| # taz.de -- KI-Training mit Nutzerdaten: Facebook-Konzern abgemahnt | |
| > Facebook-Mutter Meta will Nutzerdaten zum Training von künstlicher | |
| > Intelligenz verwenden. Verbraucherschützer gehen jetzt dagegen vor. | |
| Bild: Darf Meta AI sich mit Kundendaten trainieren? | |
| Düsseldorf dpa | Das vom Facebook-Konzern [1][Meta] geplante Training | |
| seiner KI-Software Meta AI durch Nutzerdaten aus Instagram und Facebook | |
| stößt auf Kritik von Verbraucherschützern. Das Vorgehen verstoße gegen | |
| europäisches Datenschutzrecht, teilte die Verbraucherzentrale | |
| Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) mit. Man habe Meta daher abgemahnt. | |
| Laut Meta plant die VZ NRW, eine einstweilige Verfügung gegen das | |
| KI-Training von Meta zu beantragen. Solch eine Unterlassungsverfügung | |
| bedrohe deutsche KI-Innovation, Wirtschaftswachstum und den EU-Binnenmarkt, | |
| teilte Meta in einer Stellungnahme mit. „Dieses Training ist in der Branche | |
| üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und | |
| -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser | |
| verstehen und wiedergeben“, hieß es. | |
| Meta hatte Mitte April angekündigt, seine KI „bald“ mit öffentlich | |
| zugänglichen Beiträgen erwachsener Nutzer sowie mit Interaktionen von | |
| Nutzern mit Meta AI zu trainieren. Laut Verbraucherzentrale hatte Meta die | |
| Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook über das Vorhaben per | |
| InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert. | |
| Man habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und Meta deshalb | |
| abgemahnt, teilte die Verbraucherzentrale mit. Sollte Meta der Aufforderung | |
| nicht freiwillig nachkommen, werden man weitere rechtliche Schritte prüfen, | |
| erklärte die Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christine | |
| Steffen. „Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI | |
| eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden.“ | |
| ## Vorgehen entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen | |
| Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete | |
| Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale | |
| Verweis auf ein „berechtigtes Interesse“ reiche nicht aus. Nutzer müssten | |
| nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre | |
| auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden. | |
| „Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible | |
| Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt | |
| sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden“, so Steffen. „Dann reicht | |
| ein sogenanntes Opt-out – so wie es Meta anbietet – nicht aus, sondern | |
| Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.“ | |
| Eine mögliche Unterlassungsverfügung wäre laut Meta ein „großer Rückschl… | |
| für deutsche Verbraucher*innen, die sich lokal relevante KI-Technologie | |
| wünschen, und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen | |
| wollen, die lokale Nuancen verstehen“. | |
| Laut Verbraucherzentrale können Verbraucherinnen und Verbraucher der | |
| Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem | |
| 27. Mai widersprechen. Eine Anleitung dazu biete man auf der [2][VZ | |
| NRW-Homepage] an. „Der Widerspruch muss nicht begründet werden, | |
| erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse“, hieß es weiter. | |
| 7 May 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Schwerpunkt-Meta/!t5009279 | |
| [2] https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-a… | |
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