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# taz.de -- Klimawandel im Klassenzimmer: Hitzefrei komplizierter als gedacht
> In Niedersachsen ist nicht verbindlich festgelegt, wann es zu heiß ist.
> Es wäre aber Zeit, sich Gedanken über Hitzeschutz im Klassenzimmer zu
> machen.
Bild: Für Lehrer und Eltern ein organisatorischer Alptraum: Hitzefrei in der G…
Eine landesweit einheitliche Regelung fürs Hitzefrei hat Matteo Feind vom
Landesschülerrat Niedersachsen gerade gefordert. Irgendwie logisch, dass
die damit jetzt um die Ecke kommen, immerhin müssen die armen
Schüler:innen hier dank des frühen Ferientermins den gesamten August in
der Schule verbringen. Und tatsächlich gibt es in Niedersachsen – wie in
den meisten anderen Bundesländern – [1][keine verbindliche Festlegung], ab
wann Schulleitungen ein Hitzefrei ausrufen müssen. Es gibt nur ein paar
grundsätzliche Regelungen per Erlass, was dabei zu berücksichtigen ist.
Aus Schülerperspektive ist das natürlich unfair: Denn wenn der Rektor oder
die Rektorin das allein entscheidet, sind ja der Willkür Tür und Tor
eröffnet. Möglicherweise wird ein übergewichtiger älterer Herr, dem die
[2][Hitze] selbst auf die Pumpe drückt, ja ein ganz anderes Empfinden
haben, ab wann der Unterricht „erheblich beeinträchtigt“ ist, als die
drahtige Triathletin, die sich gerade für den Ironman angemeldet hat.
Aber in Wirklichkeit gibt es an den meisten Schulen natürlich irgendeinen
Gesamtkonferenzbeschluss, der festlegt, wann und wo die Temperatur gemessen
wird und wann die zu hoch ist.
Ich erinnere mich, dass es das an meiner Schule auch gab. An bestimmten
Tagen umkreisten die Schülervertreter das Thermometer nach der ersten
großen Pause mit wachsamem Blick – wenn es mehr als 27 Grad anzeigte,
stürmten sie schon einmal los und trompeten triumphierend „Hitzefrei“,
lange bevor der Gong kam und die Stimme des Schulleiters aus den
Lautsprechern dasselbe verkündete.
## Für Schulen und Eltern organisatorischer Albtraum
Uns erschien das damals alles ganz easy, aber für Schulen und Eltern ist
das ein organisatorischer Albtraum. Da müssen die Erziehungsberechtigten
informiert werden, der Schulbusverkehr umorganisiert, Aufsichten und
Notbetreuung gewährleistet sein.
Und ausgerechnet bei den Schülern, die man problemlos nach Hause schicken
könnte, weil sie keine Daueraufsicht mehr brauchen und in der Lage sein
sollten, eigenständig zu lernen, auch wenn sie dabei die Füße in den
Baggersee halten – ausgerechnet bei den Oberstufenschülern also gibt es gar
kein Hitzefrei. Als ob 17-jährige Gehirne bei 30 Grad nicht auch
weichgekocht würden. Auch das findet der Landesschülerrat nicht ganz zu
Unrecht unlogisch.
Und man fragt sich natürlich auch, was eigentlich mit den Lehrern ist.
Greift denn da keine Arbeitsstättenverordnung? Egal, wie man zu dieser
Berufsgruppe steht: Man möchte die doch nicht vor der ganzen Klasse
kollabieren sehen.
Aber auch hier steckt der Teufel im Detail: Denn die entsprechenden
Verordnungen formulieren ja erst einmal Empfehlungen und keine strikten
Richtlinien. Da ist der Arbeitgeber gefordert, Abhilfe zu schaffen: für
Schatten, Belüftung und Wasser zu sorgen, Arbeitszeiten zu verlegen, Dinge
dieser Art. Da wären natürlich auch wieder die chronisch klammen Kommunen
gefragt, die als Schulträger für die Gebäude zuständig sind. Wer sich an
die endlosen Debatten um nicht zu öffnende Fenster und Luftfilter in der
[3][Corona-Pandemie] erinnert, freut sich schon jetzt auf das, was da noch
kommt.
7 Aug 2024
## LINKS
[1] https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/unterricht/hitzef…
[2] /Bundesweiter-Hitzeaktionstag/!6012870
[3] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746
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