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# taz.de -- KI-Training mit Nutzerdaten: Facebook-Konzern abgemahnt
> Facebook-Mutter Meta will Nutzerdaten zum Training von künstlicher
> Intelligenz verwenden. Verbraucherschützer gehen jetzt dagegen vor.
Bild: Darf Meta AI sich mit Kundendaten trainieren?
Düsseldorf dpa | Das vom Facebook-Konzern [1][Meta] geplante Training
seiner KI-Software Meta AI durch Nutzerdaten aus Instagram und Facebook
stößt auf Kritik von Verbraucherschützern. Das Vorgehen verstoße gegen
europäisches Datenschutzrecht, teilte die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) mit. Man habe Meta daher abgemahnt.
Laut Meta plant die VZ NRW, eine einstweilige Verfügung gegen das
KI-Training von Meta zu beantragen. Solch eine Unterlassungsverfügung
bedrohe deutsche KI-Innovation, Wirtschaftswachstum und den EU-Binnenmarkt,
teilte Meta in einer Stellungnahme mit. „Dieses Training ist in der Branche
üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und
-Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser
verstehen und wiedergeben“, hieß es.
Meta hatte Mitte April angekündigt, seine KI „bald“ mit öffentlich
zugänglichen Beiträgen erwachsener Nutzer sowie mit Interaktionen von
Nutzern mit Meta AI zu trainieren. Laut Verbraucherzentrale hatte Meta die
Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook über das Vorhaben per
InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert.
Man habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und Meta deshalb
abgemahnt, teilte die Verbraucherzentrale mit. Sollte Meta der Aufforderung
nicht freiwillig nachkommen, werden man weitere rechtliche Schritte prüfen,
erklärte die Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christine
Steffen. „Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI
eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden.“
## Vorgehen entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen
Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete
Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale
Verweis auf ein „berechtigtes Interesse“ reiche nicht aus. Nutzer müssten
nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre
auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden.
„Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible
Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt
sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden“, so Steffen. „Dann reicht
ein sogenanntes Opt-out – so wie es Meta anbietet – nicht aus, sondern
Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.“
Eine mögliche Unterlassungsverfügung wäre laut Meta ein „großer Rückschl…
für deutsche Verbraucher*innen, die sich lokal relevante KI-Technologie
wünschen, und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen
wollen, die lokale Nuancen verstehen“.
Laut Verbraucherzentrale können Verbraucherinnen und Verbraucher der
Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem
27. Mai widersprechen. Eine Anleitung dazu biete man auf der [2][VZ
NRW-Homepage] an. „Der Widerspruch muss nicht begründet werden,
erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse“, hieß es weiter.
7 May 2025
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Meta/!t5009279
[2] https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-a…
## TAGS
Schwerpunkt Künstliche Intelligenz
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Datenschutz
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