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# taz.de -- Neuer AfD-Verbotsantrag?: Ein Verfahren mit eigenem Wert
> Ja, ein Verbotsantrag gegen die AfD wird im neuen Bundestag schwerer.
> Aber selbst ein Nein des Verfassungsgerichts hätte positive Effekte.
Bild: In der Bevölkerung beliebt und gefordert doch von der Politik härter ig…
Der Antrag auf ein AfD-Verbot wird erst wieder im neuen Bundestag ein
Thema, [1][das haben die Initiatoren angekündigt]. Aber ist es nach dem
Wahlerfolg der Rechtsextremen nicht zu spät? Sicher, die AfD wird in der
nächsten Legislaturperiode die zweitstärkste Fraktion bilden, sie hat
fast alle Direktmandate in Ostdeutschland gewonnen und liegt bundesweit
stabil über 20 Prozent. Damit darf aber nicht gelten: too big to be
verfassungsfeindlich.
Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 im erfolglosen
NPD-Verbotsverfahren verlangt, dass eine Partei nicht nur
verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sondern auch durch ihre Größe und
Bedeutung eine Chance haben muss, sie umzusetzen. Das ist bei der AfD der
Fall, die kurz davor steht, gerade dort Regierungsverantwortung zu
bekommen, wo sie vom Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem
eingestuft wird, in Sachsen-Anhalt zum Beispiel. Parteienverbote stehen ja
gerade deshalb im Grundgesetz, weil in Deutschland [2][mit der NSDAP 1933
schon einmal eine Partei auf legalem Wege an die Macht] gekommen ist, um
die Verfassung abzuschaffen.
Ein Verbotsverfahren würde sicher für Empörung ihrer Anhänger sorgen. Aber
soll man es deshalb bleiben lassen? Nein, denn schon ein – sicher
langwieriges – Verfahren könnte die Partei verändern und die wenigen,
vergleichsweise gemäßigten Kräfte stärken. Dann wäre sie immer noch nicht
ideologisch besenrein, aber zumindest könnten Hass und Hetze aus ihren
Reihen gebändigt werden.
Und selbst wenn das Verfahren beim Verfassungsgericht am Ende nicht mit
einem Verbot endet, so könnten ihre verfassungsfeindlichen Ziele
höchstrichterlich festgestellt werden. Etwa weil die Partei à la Trump
Politik über das Recht stellen will. Dann wäre es möglich, die AfD von der
Parteienfinanzierung auszuschließen. Es ist nicht ohne Risiko. Deshalb ist
es klug, mit einem neuen Antrag zu warten, bis der Verfassungsschutz sein
lange angekündigtes Gutachten veröffentlicht. Man darf aber nicht damit
warten, bis die AfD in ersten Ländern an der Macht ist. Dann ist es
wirklich zu spät.
28 Feb 2025
## LINKS
[1] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-antrag-100.html
[2] /Jens-Bisky-ueber-historische-Vergleiche/!6066678
## AUTOREN
Benno Stieber
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