# taz.de -- Netzausbau in Deutschland: Regeln für 5G-Auktion rechtswidrig | |
> Bei den Rahmenbedingungen für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion | |
> 2019 gab es politische Einflussnahme, urteilte das Verwaltungsgericht | |
> Köln. | |
Bild: Der 5G-Netzausbau soll Funklöcher schließen und schnelleres Internet br… | |
Köln dpa | Bei der Festlegung der Spielregeln für [1][die milliardenschwere | |
5G-Mobilfunkauktion 2019] ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes | |
Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Gericht gab den | |
Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und | |
Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen | |
hatten. | |
Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium | |
unter der Leitung von [2][Andreas Scheuer (CSU)] rechtswidrig Einfluss auf | |
die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen habe. | |
Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier | |
Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro | |
ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa, bis | |
Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit | |
mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download zu versorgen. | |
Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund | |
hingegen. So eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätten kleineren | |
Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten, | |
wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen Netzbetreibern | |
gestärkt worden. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere | |
Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht. | |
## Vorwurf eines politischen Deals bestätigt | |
In dem Kölner Urteil wurde letztlich festgestellt, dass die Politik auf | |
eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte. | |
Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, | |
dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür | |
aber beim Thema Netzvermietung milde behandelt wurden. | |
Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum | |
Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in | |
Leipzig hatten den Fall im Oktober 2010 wieder an das Verwaltungsgericht in | |
Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die | |
Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November | |
2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 | |
durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten | |
Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei. | |
## Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar | |
Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken | |
wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. | |
Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die | |
Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim | |
Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. „Wir erwarten keine negativen | |
Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in | |
Deutschland“, sagte ein Behördensprecher. | |
Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung | |
herrsche endlich Klarheit. „Das Gericht hat dokumentiert, dass das | |
Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur | |
aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat.“ | |
Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb | |
verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. „Aber nun steht einer | |
Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch | |
vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass | |
die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei | |
das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine | |
wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt.“ | |
27 Aug 2024 | |
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