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# taz.de -- Neues Gesetz gegen sexuelle Gewalt: Erfolgreicher Kampf für den Sc…
> Der Bundestag hat das Gesetz gegen sexuelle Gewalt an Kindern
> verabschiedet. Zu verdanken ist das der Missbrauchsbeauftragten Kerstin
> Claus.
Bild: Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus
Für Kerstin Claus muss der vergangene Freitag im Bundestag wie ein Krimi
gewesen sein. Die Missbrauchsbeauftragte saß auf der Besuchertribüne des
Plenarsaals und wartete darauf, dass das sogenannte [1][Missbrauchsgesetz]
verhandelt wird.
Das stand am Nachmittag auf der Tagesordnung, [2][nach der
Migrationsdebatte]. Die stürzte den Tag allerdings in ein Chaos – scharfe,
beleidigende Reden, Verzögerungen, Aufruhr, namentliche Abstimmung – und
alle folgenden Tagungsordnungspunkte verzögerten sich.
Am Ende passierte das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Stärkung
der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ kurz nach
20 Uhr den Bundestag – komplett geräuschlos. Das erste auch international
weitreichende Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern wurde
mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Union angenommen. Das kann
man der Turbulenz des Tages zuschreiben – oder aber mit [3][der Personalie
Kerstin Claus] in Verbindung bringen.
Die Missbrauchsbeauftragte nämlich hat in den vergangenen Monaten nahezu
jede Möglichkeit gesucht und genutzt, um bei allen Parteien für das
Missbrauchsgesetz zu werben. Sie machte gezielt Termine mit Abgeordneten
und lenkte bei zufälligen Begegnungen das Gespräch auf das Gesetz. Wie
wichtig das war, zeigt auch, dass neben Claus auf der Zuschauertribüne die
erste Missbrauchsbeauftragte und frühere Bundesfrauenministerin Christine
Bergmann sowie Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrats bei der
Missbrauchsstelle, mitfieberten.
## Meilenstein im Kampf gegen sexuelle Gewalt
Das neue Gesetz darf durchaus als Meilenstein im Kampf gegen sexuelle
Gewalt bezeichnet werden. Denn jetzt ist der Kampf gegen Missbrauch in
Deutschland Regierungspflicht, egal in welcher Konstellation sich die
nächste Koalition aufstellt.
Das Gesetz enthält mehr Bestimmungen für die Prävention, nimmt sich
verstärkt der digitalen Gewalt an, verfestigt die Zusammenarbeit mit
Behörden und mit Kinder- und Jugendschutzorganisationen, regelt das Recht
auf Akteneinsicht Betroffener. Jetzt können Betroffene unter anderem Akten,
in denen ihr eigener Missbrauch dokumentiert ist, noch bis ins hohe Alter
einsehen, bisher war das nur bis zum 50. Lebensjahr möglich. Zudem muss die
nächste Bundesregierung die Aufklärungskooperation zwischen Bund und
Ländern stärken und diese auf die europäische Ebene ausweiten.
Wie gut Prävention, Aufarbeitung und Aufklärung laufen, erfährt die
Öffentlichkeit künftig mindestens einmal in der Legislatur, wenn die
Missbrauchsbeauftragte dem Parlament darüber berichtet – und Forderungen
stellt.
## Täglich 50 Kinder Opfer von sexueller Gewalt
Laut Bundeskriminalamt (BKA) erleben täglich rund 50 Kinder und Jugendliche
sexuelle Gewalt – von ihren Eltern, Verwandten oder anderen ihnen nahe
stehenden Personen, darunter in kirchlichen oder Sportvereinen. Doch die
Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein, die BKA-Zahl gibt nur die
gemeldeten Fälle wieder.
Das Gesetz genoss nicht die höchste Priorität. Zu groß waren die
Widerstände aus Union und FDP. Und dann brach auch noch die Ampel
auseinander. Bis Mittwoch, also zwei Tage vor der chaotischen
Bundestagsdebatte, war unklar, ob das Gesetz überhaupt eine Chance hat.
„Hätte ich mir gewünscht, dass das Verfahren schneller läuft, statt jetzt
über Monate auf der Kippe zu stehen? Selbstverständlich“, sagt die
Missbrauchsbeauftragte.
Neben Claus, die offensichtlich mit großer Nachhaltigkeit verhandelte,
machten auch Kinderschutz- und Betroffenenverbände Druck. Claus sagt: „Es
ist ein Gemeinschaftswerk.“
4 Feb 2025
## LINKS
[1] /Missbrauchsgesetz-liegt-vor/!6066412
[2] /Merz-Tabubruch-im-Bundestag/!6066154
[3] /Missbrauchsbeauftragte-ueber-Praevention/!6022288
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Kindesmissbrauch
Sexuelle Gewalt
Missbrauch
Bundestag
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Missbrauchsbeauftragter
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