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# taz.de -- Berliner Hochschulgesetz: Entfristungen für Post-Docs in Gefahr
> Der Senat will das Berliner Hochschulgesetz ändern – und stellt die
> Entfristungregelung für den akademischen Mittelbau infrage.
Bild: Die Universität ist nicht nur ein Ort zum Lernen, sondern für viele Bes…
Berlin taz | Es wäre eine Chance für Post-Docs: Allen promovierten
wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an Berliner Unis muss ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten werden. So sieht es zumindest die
Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vor, die der rot-rot-grüne
Vorvorgänger des aktuellen Senats zum Ende seiner Amtszeit auf den Weg
gebracht hatte.
Mit dem 2021 beschlossenen Gesetz sollten eigentlich die prekären
Beschäftigungsbedingungen des sogenannten akademischen Mittelbaus
verbessert werden – also der Beschäftigen an Universitäten, die nicht
Professor*innen sind und über den studentischen Mitarbeiter*innen
stehen. Die Regelung sollte im Oktober 2023 in Kraft treten, der
schwarz-rote Senat verschob den Beginn jedoch auf Frühjahr 2025.
Nun droht die gesamte Reform zu kippen: In einer Sitzung des Forums „Gute
Arbeit an Guten Hochschulen“, kündigte die Senatsverwaltung unvermittelt
an, in diesem Punkt eine Aufweichung des Hochschulgesetzes zu planen.
## Juristische Bedenken seitens des Senats
„Damit rückt die Senatsverwaltung von einer verbindlichen Zusage zur einer
dauerhaften Entfristungsregelung ab“, sagt Verdi-Gewerkschaftssekretärin
Julia Dück zur taz. Als Begründung beruft sich der Senat auf die
Novellierung des sogenannten Wissenschaftszeitsgesetzes auf Bundesebene.
Dabei gebe es seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft
verfassungsrechtliche Bedenken, heißt es auf taz-Anfrage. Weil die
Novellierung des Wissenschaftszeitgesetzes aber noch gar nicht beschlossen
ist, spricht Julia Dück von „vorauseilendem Gehorsam.“ Auf rechtliche
Unsicherheiten zu verweisen sei ein Vorwand.
Das Forum „Gute Arbeit an Guten Hochschulen“ ist der Ort, an dem Senat,
Universitätsvertreter*innen, Gewerkschaften und Beschäftigte
zusammenkommen, um über bessere Beschäftigungsbedingungen zu debattieren.
Bei der besagten Sitzung, bei der der Senat den geplanten Rückschritt bei
der Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen transparent
machte, sollte es eigentlich um die Umsetzung des Paragraf 110 Absatz 6,
also der entsprechenden Regelung aus dem Hochschulgesetz, gehen.
„Für eine exzellente Wissenschaft in Berlin braucht es gute und
verlässliche Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftler*innen. Gute
Arbeit heißt das Angebot von unbefristeten Verträgen und die Ermöglichung
von sicheren Karrierewegen“, so Steffi Nickel, Personalrätin an der TU und
Verdi-Aktive in einer Mitteilung der Gewerkschaft.
## Umgang des Senats laut Personalrätin „respektlos“
„Die Hochschulen haben belastbare Vorschläge zur Umsetzung von § 110
erarbeitet. Bei einer Abschaffung der verbindlichen Entfristungsregelung
war diese Arbeit für den Papierkorb. Das – und der Umgang mit uns als
Beschäftigtenvertretungen im Forum – ist respektlos“, findet die
Personalrätin.
Auf taz-Anfrage teilt die Senatsverwaltung mit, „neue
Dauerstellenkategorien im Berliner Hochschulgesetz“ etablieren zu wollen,
um den Grundgedanken der bestehenden Regelung, mehr Planbarkeit und
Sicherheit im akademischen Mittelbau zu schaffen, bestehen zu lassen.
22 Oct 2024
## AUTOREN
Martha Blumenthaler
## TAGS
Hochschulgesetz
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Berliner Hochschulen
Arbeitskampf
Studierende
Wissenschaftliche Mitarbeiter
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Der neue Senat blockiert eine vorgesehene Regelung, nach der
wissenschaftliche Mitarbeitende an Berliner Hochschulen entfristet werden
müssen.
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