| # taz.de -- Keine Diskriminierung: Verein darf NPDler ausschließen | |
| > Der Hamburger NPD-Vorsitzende Schwarzbach wurde von seinem Fußballverein | |
| > ausgeschlossen. Das war zulässig, entschied das Verfassungsgericht. | |
| Bild: Und nun zum Sport: Anhänger des Tus Appen jubeln ihrer Mannschaft zu | |
| Karlsruhe taz | Sportvereine dürfen Funktionäre extremistischer Parteien | |
| ausschließen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall des | |
| Hamburger NPD-Vorsitzenden Lennart Schwarzbach. Schwarzbach ist seit 2016 | |
| Vorsitzender der rechtsextremistischen NPD in Hamburg. Die [1][Partei | |
| entging 2017 nur deshalb einem Verbot], weil sie seit dem Aufkommen der AfD | |
| bei Wahlen keine Rolle mehr spielt. | |
| Seit 2015 war Schwarzbach Mitglied im TuS Appen, einem Verein im Kreis | |
| Pinneberg im Hamburger Umland. Der heute rund 32-Jährige lebte in Appen bei | |
| seiner Großmutter und trat dem Verein bei, um Fußball zu spielen. Der | |
| Verein wusste zunächst nichts von Schwarzbachs NPD-Aktivitäten. „Als die | |
| Fußballmannschaft durch den Ort gelaufen ist, konnten sie im Wohnzimmer die | |
| Reichskriegsflagge sehen. Dann haben die Fußballer den Antrag gestellt, ihn | |
| auszuschließen“, zitierte ein Radiosender den Vereinsvorsitzenden Wilfried | |
| Diekert. | |
| Nachdem erste Ausschlussversuche in den Jahren 2015 und 2016 gescheitert | |
| waren, ging der TuS Appen planmäßiger vor und änderte zunächst die | |
| Vereinssatzung. „Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller | |
| Mitglieder des Vereins zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, heißt | |
| es nun in Paragraf 2. Und weiter: „Mitglieder von extremistischen | |
| Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder | |
| rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder | |
| religiöser Gruppierungen, wie z.B. der NPD und ihre Landesverbände, können | |
| nicht Mitglied des Vereins werden.“ | |
| Auf dieser Grundlage wurde Schwarzbach erneut ausgeschlossen. Nachdem | |
| Klagen des NPD-Kaders vor den Gerichten in Schleswig-Holstein gescheitert | |
| waren, erhob er Verfassungsbeschwerde. Er sei aufgrund seiner politischen | |
| Einstellung diskriminiert worden. | |
| ## Schwarzbachs Klage wurde abgelehnt | |
| Doch eine mit drei Richter:innen besetzte Kammer des | |
| Bundesverfassungsgerichts lehnte Schwarzbachs Klage ab. Das Grundrecht der | |
| Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 des Grundgesetzes gewähre einem Verein | |
| „grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von | |
| Mitgliedern selbst zu bestimmen“. Wenn ein Verein wie der TuS Appen sich | |
| ausdrücklich gegen extremistische Mitglieder wehrt, sei das „nicht zu | |
| beanstanden“. | |
| Die Richter:innen erinnerten daran, dass die Grundrechte zunächst | |
| Abwehrrechte gegen den Staat sind. Ob und wieweit ein grundrechtliches | |
| Diskriminierungsverbot auch gegenüber Sportvereinen gilt, ließen sie offen. | |
| Denn selbst wenn es gälte, müsste es mit den Rechten des Vereins abgewogen | |
| werden. Jedenfalls sei bei einem NPD-Landesvorsitzenden der Ausschluss „mit | |
| grundrechtlichen Wertungen“ vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht. | |
| (Az.: 1 BvR 187/21) | |
| 2019 scheiterte der [2][Ex-NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt] in Karlsruhe | |
| aus ähnlichen Gründen mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das Hausverbot | |
| eines Ferienhotels in Mecklenburg-Vorpommern. | |
| 28 Feb 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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