Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Ehemaliges Verbot sexueller Handlungen: Erst 357 Betroffene stellte…
> Rund 50.000 Homosexuelle wurden wegen sexueller Handlungen verurteilt.
> Seit 2017 können Betroffene Entschädigung einfordern. Doch nur wenige tun
> dies.
Bild: Er war nicht allein auf dem Christopher Street Day in Berlin 1982, Protes…
Bonn epd | Sieben Jahre nach der Entscheidung des Gesetzgebers, Menschen zu
rehabilitieren und zu entschädigen, die wegen homosexueller Handlungen
verurteilt worden sind, gehen kaum noch entsprechende Anträge ein. Im
vergangenen Jahr waren es nur fünf solcher Anträge, in diesem Jahr bis zum
1. Juli neun, wie das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn dem
Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte.
[1][Seit der Bundestagsentscheidung im Jahr 2017] sind den Angaben zufolge
insgesamt 357 Anträge eingegangen. 264 davon wurden positiv beschieden und
bislang rund 930.000 Euro an Entschädigungsleistungen ausgezahlt. Die Zahl
der Anträge liegt damit deutlich unter dem, was erwartet wurde.
Laut einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden
in der Bundesrepublik bis 1969 [2][rund 50.000 Männer auf Grundlage des
damaligen Verbots sexueller Handlungen] zwischen Menschen gleichen
Geschlechts verurteilt. Zwar wird davon ausgegangen, dass sehr viele davon
nicht mehr leben. Dennoch rechnete die Bundesregierung zum damaligen
Zeitpunkt mit mehreren Tausend Anträgen.
Homosexuelle, die nach 1945 wegen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs
verurteilt wurden, können eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro
erhalten, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500
Euro pro Jahr entschädigt. Der Paragraf 175 im Strafgesetzbuch wurde in der
Bundesrepublik 1969 abgemildert, abgeschafft aber erst 1994.
Vor zwei Jahren verlängerte die aktuelle Bundesregierung zudem aufgrund der
geringen Antragszahlen die Frist für das Stellen von Anträgen, die
eigentlich schon im Juli 2022 auslaufen sollte. Nun können die Anträge noch
bis zum 21. Juli 2027 gestellt werden.
10 Jul 2024
## LINKS
[1] /Opfer-des-Schwulen-Paragrafen/!5488103
[2] /Abschaffung-des-Paragrafen-175/!5599062
## TAGS
Schwule
Paragraf 175
Homophobie
Justiz
Homosexualität
Ableismus
Pride Parade
Homophobie
## ARTIKEL ZUM THEMA
Legalisierung von Homosexualität: Gleichgestellt und doch nicht gleich
Vor 30 Jahren wurde der „Schwulenparagraf“ 175 abgeschafft. Klaus
Schirdewahn war noch von ihm betroffen. Heute setzt er sich für ältere
Schwule ein.
Ausstellung im Schwulen Museum Berlin: Das wenige, das bleibt
Als schwuler Mann mit Behinderung wurde Hans Heinrich Festersen im „Dritten
Reich“ ermordet. Eine Ausstellung widmet sich nun seiner Geschichte.
Lesbische Aktivistin über die DDR: „Toleriert uns doch einfach“
Sylvia Thies wuchs als Lesbe in der DDR auf und engagierte sich nach der
Wiedervereinigung für Lesben und Schwule und die Rechte von Prostituierten.
Autor über Homosexuellenbewegung: „Homophobie gibt es überall“
Gottfried Lorenz kämpft seit den 1970ern in Hamburg für Rechte
Homosexueller. Nun engagiert er sich für ein Denkmal für sexuelle
Vielfalt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.