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# taz.de -- Keine Diskriminierung: Verein darf NPDler ausschließen
> Der Hamburger NPD-Vorsitzende Schwarzbach wurde von seinem Fußballverein
> ausgeschlossen. Das war zulässig, entschied das Verfassungsgericht.
Bild: Und nun zum Sport: Anhänger des Tus Appen jubeln ihrer Mannschaft zu
Karlsruhe taz | Sportvereine dürfen Funktionäre extremistischer Parteien
ausschließen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall des
Hamburger NPD-Vorsitzenden Lennart Schwarzbach. Schwarzbach ist seit 2016
Vorsitzender der rechtsextremistischen NPD in Hamburg. Die [1][Partei
entging 2017 nur deshalb einem Verbot], weil sie seit dem Aufkommen der AfD
bei Wahlen keine Rolle mehr spielt.
Seit 2015 war Schwarzbach Mitglied im TuS Appen, einem Verein im Kreis
Pinneberg im Hamburger Umland. Der heute rund 32-Jährige lebte in Appen bei
seiner Großmutter und trat dem Verein bei, um Fußball zu spielen. Der
Verein wusste zunächst nichts von Schwarzbachs NPD-Aktivitäten. „Als die
Fußballmannschaft durch den Ort gelaufen ist, konnten sie im Wohnzimmer die
Reichskriegsflagge sehen. Dann haben die Fußballer den Antrag gestellt, ihn
auszuschließen“, zitierte ein Radiosender den Vereinsvorsitzenden Wilfried
Diekert.
Nachdem erste Ausschlussversuche in den Jahren 2015 und 2016 gescheitert
waren, ging der TuS Appen planmäßiger vor und änderte zunächst die
Vereinssatzung. „Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller
Mitglieder des Vereins zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, heißt
es nun in Paragraf 2. Und weiter: „Mitglieder von extremistischen
Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder
rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder
religiöser Gruppierungen, wie z.B. der NPD und ihre Landesverbände, können
nicht Mitglied des Vereins werden.“
Auf dieser Grundlage wurde Schwarzbach erneut ausgeschlossen. Nachdem
Klagen des NPD-Kaders vor den Gerichten in Schleswig-Holstein gescheitert
waren, erhob er Verfassungsbeschwerde. Er sei aufgrund seiner politischen
Einstellung diskriminiert worden.
## Schwarzbachs Klage wurde abgelehnt
Doch eine mit drei Richter:innen besetzte Kammer des
Bundesverfassungsgerichts lehnte Schwarzbachs Klage ab. Das Grundrecht der
Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 des Grundgesetzes gewähre einem Verein
„grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von
Mitgliedern selbst zu bestimmen“. Wenn ein Verein wie der TuS Appen sich
ausdrücklich gegen extremistische Mitglieder wehrt, sei das „nicht zu
beanstanden“.
Die Richter:innen erinnerten daran, dass die Grundrechte zunächst
Abwehrrechte gegen den Staat sind. Ob und wieweit ein grundrechtliches
Diskriminierungsverbot auch gegenüber Sportvereinen gilt, ließen sie offen.
Denn selbst wenn es gälte, müsste es mit den Rechten des Vereins abgewogen
werden. Jedenfalls sei bei einem NPD-Landesvorsitzenden der Ausschluss „mit
grundrechtlichen Wertungen“ vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht.
(Az.: 1 BvR 187/21)
2019 scheiterte der [2][Ex-NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt] in Karlsruhe
aus ähnlichen Gründen mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das Hausverbot
eines Ferienhotels in Mecklenburg-Vorpommern.
28 Feb 2023
## LINKS
[1] /NPD-Parteitag-stimmt-gegen-neuen-Namen/!5852411
[2] /Streit-in-NPD-Spitze/!5170483
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
NPD
Udo Voigt
Rechtsextremismus
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Rechtsextremismus
Schwerpunkt AfD in Berlin
NPD
Europawahl
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