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# taz.de -- Netzausbau in Deutschland: Regeln für 5G-Auktion rechtswidrig
> Bei den Rahmenbedingungen für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion
> 2019 gab es politische Einflussnahme, urteilte das Verwaltungsgericht
> Köln.
Bild: Der 5G-Netzausbau soll Funklöcher schließen und schnelleres Internet br…
Köln dpa | Bei der Festlegung der Spielregeln für [1][die milliardenschwere
5G-Mobilfunkauktion 2019] ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes
Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Gericht gab den
Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und
Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen
hatten.
Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium
unter der Leitung von [2][Andreas Scheuer (CSU)] rechtswidrig Einfluss auf
die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen habe.
Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier
Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro
ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa, bis
Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit
mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download zu versorgen.
Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund
hingegen. So eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätten kleineren
Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten,
wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen Netzbetreibern
gestärkt worden. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere
Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht.
## Vorwurf eines politischen Deals bestätigt
In dem Kölner Urteil wurde letztlich festgestellt, dass die Politik auf
eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte.
Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor,
dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür
aber beim Thema Netzvermietung milde behandelt wurden.
Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum
Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in
Leipzig hatten den Fall im Oktober 2010 wieder an das Verwaltungsgericht in
Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die
Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November
2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019
durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten
Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei.
## Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar
Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken
wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die
Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim
Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. „Wir erwarten keine negativen
Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in
Deutschland“, sagte ein Behördensprecher.
Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung
herrsche endlich Klarheit. „Das Gericht hat dokumentiert, dass das
Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur
aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat.“
Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb
verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. „Aber nun steht einer
Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch
vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass
die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei
das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine
wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt.“
27 Aug 2024
## LINKS
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