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# taz.de -- Anarchie bei Banküberweisungen: Läuft es blöd, ist das Geld weg
> Eine neue EU-Richtlinie soll Banken dazu verpflichten, bei Überweisungen
> eine Namensprüfung zu machen. Aber wann ist falsch auch tatsächlich
> falsch?
Bild: Ist der Name falsch geschrieben, kommt der Brief vielleicht nicht an
Schon wieder. Auf der Briefkastenreihe im Hauseingang steht ein Brief.
Adresse stimmt – aber der Name hat nichts mit einem oder einer der
Mieter:innen zu tun. Alle paar Wochen passiert das und aus den
Schilderungen von Freund:innen weiß ich: Auch in anderen
Mehrfamilienhäusern ist so etwas durchaus üblich. Warum? Mal ist der
Betreffende weggezogen, mal stimmt die Adresse nicht und ja, es gibt auch
Betrugsmaschen, bei denen es sich Kriminelle zunutze machen, dass [1][die
Postbot:innen] in Großstädten eben nicht wissen, wer in dem Haus
eigentlich wohnt.
Leider haben die briefaustragenden Firmen ihren mitunter lockeren Umgang
mit Empfängerdaten nicht exklusiv. Wer das ähnlich handhabt: Banken. Nicht
bei Briefen. Sondern bei den üblichen Sepa-Überweisungen, also denen, die
Bankkund:innen alltäglich so machen. Dort kommt es ausschließlich auf
die IBAN an. Ist die richtig, stimmen also die Ziffern mit der darin
codierten Prüfsumme überein, wird die Überweisung ausgeführt. Egal, ob man
Taylor Swift oder Olaf Scholz im Namensfeld eingibt. Oder den Namen der
Empfängerin.
[2][Der EU] war das zu viel Anarchie beim Banking. Die neue
Zahlungsdiensterichtlinie soll die Banken dazu verpflichten, bei der
Überweisung auch eine Namensprüfung zu machen. Einfach? Kompliziert!
Denn was muss man nicht alles dabei bedenken als Bank. Vor allem: Wann ist
falsch tatsächlich falsch? Klingt philosophisch, ist aber ein ganz reales
Problem: Mueller statt Müller – falsch oder durchgehen lassen? Sofía
Vázquez Blanco, bei der der im Spanischen übliche zweite Nachname vergessen
wurde – geht oder nicht? Und was ist bei Unternehmen? Wenn bei der
Überweisung an die „Kapitalismus GmbH & Co KG“ nur „Kapitalismus“ im
Empfängerfeld steht – Geld raus, oder nicht? Überhaupt Namen, egal ob von
Firmen oder von Menschen, mit Sonderzeichen, die in der Sprache des
Absendenden nicht vorkommen – wie viel Abweichung darf es da sein?
## Zack, ist das Geld weg
Denn die Banken dürfen natürlich nicht einfach den richtigen Namen
einblenden. Sonst könnte man sich für beliebige IBANs einfach die
Kontoinhaber:innen herbei probieren. Andererseits darf [3][das
Onlinebanking] auch nicht zu viele Fehlermeldungen produzieren, denn wir
wissen ja, wie das ist: Jede Fehlermeldung senkt die Zufriedenheit der
Nutzenden mit dem Dienst und lässt sie abstumpfen. Ach, Warnung, dass der
Name nicht zur IBAN passt? Egal, Überweisung trotzdem abschicken. Und zack,
ist das Geld weg. Im schlechtesten Fall bei jemand Falschem und die Bank
kann sich rausreden: Sie hatte ja auf einen Fehler hingewiesen.
Neulich bekam ich einen Anruf: Ein Brief an mich sei zurückgekommen. Ob die
Adresse stimme? Straße, Hausnummer, Postleitzahl – alles abgeglichen, alles
richtig, großes Rätselraten, Zweifel an der Post. Bis sich schließlich
zeigte: Im Nachnamen fehlte ein Buchstabe. Bestimmt hatte die Zustellerin
auf der Suche nach einer beruhigenden Einschlaflektüre einen Blick in die
neue Zahlungsdiensterichtlinie geworfen.
4 Oct 2024
## LINKS
[1] /Reform-des-Postgesetzes/!6013634
[2] /Europaeische-Union/!t5013441
[3] /Onlinebanking/!t5625597
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Europäische Union
Banken
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