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# taz.de -- Klage von Nordsee-Fischern abgelehnt: EU-Gericht stärkt den Meeres…
> Der Fischerverband empfindet die EU-Regelverschärfung zum Meeresschutz in
> der Nordsee als überzogen. Nun wurde seine Klage vollumfänglich
> abgewiesen.
Bild: Durch Verbote und Beschränkungen für die Verwendung von Schleppnetzen s…
Luxemburg afp | Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer ist mit
seiner Klage gegen die Naturschutzmaßnahmen in der deutschen Nordsee
gescheitert. Mit einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil wies das
erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage in allen
Punkten ab. Hiergegen kann der Verband noch Rechtsmittel zum
[1][Europäischen Gerichtshof (EuGH)] einlegen.
Der Streit betrifft die Gebiete Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund,
Doggerbank und Östliche Deutsche Bucht. Diese sind Teil des europäischen
Naturschutz-Netzes Natura 2000. Deutschland ist daher zur Einhaltung
verschiedener Naturschutz-Vorgaben der EU verpflichtet.
## Naturschutzvorgaben bestehen seit zwei Jahren
Gemeinsam mit den Niederlanden hatte Deutschland Vorschläge für eine
entsprechende Umsetzung des Naturschutzes in diesen und den angrenzenden
niederländischen Gebieten – Klaverbank, Friese Front und Centrale
Oestergronden – erarbeitet. Die EU-Kommission hat diese Vorschläge
weitgehend übernommen und Ende 2022 verbindlich festgelegt.
Konkret bedeutet dies vor allem Verbote und Beschränkungen für die
Verwendung von Schleppnetzen und anderem „grundberührendem Fanggerät“.
Dabei werden Netze oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden,
was etwa bei den Krabbenfischern der Fall ist. Dadurch sollen Sandbänke,
Riffe oder Kiesgründe geschützt werden. Zum Schutz des Schweinswals und
mehrerer Seevogelarten gibt es weitere Beschränkungen für den Fischfang mit
Kiemen- und Verwickelnetzen. In Teilen der Schutzgebiete ist der Fischfang
vollkommen verboten.
## Fischerverband kann Rechtsmittel einlegen
Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer hält die Schutzgebiete
für zu groß, teils sei ein Schutzbedürfnis gar nicht gegeben. Die
verbotenen Gebiete seien weiträumiger gefasst worden als es zum Schutz der
Habitate erforderlich wäre.
Das EuG wies diese und weitere Rügen des Verbands nun „in vollem Umfang“
ab. Es handele sich um wirksame und zulässige „Maßnahmen [2][zum Schutz der
Meeresumwelt]“. Anders als der Verband meine, biete die
EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch eine ausreichende Grundlage, um
Kiesgründe in den Schutz einzubeziehen. Hiergegen kann der Fischer-Verband
noch Rechtsmittel bei dem Europäischen Gerichtshof einlegen.
21 May 2025
## LINKS
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