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# taz.de -- Streit über Fahrgastrechte: 60 Minuten länger unterwegs – aber …
> Kunden erhalten keine Entschädigung, wenn sie wegen Zugausfalls eine
> frühere Verbindung nehmen müssen, die länger dauert als gebucht. Ist das
> gerecht?
Bild: Die Bahn ist unterwegs: Fahrgäste die länger unterwegs sind, der Zug ab…
Berlin taz | Es ist schon ärgerlich genug: Immer wieder streicht die
[1][Deutsche Bahn] Züge, für die sie schon Fahrkarten verkauft hat. Um
trotzdem ungefähr zur gebuchten Zeit am Zielbahnhof anzukommen, ist es
mitunter nötig, früher loszufahren als ursprünglich geplant. Dadurch kann
sich die Fahrzeit um mindestens 60 Minuten verlängern, auch wenn es dann
noch eine Verspätung gibt. Für mindestens so lange Verspätungen zahlt die
Bahn eigentlich eine Entschädigung – aber nicht in solchen Fällen.
Der taz liegen mehrere dieser Fälle aus den vergangenen Monaten vor. Ein
Beispiel: Gebucht war eine Verbindung um 12.04 Uhr ab Berlin Hauptbahnhof
mit Ankunft im bayerischen Lenggries um 17.41 Uhr, Dauer also 5 Stunden 37
Minuten. Wegen der von der Bahn per Mail angekündigten Fahrplanänderung
sollte die Ankunft laut bahn.de erst um 19.11 Uhr sein, also 1 Stunde und
30 Minuten später als gebucht. Deshalb stieg der Kunde bereits um 10.08 Uhr
in Berlin in den Zug, um gegen 17.11 Uhr in Lenggries anzukommen. Diese
Fahrt dauerte 7 Stunden und 3 Minuten. Um einigermaßen pünktlich das Ziel
zu erreichen, musste er also eine Verbindung nutzen, die 83 Minuten länger
dauerte als gebucht. Dennoch weigerte sich die Bahn, eine Entschädigung zu
zahlen.
Das ist für manche KundInnen um so unverständlicher, als dass er
zweifelsfrei Anspruch auf Entschädigung gehabt hätte, wenn er nicht früher,
sondern wie gebucht um 12.04 Uhr abgefahren wäre, weil er dann ja
mindestens 60 Minuten nach der gebuchten Zeit angekommen wäre.
Aber das ist der Bahn egal: „Relevant für die Berechnung bzw. Zahlung einer
Verspätungsentschädigung ist nicht die Fahrtzeit an sich, sondern die
tatsächliche Verspätung am Zielbahnhof – also die Abweichung zwischen der
geplanten Ankunft gemäß des abgeschlossenen Beförderungsvertrag (in Form
der Fahrkarte) und der Ist-Ankunft“, schreibt eine Bahnsprecherin der taz
auf Anfrage im schönsten Bürokratendeutsch. Wenn sich also die Fahrzeit
verlängert, aber man noch vor der gebuchten Ankunftszeit ankommt, sei das
keine Verspätung im Sinne der Vorschriften für Fahrgastrechte. „Daher wird
in diesen Fällen keine Entschädigung gezahlt“, so die Konzernsprecherin.
Hält die Bahn das für gerecht angesichts der Tatsache, dass die Kunden ja
auch für eine bestimmte Verbindungsdauer und Ankunftszeit bezahlt haben
(unterschiedlich lange Verbindungen zu unterschiedlichen Zeiten haben
unterschiedliche Preise oder unterschiedliche Verfügbarkeiten von
Sparpreisen)? Warum zahlt der Konzern den Kunden die geforderten
Entschädigungsbeträge nicht einfach aus Kulanz? Schließlich waren die
Kunden ja länger als gebucht unterwegs und hatten zusätzliche Mühen durch
eine von der Bahn verursachte Fahrplanänderung. Auf diese Fragen gab die
Sprecherin keine konkreten Antworten.
29 Jan 2025
## LINKS
[1] /Deutsche-Bahn/!t5008760
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Deutsche Bahn
Verspätung
Verbraucherrechte
Social-Auswahl
Kolumne 90 Zeilen Herz
Nachtzüge
Deutsche Bahn
ICE
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