# taz.de -- Klage von Nordsee-Fischern abgelehnt: EU-Gericht stärkt den Meeres… | |
> Der Fischerverband empfindet die EU-Regelverschärfung zum Meeresschutz in | |
> der Nordsee als überzogen. Nun wurde seine Klage vollumfänglich | |
> abgewiesen. | |
Bild: Durch Verbote und Beschränkungen für die Verwendung von Schleppnetzen s… | |
Luxemburg afp | Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer ist mit | |
seiner Klage gegen die Naturschutzmaßnahmen in der deutschen Nordsee | |
gescheitert. Mit einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil wies das | |
erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage in allen | |
Punkten ab. Hiergegen kann der Verband noch Rechtsmittel zum | |
[1][Europäischen Gerichtshof (EuGH)] einlegen. | |
Der Streit betrifft die Gebiete Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, | |
Doggerbank und Östliche Deutsche Bucht. Diese sind Teil des europäischen | |
Naturschutz-Netzes Natura 2000. Deutschland ist daher zur Einhaltung | |
verschiedener Naturschutz-Vorgaben der EU verpflichtet. | |
## Naturschutzvorgaben bestehen seit zwei Jahren | |
Gemeinsam mit den Niederlanden hatte Deutschland Vorschläge für eine | |
entsprechende Umsetzung des Naturschutzes in diesen und den angrenzenden | |
niederländischen Gebieten – Klaverbank, Friese Front und Centrale | |
Oestergronden – erarbeitet. Die EU-Kommission hat diese Vorschläge | |
weitgehend übernommen und Ende 2022 verbindlich festgelegt. | |
Konkret bedeutet dies vor allem Verbote und Beschränkungen für die | |
Verwendung von Schleppnetzen und anderem „grundberührendem Fanggerät“. | |
Dabei werden Netze oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden, | |
was etwa bei den Krabbenfischern der Fall ist. Dadurch sollen Sandbänke, | |
Riffe oder Kiesgründe geschützt werden. Zum Schutz des Schweinswals und | |
mehrerer Seevogelarten gibt es weitere Beschränkungen für den Fischfang mit | |
Kiemen- und Verwickelnetzen. In Teilen der Schutzgebiete ist der Fischfang | |
vollkommen verboten. | |
## Fischerverband kann Rechtsmittel einlegen | |
Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer hält die Schutzgebiete | |
für zu groß, teils sei ein Schutzbedürfnis gar nicht gegeben. Die | |
verbotenen Gebiete seien weiträumiger gefasst worden als es zum Schutz der | |
Habitate erforderlich wäre. | |
Das EuG wies diese und weitere Rügen des Verbands nun „in vollem Umfang“ | |
ab. Es handele sich um wirksame und zulässige „Maßnahmen [2][zum Schutz der | |
Meeresumwelt]“. Anders als der Verband meine, biete die | |
EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch eine ausreichende Grundlage, um | |
Kiesgründe in den Schutz einzubeziehen. Hiergegen kann der Fischer-Verband | |
noch Rechtsmittel bei dem Europäischen Gerichtshof einlegen. | |
21 May 2025 | |
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