# taz.de -- Nazi-Parolen zu „L’amour toujours“: „Ausländer raus“ ist… | |
> Die Staatsanwaltschaft Hannover stellt Ermittlungen nach rassistischen | |
> Parolen auf einem Schützenfest ein. Es sei nicht zum Hass aufgestachelt | |
> worden. | |
Bild: Sorgte für die größte Empörung und zu einer Demo gegen Rechts: Nazi-P… | |
Hamburg taz | Nicht zwingend volksverhetzend ist es, wenn „Deutschland den | |
Deutschen – Ausländer raus“ zum [1][Partylied „L’amour toujours“] vo… | |
D’Agostino gegrölt wird. Zu diesem Schluss kommt nun die Staatsanwaltschaft | |
Hannover in einem Fall: Die Ermittlungen wegen eines publik gewordenen | |
Vorfalls auf einem Schützenfest im nahegelegenen Kleinburgwedel hat sie nun | |
eingestellt, wie zuerst die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete. | |
Es hätten sich „keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zum Hass gegen | |
Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“ | |
worden sei, teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. | |
Nachdem Ende Mai gleichlautende Gesänge auf der Nordseeinsel Sylt für | |
bundesweite Empörung gesorgt hatten, wurden bundesweit Hunderte ähnlicher | |
Fälle bekannt. Allein in Niedersachsen zählte das Landeskriminalamt bis | |
Ende Mai 28 Fälle, bundesweit waren es dem Redaktionsnetzwerk Deutschland | |
zufolge mehr als 650 Fälle. | |
In Kleinburgwedel sollen die Parolen Mitte Mai gegrölt worden sein, | |
anschließend machte eine Videoaufnahme davon die Runde. Die Ermittlungen | |
der Staatsanwaltschat hätten nun ergeben, dass in diesem Fall aber der | |
öffentliche Frieden nicht gestört worden sei. Es habe sich lediglich – und | |
damit strafrechtlich irrelevant – um eine Kundgabe bloßer Ablehnung und | |
Verachtung gehandelt. Weil die Staatsanwaltschaft auf Basis des Videos | |
keinen Straftatbestand erkennen konnte, habe sie auch nicht die auf dem | |
Video grölenden Personen ermittelt. | |
## In Oldenburg wurde Anklage erhoben | |
Die Staatsanwaltschaft Hannover folgt damit früheren Entscheidungen | |
höchster Gerichte. Um eine strafbare Volksverhetzung anzunehmen, so etwa | |
urteilte das Bundesverfassungsgericht 2010 [2][in einem ähnlich gelagerten | |
Fall], müssen weitere Begleitumstände hinzutreten, etwa die Verwendung von | |
NS-Kennzeichen. | |
Zugleich haben andere Staatsanwaltschaften anders reagiert: So müssen sich | |
zwei Jugendliche aus dem Kreis Cloppenburg wegen Volksverhetzung vor | |
Gericht verantworten, im Juli hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg | |
Anklage erhoben. Die Angeklagten hatten ebenfalls auf einem | |
[3][Schützenfest in Löningen-Bunnen] dieselbe Parole zum selben Lied | |
skandiert. Auch dieser Fall wurde bekannt, weil Ausschnitte des Vorfalls in | |
einem Video aufgenommen und über soziale Medien verbreitet wurden. | |
27 Aug 2024 | |
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## AUTOREN | |
André Zuschlag | |
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