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# taz.de -- Hilfe bei häuslicher Gewalt: Ministerium bringt Gewalthilfegesetz …
> Einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung soll das Gewalthilfgesetz
> bringen. Das Familienministerium gab den Entwurf nun in die Ressorts.
Bild: Das neue Gesetz könnte ein Meilenstein für die Betroffenen werden
Berlin taz | Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, soll künftig einen
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. So sieht es ein Gesetzentwurf
vor, den das Bundesfamilienministerium nun in die Abstimmung mit den
anderen Ressorts gegeben hat. Der Entwurf des sogenannten
Gewalthilfegesetzes liegt der taz vor. Es will die Bundesländer
verpflichten, ausreichend Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser sowie
Beratungsstellen zu schaffen. Zugleich soll sich der Bund zehn Jahre lang
an den Kosten beteiligen.
„Deutschland hat ein massives Gewaltproblem gegen Frauen“, sagte
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwoch bei der
Regierungsbefragung im Bundestag. „Das müssen wir geschlossen angehen.“ Das
Gewalthilfegesetz sei ein „Meilenstein“, so Paus. Es „schreibe Geschichte…
beim Schutz vor Gewalt. Es sei höchste Zeit, dass jede betroffene Frau
gemeinsam mit ihren Kindern die Hilfe und Unterstützung erhalte, die sie
bräuchten.
Die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt war im vergangenen Jahr erneut
gestiegen. Mehr als 250.000 Menschen waren nach [1][Zahlen des
Bundeskriminalamts] 2023 betroffen. Dabei liegt die Dunkelziffer deutlich
höher. Überwiegend betrifft die Gewalt Frauen: Mehr als 70 Prozent der
Opfer häuslicher Gewalt sind weiblich, während die Täter mit 76 Prozent
zumeist Männer sind. [2][Fast jeden zweiten Tag stirbt in Deutschland eine
Frau durch Partnerschaftsgewalt].
Bisher allerdings gibt es keine bundesgesetzliche Regelung zum Hilfesystem
bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Entsprechend fehlen je
nach Gebiet mehr oder weniger Kapazitäten in Schutzeinrichtungen wie
Frauenhäusern sowie Fachberatungsstellen. Ziel des Gesetzentwurfs ist nun,
ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen, das „vor geschlechtsspezifischer
und häuslicher Gewalt schützt, interveniert, Folgen mildert und präventiv
tätig wird“, so das Papier. Das Gesetz setzt damit die Istanbulkonvention
des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen weiter um.
## Hilfesystem ausbauen
Jeder Mensch soll dem Entwurf zufolge unabhängig von Wohnort,
Aufenthaltsstatus oder Einkommen kostenfrei Hilfe bekommen. Vorliegen muss
für die Aufnahme etwa in einem Frauenhaus lediglich eine „akute
Gefährdungslage“. Für deren Nachweis reichen die Angaben der Betroffenen
aus. Eine polizeiliche Anzeige ist keine Voraussetzung für eine Aufnahme.
Vor allem die Länder werden zur Umsetzung des Gesetzes in die Pflicht
genommen: sie sollen ein „Angebotsnetz an zahlenmäßig ausreichenden Schutz-
und Beratungsangeboten“ sicherstellen. Zudem sollen sie das Hilfesystem
ausbauen: mit Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und
häuslicher Gewalt sowie zur Unterstützung des Umfelds der gewaltbetroffenen
Person.
Zwischen 2027 und 2029 soll sich der Bund am Ausbau des Hilfesystems mit
jeweils zwischen 112 und 195 Millionen Euro jährlich an den Kosten
beteiligen, so das Gesetz. Zwischen 2030 und 2036 beteiligt er sich mit
jeweils 306,5 Millionen Euro. Die Länder sollen dann mit geplanten 379,5
Millionen Euro beteiligt sein.
Aus Koalitionskreisen hieß es am Mittwoch, das Gesetz sei „ein Wendepunkt
in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland.“ Deshalb sei es
richtig, dass der Bund sich befristet an den Kosten beteilige, um die
notwendige Infrastruktur mit auszubauen. Ziel sei, das Gesetz noch im
November ins Kabinett zu bringen. Sonst könne es in dieser
Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden.
6 Nov 2024
## LINKS
[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-haeusliche-gewalt…
[2] https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilde…
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
Lisa Paus
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Schwerpunkt Femizide
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