# taz.de -- KI-Training mit Nutzerdaten: Facebook-Konzern abgemahnt | |
> Facebook-Mutter Meta will Nutzerdaten zum Training von künstlicher | |
> Intelligenz verwenden. Verbraucherschützer gehen jetzt dagegen vor. | |
Bild: Darf Meta AI sich mit Kundendaten trainieren? | |
Düsseldorf dpa | Das vom Facebook-Konzern [1][Meta] geplante Training | |
seiner KI-Software Meta AI durch Nutzerdaten aus Instagram und Facebook | |
stößt auf Kritik von Verbraucherschützern. Das Vorgehen verstoße gegen | |
europäisches Datenschutzrecht, teilte die Verbraucherzentrale | |
Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) mit. Man habe Meta daher abgemahnt. | |
Laut Meta plant die VZ NRW, eine einstweilige Verfügung gegen das | |
KI-Training von Meta zu beantragen. Solch eine Unterlassungsverfügung | |
bedrohe deutsche KI-Innovation, Wirtschaftswachstum und den EU-Binnenmarkt, | |
teilte Meta in einer Stellungnahme mit. „Dieses Training ist in der Branche | |
üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und | |
-Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser | |
verstehen und wiedergeben“, hieß es. | |
Meta hatte Mitte April angekündigt, seine KI „bald“ mit öffentlich | |
zugänglichen Beiträgen erwachsener Nutzer sowie mit Interaktionen von | |
Nutzern mit Meta AI zu trainieren. Laut Verbraucherzentrale hatte Meta die | |
Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook über das Vorhaben per | |
InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert. | |
Man habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und Meta deshalb | |
abgemahnt, teilte die Verbraucherzentrale mit. Sollte Meta der Aufforderung | |
nicht freiwillig nachkommen, werden man weitere rechtliche Schritte prüfen, | |
erklärte die Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christine | |
Steffen. „Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI | |
eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden.“ | |
## Vorgehen entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen | |
Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete | |
Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale | |
Verweis auf ein „berechtigtes Interesse“ reiche nicht aus. Nutzer müssten | |
nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre | |
auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden. | |
„Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible | |
Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt | |
sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden“, so Steffen. „Dann reicht | |
ein sogenanntes Opt-out – so wie es Meta anbietet – nicht aus, sondern | |
Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.“ | |
Eine mögliche Unterlassungsverfügung wäre laut Meta ein „großer Rückschl… | |
für deutsche Verbraucher*innen, die sich lokal relevante KI-Technologie | |
wünschen, und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen | |
wollen, die lokale Nuancen verstehen“. | |
Laut Verbraucherzentrale können Verbraucherinnen und Verbraucher der | |
Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem | |
27. Mai widersprechen. Eine Anleitung dazu biete man auf der [2][VZ | |
NRW-Homepage] an. „Der Widerspruch muss nicht begründet werden, | |
erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse“, hieß es weiter. | |
7 May 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Schwerpunkt-Meta/!t5009279 | |
[2] https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-a… | |
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