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# taz.de -- Prozess um mögliche Diskriminierung: Kein Zimmer frei für Sinti
> Kelly Laubinger von der Sinti-Union bucht für einen Autor ein Zimmer. Das
> Hotel storniert – wegen ihres Namens. Jetzt traf man sich vor Gericht.
Bild: Nicht immer nachvollziehbar begründet: Schild mit Aufschrift „belegt�…
NEUMÜNSTER taz | Im Namen der Sinti Union Schleswig-Holstein wollte
Geschäftsführerin [1][Kelly Laubinger] im vergangenen Herbst ein Zimmer für
den Autor Max Czollek buchen, der bei einer Veranstaltung des Vereins lesen
sollte. Ein örtliches Hotel lehnte die Buchung ab – wegen ihres
Familiennamens. [2][Laubinger sah sich diskriminiert.]
Der Hotelier bestreitet das und spricht von einer Verwechselung. Nun
befasste sich das Amtsgericht mit dem Fall. Bei der Verhandlung stellte
sich heraus: Im Hotel wird offenbar eine Rote Liste geführt, auf der alle
Personen namens „Laubinger“ stehen.
„Chef, da hat jemand namens Laubinger gebucht. Darf ich das annehmen?“ So
in etwa fragte Hotel-Mitarbeiterin Sigrun W. ihren Chef. Abends zuvor hatte
Kelly Laubinger per E-Mail ein Zimmer reserviert.
Morgens erhielt sie die Absage: „Leider darf ich Ihnen kein Zimmer
vermieten, da wir mit der Familie Laubinger schlechte Erfahrungen gemacht
haben“, mailte W., nachdem Hotelier Thomas H. klar gemacht hatte:
„Laubinger kriegt hier kein Zimmer“, so sagte er es im Gerichtssaal. Denn
ein Gast dieses Namens habe sich einmal schlecht benommen, seither „zucke
ich bei dem Namen zusammen“.
## „Laubinger“ steht auf einer internen „Roten Liste“
Er führe ein weltoffenes Haus, ihn interessiere nicht, welcher ethnischen
Gruppe oder Religion ein Gast angehöre, aber Laubinger stehe auf einer
internen „Roten Liste“. Für die Ablehnung habe er sich mehrfach
entschuldigt: „Was soll ich sonst tun, mich auf den Markt stellen und
schreien?“, fragte er in Richtung von Kelly Laubinger und ihrem Anwalt
Martin Klingner.
Der bohrte nach: „Wenn sich jemand namens Meier schlecht benimmt, aber ein
anderer Meier bestellt ein Zimmer, würde der es kriegen? Und was, wenn
Herrn Meiers Tochter ein Zimmer möchte?“ Natürlich würde nur die Person
kein Zimmer bekommen, die sich schlecht benommen habe, beteuerte H.
Dass diese Regel offenbar nicht für Laubinger gilt, berichtete seine
Mitarbeiterin, die als Zeugin vernommen wurde. Sie habe ihrem Chef
mitgeteilt, dass „jemand aus der Familien Laubinger“ ein Zimmer wolle,
genauer eine „Frau Laubinger“ – also nicht ein möglicher männlicher Gast
mit schlechten Manieren.
„Für mich war die Ablehnung ein Stich ins Familientrauma, für mich war das
Gewalt“, sagte Kelly Laubinger. Dass sie in Kollektivhaft für eine ihr
unbekannten Person genommen werde, passe zu der Art von
[3][Diskriminierung, die Sinti oft erlebten]. Besonders verletzt habe sie
ein Brief von H.s Anwalt Jasper Lehmann, in dem unterstellt wurde, sie
gehöre der Sinti-Minderheit gar nicht an, sie sei eine
„Trittbrettfahrerin“. Dieses Schreiben nannte ihr Anwalt „unterirdisch“.
In einer ersten Bewertung sah Richter Maass Anzeichen für eine
Diskriminierung. Das ist wichtig, denn nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG) gilt, dass sich die Beweislast umkehrt, wenn
sich Argumente für eine Diskriminierung finden. Damit müsste nicht
Laubinger beweisen, dass sie diskriminiert wurde, sondern der Hotelier,
dass er nicht diskriminiert hat. Wie der Richter den Fall letztlich
beurteilt, wird er Ende Juli verkünden.
12 Jul 2024
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## AUTOREN
Esther Geißlinger
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