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# taz.de -- Hamburg löst Spielplatz-Streit: Kitas dürfen wieder öffentliche …
> Hamburger Senat besteht nicht mehr darauf, dass Kindertagesstätten eine
> Genehmigung brauchen und Gebühren zahlen, wenn sie auf Spielplätze
> ausweichen.
Bild: Hätte noch für ein paar Kita-Kinder Platz: öffentlicher Spielplatz am …
Hamburg taz | Rechtzeitig vor dem Hamburg-Wahlkampf legt die Sozialbehörde
einen Streit bei. Hamburgs Kitas müssen nicht mehr länger [1][eine
Sondererlaubnis beantragen und Gebühren zahlen], wenn sie in Ermangelung
einer eigenen Grünfläche Spielplätze nutzen. Das steht im überarbeiteten
[2][Kinderbetreuungsgesetz (Kibeg)], das im November beschlossen werden
soll.
Der neue Paragraf 36 legt dort fest, dass es „ausnahmsweise“ durch externe
Spielplätze kompensiert werden kann, wenn einer Kita „ausreichend große und
geeignete eigene Außenspielflächen“ fehlen. Die Regel gilt für Kinder über
drei, für die normalerweise sechs Quadratmeter Außenfläche vorhanden sein
soll.
In der Gesetzesbegründung wird zudem klargestellt, dass es dafür nicht
länger einer „Sondernutzungserlaubnis“ der Bezirke bedarf – sofern der
Spielplatz weiter von allen Kindern besucht werden kann.
Das sah vor Kurzem noch anders aus. Eine Fachanweisung der Umweltbehörde
schrieb das Einholen dieser Sondererlaubnis generell vor. Und wie der Senat
auf Anfragen hin einräumte, wurde die auch mal verwehrt. So konnten 2021
und 2022 zehn Kitas nicht oder nur mit weniger Plätzen eröffnen. In 2023
und 2024 starteten noch mal sieben Kitas kleiner als geplant.
## Gericht hält Spielplatznutzung für in Ordnung
Das Thema beschäftigte auch die Gerichte. Der Anlass für besagte
Fachanweisung war ein Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts aus dem
Jahr 2020, der besagte, dass diese Mitnutzung der Spielplätze von der Stadt
gesondert erlaubt werden muss. Mancher vermutete dahinter das Interesse der
Stadt, die im Kita-Gutscheinsystem leicht mögliche Expansion großer Träger
zu bremsen.
Doch die Verwaltungsgerichte urteilten in drei Verfahren anders, wie aus
[3][einer Linken-Anfrage] hervorgeht. Die Mitbenutzung eines öffentlichen
Spielplatzes durch eine Kita gehöre zum „Gemeingebrauch“ und sei keine
Sondernutzung. Da eines der Urteile schon rechtskräftig ist, wurde die
Fachanweisung bereits geändert. Und sie soll, sobald das neue Kibeg
verabschiedet ist, „nicht weiter in Kraft sein“, teilt die Umweltbehörde
mit.
Das dürfte viele Kitas erleichtern. Denn aus Gründen der Gleichbehandlung
drohte eine Zeit lang, dass nicht nur neue Kitas, sondern auch rund 60 alt
eingesessene Kitas, die in ihren dicht bebauten Vierteln wenig Platz haben
und seit jeher Spielplätze nutzen, dafür die Sondererlaubnis brauchen. Gar
von einen „Bürokratiemonster“ war die Rede.
## Verhandlung ums Geld steht aus
Allerdings will die Sozialbehörde zugleich verhindern, dass Kitas ohne
eigene Außenfläche gegenüber anderen finanziell im Vorteil sind. Deshalb
soll nun im Landesrahmenvertrag für [4][das Kita-Gutscheinsystem die
„Entgeltsystematik“] geändert werden. Sprich: Es wird noch mal über Geld
verhandelt.
Die [5][CDU Kita-Politikerin Silke Seif] kommentierte, die Kehrtwende der
Sozialbehörde sei „erfreulich“. Die nun gekippte Regelung habe nicht nur
Kita-Plätze verhindert, sondern auch „allen Beteiligten viele Nerven
gekostet“.
24 Oct 2024
## LINKS
[1] /Kitas-sollen-fuer-Spielplaetze-bezahlen/!5919040
[2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/88653/zehntes_gesetz_zur_a…
[3] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/88346/kitas_und_aussenspie…
[4] /Kinderbetreuung-in-Hamburg/!6035772
[5] /CDU-will-Hamburger-Kita-Anweisung-kippen/!5923158
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Kinder
Kita
Spielplatz
Sozialbehörde Hamburg
Bürokratie
Kitas
Kita-Ausbau
Kinder
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