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# taz.de -- Neues Namensrecht: Was lange währt, wird endlich doppelt
> Am 1. Mai ist ein neues Namensrecht in Kraft getreten, das echte
> Doppelnamen ermöglicht. Vor gut dreißig Jahren waren wir fast schon mal
> soweit.
Bild: Endlich den richtigen Knopf drücken
[1][Neues Namensrecht] zum 1. Mai: Endlich können beide
Ehepartner:innen einen Doppelnamen tragen und diesen auch an ihre
Kinder weitergeben. Damit „gehen wir den ersten Schritt bei der
[2][überfälligen Modernisierung] des Familienrechts“, so der damalige
Justizminister Marco Buschmann [3][bereits im August 2023.]
Überfällig – das ist diese Modernisierung in der Tat. So überfällig, dass
sie schon vor über 30 Jahren vorläufig existierte. Damals handelte es sich
nicht um ein Gesetz, sondern um eine Übergangsregelung des
Bundesverfassungsgerichts: Das entschied [4][im März 1991], dass das bisher
geltende Recht – einigt sich ein Paar nicht auf einen Ehenamen, wird es der
des Mannes – nicht grundgesetzkonform sei.
Drei Jahre lang konnten Paare daraufhin in einer Übergangszeit Doppelnamen
an ihre Kinder vergeben, wenn beide den eigenen Namen behalten wollten.
1994, im neuen Namensrecht, wurde diese Möglichkeit nicht mit aufgenommen.
Schließlich steckte darin großes Konfliktpotenzial: Was wäre zum Beispiel,
wenn zwei Menschen mit Doppelnamen heirateten? Würden sie dann nicht Kinder
mit vier Nachnamen haben? Und möglicherweise Enkel mit acht Nachnamen?
Nach gerade mal drei Jahrzehnten scheinen endlich kluge Köpfe die Lösung
für dieses wahrlich hochkomplexe Problem gefunden zu haben: Wenn zwei Leute
mit Doppelnamen heiraten, könnten sie ja nur jeweils einen ihrer Namen
miteinander kombinieren dürfen. Setzen, Sehr gut.
## Toller Zufall!
Laut einer 2018 [5][veröffentlichten Studie der Gesellschaft für deutsche
Sprache (GfdS)] (aktuellere Daten nicht vorhanden) entscheiden sich Paare
bei etwa 75 Prozent der Eheschließungen noch immer für den Namen des
Mannes. Die Namensforscherin Anne Rosar untersuchte die Gründe dafür.
Auffällig war, dass sowohl Männer als auch Frauen oft erwähnten, dass der
Name des Mannes schöner, attraktiver oder seltener sei. Was für ein toller
Zufall, der ideal zur sozialen Norm passt.
Andere begründeten ihre Entscheidung mit „Tradition“. Trotzdem gaben Frauen
über alle Alters-, Bildungs- und Herkunftsgruppen hinweg an, dass sie gerne
ihren Namen behalten hätten. Doch was tun mit diesem Wunsch? Den Namen der
Frau angenommen haben laut GfdS-Studie [6][nur etwa 6 Prozent der Männer.]
Alternativ könnten beide ihre Familiennamen behalten. Wollen sie Kinder,
verschiebt sich der Streitpunkt bloß auf später. Wenn es dann um die
Nachfahren geht, werde wieder vorrangig der Name des Vaters genutzt, so
Rosar. Eine weitere Möglichkeit, ihren Nachnamen dennoch zu behalten, waren
die bisherigen Doppelnamen. Die gesetzliche Bezeichnung ist akkurater:
Begleitnamen. Sie können von nur einem Partner (zu 88 Prozent der Frau) mit
einem Bindestrich angehängt werden. Der Name ist dann schon irgendwie noch
da, ja, aber auf den Rest der Familie hat er keine Auswirkungen.
Eine wirkliche Lösung für Partner:innen, die beide ihren Namen weitergeben
wollten, gab es bisher eindeutig nicht. Natürlich muss keine Frau ihren
Namen im Sinne des Feminismus behalten wollen. Und natürlich ist damit oft
noch immer mehr Skepsis der Umfeldes verbunden. Annegret Kramp-Karrenbauer
ist nur eins von vielen Beispielen, über deren Namen sich oft genug
belustigt wurde. Doppelnamen nicht schön zu finden, ist völlig
verständlich.
Schön ist aber, dass Paare zum ersten Mal seit 1991 einen wirklich fairen
Kompromiss eingehen können; und dass Frauen eine höhere Chance haben, zu
hinterfragen, ob sie wirklich zurückstecken wollen. Auch für aus dem
konservativen Weltbild ausbrechende Lebensrealitäten wie etwa
Patchwork-Familien stellt das neue Gesetz eine echte Bereicherung dar.
Toll, dass es nach 30 Jahren doch noch geklappt hat.
1 May 2025
## LINKS
[1] /Bundestag-stimmt-fuer-neues-Namensrecht/!6004154
[2] /Gesetzesentwurf-des-Justizministeriums/!5950002
[3] https://www.enorm.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0823_Namens…
[4] /!1621963&s/
[5] https://gfds.de/wp-content/uploads/2023/10/gfds.de-familiennamen-bei-der-he…
[6] /Recht-auf-Namensaenderungen/!5847438
## AUTOREN
Charlina Strelow
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