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# taz.de -- HTS als Terrorvereinigung: Verhaftung von Abu Mohammad al-Jolani?
> Die neuen syrischen Machthaber vom Milizenbündnis HTS gelten in
> Deutschland noch als Terroristen. Bundesjustizminister Volker Wissing
> wartet noch ab.
Bild: Der Anführer der neuen syrischen Regierung (HTS) Abu Mohammad al-Jolani,…
FREIBURG taz | Wenn der neue starke Mann Syriens, Ahmed al-Sharaa alias Abu
Mohammad al-Jolani, nach Deutschland käme, müsste er sofort festgenommen
werden. Oder Justizminister Volker Wissing (Ex-FDP) müsste schnell die
Verfolgungsermächtigung seines Hauses zurückziehen.
Wer Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist, muss in Deutschland mit
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren rechnen, auch wenn
ihm selbst keine Anschläge nachgewiesen werden können. Dies regelt Paragraf
129a im Strafgesetzbuch. Seit 2002 gilt dies im Prinzip auch für die
Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen. Dies war
eine Reaktion auf [1][die Al-Qaida-Anschläge in New York und Washington] im
September 2001. Damals wurde ein ergänzender Paragraf 129b geschaffen.
Allerdings geht die Karlsruher Bundesanwaltschaft nun nicht weltweit auf
Terroristenjagd. Mitglieder von außer-europäischen Terrorvereinigungen
können in Deutschland nur bestraft werden, wenn sie Deutsche sind oder es
deutsche Opfer gibt oder sich die Person in Deutschland aufhält. Außerdem
ist noch eine Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums
erforderlich.
Dies soll verhindern, dass demokratische Befreiungsbewegungen verfolgt
werden, nur weil sie von den bekämpften Diktatoren zu Terroristen erklärt
wurden. Es ist letztlich eine politische Einschätzung der jeweiligen
deutschen Justizminister:in, die sich aber an Einstufungen der EU oder des
UN-Sicherheitsrats orientieren kann.
## Wer ist al-Jolani?
Abu Mohammad al-Jolani ist Anführer des [2][Bündnisses Hai'at Tahrir
asch-Scham (HTS, Komitee zur Befreiung der Levante)], das 2017 von mehreren
islamistischen Milizen, darunter der al-Nusra-Front, gegründet wurde. Im
Mai 2018 hat die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) eine
allgemeine Verfolgungsermächtigung für Straftaten durch Mitglieder oder
Unterstützer von HTS erteilt. Die Tatsache, dass HTS [3][gegen das
diktatorische Regime von Baschar al-Assad] kämpfte, verhinderte also nicht
die Einstufung als terroristische Vereinigung.
Auch die bereits 2011 gegründete al-Nusra-Front „Jabhat al-Nusra“ (JaN)
galt in Deutschland als terroristische Vereinigung. Im Juli 2013 gab
Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die
Verfolgungsermächtigung. Der heutige HTS-Chef Abu Mohammad al-Jolani war
schon Gründer und Anführer der Al-Nusra-Front, die damals zum Netzwerk
Al-Qaida gehörte und sich erst 2016 davon abwandte.
Es ist eher ein Zufall, dass gegen HTS-Kämpfer und Unterstützer Bündnisses
Hai'at Tahrir asch-Scham (HTS, Komitee zur Befreiung der Levante) derzeit
in Deutschland keine Anklagen laufen, sodass Justizminister Wissing nicht
sofort entscheiden muss, wie er mit HTS aktuell umgehen will. Die letzte
bekannt gewordene Verhaftung im Zusammenhang mit HTS erfolgte im Februar
2022. Damals wurde die Deutsche Kira K. im Hochtaunuskreis festgenommen.
Sie hatte ihren islamistischen Ehemann nach Syrien begleitet, wo er sich
HTS anschloss. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland hatte sie ihm 1.500
Euro zukommen lassen, was die Bundesanwaltschaft als Unterstützung von HTS
wertete.
Die Inszenierung von HTS als neue moderate syrische Staatsmacht hat noch
nicht dazu geführt, dass das deutsche Justizministerium die
Verfolgungsermächtigung zurückgezogen hat (was aber jederzeit möglich
wäre). Auf taz-Anfrage hieß es nur: „Das Bundesministerium der Justiz
überprüft erteilte Verfolgungsermächtigungen fortlaufend.“
28 Dec 2024
## LINKS
[1] /Guantanamo-Haeftlinge/!6027438
[2] /Die-HTS-in-Syrien/!6049870
[3] /Sturz-des-Assad-Regimes/!6054210
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Terrorismusbekämpfung
Schwerpunkt Syrien
Islamismus
GNS
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