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# taz.de -- Verbot von „from the river to the sea“: Es ist Volksverhetzung
> Die Parole ist viel älter als die Hamas. Sie zu verbieten, ist richtig,
> nicht aber als Terror-Symbol, sondern für das was sie ist:
> Vernichtungswille.
Bild: Palästina-Unterstützer schwenken Fahnen während einer Kundgebung am 13…
Die Parole ist ein Dauerbrenner auf antiisraelischen Demos und bedeutet das
Ende Israels als jüdischer Staat: „From the river to the sea, Palestine
will be free“. Gemeint ist das Territorium zwischen dem Fluss Jordan und
dem Mittelmeer, auf dem sich auch Israel befindet. Wer Zweifel hatte, wie
genau diese Parole gemeint wird, konnte es am 7. Oktober mit aller
Deutlichkeit sehen: mit Vernichtung. Der Slogan wurde zum antisemitischen
Schlachtruf schlechthin, als die terroristische Hamas in Israel ein Blutbad
anrichtete.
So ist die [1][Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf] am
Mittwoch, dass das Verbot dieser Parole rechtens ist, zwar begrüßenswert.
Doch sie erfolgt aus dem falschen Grund – nämlich dass „From the river to
the sea …“ ein Kennzeichen von Samidoun und der Hamas sei. Beide
Organisationen wurden im November 2023 vom Bundesinnenministerium verboten
– auch ihre „Kennzeichen“.
Das Wording taucht zwar in der Charta der Hamas von 2017 auf, die „jede
Alternative zu einer kompletten und vollständigen Befreiung von Palästina
vom Fluss zum Meer“ ablehne. Auch Samidoun, eine Vorfeldorganisation der
terroristischen Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP), verwendet die
Parole.
Doch die Parole ist viel älter. In der Gründungscharta der Hamas von 1988
taucht sie nicht auf, Samidoun wurde erst 2012 gegründet. Wo und wann genau
sie entstand, bleibt unklar. Ab Ende der 1960er Jahre wird sie von der PLO
verwendet und seitdem von Aktivist*innen weltweit. Auf Arabisch heißt
es oft, vom Fluss bis zum Meer bleibe Palästina „arabisch“ oder „islamis…
– eine wesentlich eindeutigere Botschaft.
Inzwischen wird die Parole ins Lächerliche adaptiert, wie etwa „From Risa
to the Spree“ – in Bezug auf das Berliner Schnellrestaurant. Ein pauschales
Verbot jeglicher Erwähnung von Flüssen und Meeren wäre natürlich absurd.
Gerichte sind bislang [2][zu unterschiedlichen Urteilen gekommen]. Gut so,
denn der Kontext ist entscheidend. Der antisemitische Vernichtungswille,
der allzu oft dahinter steckt und auch so verstanden wird, aber auch.
Alleine deshalb ist die Parole Volksverhetzung und sollte auch entsprechend
strafrechtlich verfolgt werden
26 Sep 2024
## LINKS
[1] https://www.spiegel.de/panorama/verwaltungsgericht-duesseldorf-verbot-von-p…
[2] /Nahost-Konflikt-in-Berlin/!6025310
## AUTOREN
Nicholas Potter
## TAGS
Antisemitismus
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Hamas
GNS
Volksverhetzung
Schwerpunkt Islamistischer Terror
Antisemitismus
Italien
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