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# taz.de -- Folgen des Sicherheitspakets: Bundesregierung behindert Syrien-Heim…
> Geflüchtete verlieren Schutz, wenn sie ohne „sittlich zwingenden“ Grund
> in die Heimat reisen. Das erschwert nun Syrer*innen die freiwillige
> Rückkehr.
Bild: Freudig warten auf die Angehörigen: Die erste Maschine nach dem Sturz As…
Berlin taz | Die Bundesregierung kann nicht genau sagen, unter welchen
Bedingungen Geflüchtete ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren, wenn
sie in ihr Heimatland reisen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung
auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor. Bünger betont
insbesondere die Unsicherheit, die das für viele Syrer*innen
bedeutet:„Sondierungsreisen nach Syrien, etwa zur Vorbereitung einer
freiwilligen Rückkehr, sind nach geltendem Recht nicht möglich, ohne den
eigenen Schutzstatus zu riskieren.“
Dass Reisen in Herkunftsländer überhaupt einen Verlust des Schutzstatus
nach sich ziehen können, ist festgeschrieben im sogenannten
Sicherheitspaket, das die Ampel nach dem [1][Anschlag von Solingen] im
Herbst 2024 beschlossen hatte. Erlaubt sind seitdem nur noch „sittlich
zwingend gebotene“ Reisen in Herkunftsländer, etwa zur Beerdigung engster
Verwandter.
Was genau sonst noch als „sittlich zwingend geboten“ gilt, kann die
Bundesregierung aber nicht definieren, wie die Antwort auf Büngers Anfrage
zeigt. Das Bundesinnenministerium teilt da mit, das Verfahren sei „nicht
darauf angelegt, im Vorfeld verbindliche Aussagen zur Rechtslage zu
treffen“. Erst „im Nachgang einer Heimreise“ werde geprüft. Ausnahmerege…
für rückkehrwillige Syrer*innen scheint es nicht zu geben. Geradezu
absurd ist, was das BMI den Betroffenen mit offenen Fragen rät. Denen
stünde „wie bei sämtlichen tatbestandsabhängigen Regelungen in unserem
Rechtssystem rechtliche Beratungen, etwa durch Rechtsanwälte oder bestimmte
Organisationen, zur Verfügung“.
Linken-Abgeordnete Bünger spricht von „unsinnigen Regelungen“, die
geltendem EU-Recht widersprechen und dem Innenministerium „jetzt auf die
Füße fallen.“ Sie fordert: „Die Bundesregierung muss jetzt aktiv werden, …
solche Reisen ohne Verlust des Aufenthaltsrechts in Deutschland wieder zu
ermöglichen.“
Tatsächlich behindert die Regelung offensichtlich die Bemühungen der
amtierenden Rest-Bundesregierung, einen Teil der Syrer*innen zur
Rückkehr zu bewegen. [2][Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat
angekündigt, den Schutzstatus von Syrer*innen überprüfen zu lassen], die
nicht arbeiten und kein Deutsch sprechen. Zuletzt hatte auch
Grünen-Vizekanzler Robert Habeck gesagt: „Diejenigen, die hier nicht
arbeiten, werden – wenn das Land sicher ist – wieder in die Sicherheit
zurückkehren können oder auch müssen.“
Das Bundesamt für Migration und Flüchtline (BAMF) erwägt derweil laut
Medienberichten, potentielle Rückkehrer*innen mit bis zu 4.000 Euro pro
Person zu unterstützen, damit sie freiwillig gehen. Dafür dürften aber
„Sondierungsreisen“ der erste Schritt sein – und die wird sich wohl fast
niemand trauen, solange dabei im Raum steht, das Recht auf die Rückkehr
nach Deutschland zu verlieren.
Aktualisiert am 09.01.2024. d. R.
8 Jan 2025
## LINKS
[1] /Anschlag-in-Solingen/!6030795
[2] /Syrerinnen-in-Deutschland/!6056905
## AUTOREN
Frederik Eikmanns
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Schwerpunkt Syrien
Rückkehrer
Flüchtlingspolitik
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Syrer
Schwerpunkt Syrien
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