles zu | |
dokumentieren. Das kann man durch alle zulässigen Beweismittel machen, also | |
Zeugenaussagen, Aufzeichnungen, Schriftdokumentationen und so weiter. Wenn | |
man einfach behauptet, der habe mehrmals das und das gesagt, das ist aber | |
nicht beweisbar, dann hätte der Verein in einem Gerichtsverfahren natürlich | |
nichts an der Hand. | |
taz: Macht es einen Unterschied, ob eine Person innerhalb oder außerhalb | |
des Vereins gegen dessen Werte verstößt? | |
Nolte: Ob das nun öffentlich, also außerhalb des Vereins, geäußert wird | |
oder innerhalb des Vereins, ist nicht entscheidend. Ein Mitglied kann einem | |
Verein auch durch Äußerungen und Handlungen außerhalb des Vereins | |
schädigen. | |
taz: Gibt es Mittel, Vereinsmitglieder vor einem Ausschluss zu | |
sanktionieren? | |
Nolte: Ja, auf jeden Fall. Es gibt natürlich die Verwarnung als mildestes | |
Mittel. Der Ausschluss ist immer Ultima Ratio. Es gibt auch temporäre | |
Verbote, bestimmte Gruppen zu leiten. Das ist eine klassische Maßnahme, die | |
man machen kann zur Bewährung von Personen. Das Spektrum ist also ganz | |
weit. Alles das, was an Maßnahmen von dem Verein gegenüber Mitgliedern | |
getroffen werden darf, muss als solches aber in der Satzung enthalten sein. | |
taz: Gilt das auch für einfache Mitglieder des Vereins? | |
Nolte: Ja, das gilt auch für einfache Mitglieder des Vereins. Bei | |
Funktionsträgern oder Organwaltern kommt deren besondere Verantwortung | |
hinzu. | |
taz: Wenn man von Vereinsausschlüssen liest, betrifft das meistens | |
Mitglieder der NPD. Wie verhält es sich mit der AfD? | |
Nolte: Bei der [1][NPD] handelt es sich um eine als verfassungsfeindlich | |
erklärte Partei. Bei der [2][AfD] ist das nicht so. Und bei Sportvereinen | |
gilt das Gemeinnützigkeitsrecht und damit parteipolitische Neutralität. | |
Trotzdem ist es zulässig, die Voraussetzungen in einer Satzung zu schaffen, | |
um Mitglieder, die sich in irgendeiner Weise antidemokratisch, rassistisch | |
oder menschenverachtend verhalten, aus dem Verein zu verweisen. Die | |
Parteizugehörigkeit ist nicht entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr der | |
Verstoß gegen die Werte eines Vereins. | |
taz: Braucht es die Beobachtung oder Einstufungen durch den | |
Verfassungsschutz? | |
Nolte: Die Zugehörigkeit zu einer Partei, auch wenn sie nicht als | |
verfassungsfeindlich oder [3][gesichert rechtsextrem] bezeichnet wurde, | |
kann im Widerspruch stehen zu den Werten eines Vereins. Nicht die | |
Mitgliedschaft als solches ist dann der Grund für den Ausschluss, sondern | |
die Feststellung, dass man als Mitglied in der AfD sich zu den Werten einer | |
Partei bekennt, deren Programm diametral im Widerspruch steht zu den Werten | |
eines Vereins. Dies wird verstärkt, wenn es sich um herausgehobene | |
Mitglieder der Partei handelt. Bei einem denkbaren Ausschluss muss man sehr | |
genau argumentieren. Pauschal in eine Satzung schreiben, die Mitgliedschaft | |
in der AfD berechtige zum Ausschluss aus dem Verein, kann als Verstoß gegen | |
das Gebot parteipolitischer Neutralität gesehen werden. | |
taz: Sie wirken zögerlich, halten Sie das für den falschen Weg? | |
Nolte: Man könnte daraus auch folgern, dass man das Mitglied zunächst von | |
bestimmten Funktionen und Ämtern ausschließt. Dass man sagt, inhaltlich ist | |
der Widerspruch so groß, dass dieses Mitglied nicht die Gewähr dafür | |
bietet, zum Beispiel Jugendgruppen zu leiten. Ausschlüsse sind noch eine | |
andere Frage, die von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Innerhalb eines | |
Vereins hat man die Möglichkeit, auf Personen wenigstens noch ein Stück | |
weit Einfluss zu nehmen. Also das ist auf der einen Seite eine Frage der | |
Verhältnismäßigkeit und auf der anderen Seite ist es eine Frage der | |
Weitsicht, ob es nicht besser ist, sich mit diesen Menschen | |
auseinanderzusetzen, ohne ihnen verantwortungsvolle Positionen zu | |
übertragen. | |
7 Jul 2025 | |
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## AUTOREN | |
Franziska Vetter | |
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