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# taz.de -- Dienstrad-Leasing: Radlos trotz Versicherung
> Etwa zwei Millionen Deutsche nutzen Dienstrad-Leasing. Was viele nicht
> wissen: Wenn das Rad geklaut wird, wird es trotz Versicherung teuer.
Bild: Gesichertes Abstellen schützt vor (monetärem) Verlust beim Leasing nicht
Das Fahrrad stand fest angeschlossen mit einem 100-Euro-Schloss in einem
videoüberwachten Fahrradparkhaus in Berlin. Zugang erhält man nur durch ein
Drehkreuz, bei dem man 1 Euro Gebühr bezahlen muss. Sicherer geht es kaum –
dennoch wurde einer taz-Redakteurin ihr geleastes Dienstrad aus jenem
Parkhaus gestohlen.
Anbieter wie JobRad oder Bikeleasing machen mit einem Leasingmodell
Fahrräder zu Diensträdern. Bis zu 40 Prozent sollen die
Leasingnehmer:innen dadurch im Vergleich zum Kauf sparen. Der
Arbeitgeber least das Rad meist für 36 Monate und stellt es den
Angestellten zur Verfügung.
Sind die Raten abbezahlt, kann das Rad übernommen oder ein neues geleast
werden. Genutzt werden darf es überall und auch die Art des Rads ist frei
wählbar. „Aktuell nutzen fast zwei Millionen Menschen in Deutschland
bereits ein Dienstrad“, sagt Johannes Wallat, stellvertretender
Pressesprecher des ADFC, der taz.
Nicht nur in Berlin [1][passiert es regelmäßig, dass auch gut abgesicherte
Fahrräder geklaut werden]. Für die taz-Redakteurin war klar: Ohne gute
Diebstahlversicherung ergibt es keinen Sinn, ein teures Fahrrad zu leasen.
Bei Abschluss eines Leasing-Vertrags mit JobRad waren ihr die
Versicherungsverhältnisse allerdings nicht klar.
## Leasing ist kein Ratenkauf
In den FAQ des Anbieters heißt es auf die Frage „Ist mein JobRad
versichert?“: „Ja! Jedes JobRad ist durch die JobRad-Vollkaskoversicherung
inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.“ Die bedeutet jedoch nicht, dass die
Leasingnehmer:innen bei Diebstahl ihr eingezahltes Geld zurückerhalten.
Ihnen wird nur die Hälfte der geleisteten Raten angerechnet, wenn sie einen
neuen Leasingvertrag abschließen. Nach dieser Information muss man jedoch
etwas suchen.
Diskussionen in Online-Foren, wie dem pedelecforum oder radforum, weisen
darauf hin, dass die taz-Redakteurin kein Einzelfall ist. [2][Von
Fahraddiebstahl betroffene] verschiedener Leasinganbieter suchen dort
verwirrt nach Hilfe. Viele von ihnen verstehen Leasing als Ratenkauf.
Doch beim Leasing zahlt man für die Nutzung, nicht für den Erwerb des
Produkts. Der Leasinggeber behält dabei die Rechte und bleibt Eigentümer.
Die Versicherungsleistung geht daher an den Leasinggeber, nicht an die
Leasingnehmer:innen. Für diese bedeutet der Versicherungsschutz somit nur,
dass sie dem Leasinggeber nichts schulden. Vielen ist das nicht klar.
## Verbraucherzentrale sieht Aufklärungspflicht beim Arbeitgeber
„Unkenntnis schützt ja nicht“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin
der Verbraucherzentrale NRW, auf Nachfrage, ob das Problem bekannt ist. Es
liege nicht in der Verantwortung von Leasinggebern wie JobRad, die
Leasingnehmer:innen über die Versicherungsleistungen aufzuklären. Die
Aufklärungspflicht liege beim Arbeitgeber, der die Verträge aufsetzt und
die rechtlichen Bedingungen erklären sollte.
Auch JobRad selbst verteidigt sich. „Wir informieren unsere
JobRadler:innen im Vorfeld des Vertragsabschlusses ausführlich darüber,
welche Versicherungsleistungen bei Diebstahl greifen.“ erklärt
Pressesprecherin Claudia Sedelmeier der taz.
Ob sich ein Fahrradleasing für Arbeitnehmer:innen generell lohnt,
„hängt von individuellen Faktoren ab: Einkommen, Steuerklasse, Kinder“,
sagt Sara Tsudome, Leiterin des ADFC-Projekts Fahrradfreundlicher
Arbeitgeber. Auf den Webseiten der meisten Leasinganbieter gebe es dafür
Rechner.
Was es finanziell bedeutet, wenn das Leasingrad geklaut wird, lässt sich
dort nicht errechnen. Das sollten Interessent:innen jedoch bedenken,
um am Ende nicht, wie die bestohlene taz-Redakteurin, unerwartet Verlust zu
machen.
26 Mar 2025
## LINKS
[1] /Neuer-Rekord-bei-Fahrraddiebstaehlen/!6006635
[2] /Schaeden-durch-Fahrraddiebstaehle/!6006648
## AUTOREN
Paula Schurbohm
## TAGS
Fahrrad
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