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# taz.de -- Urteil zu Rüstung für Israel: Waffenexporte bleiben erlaubt
> Keine Untersagung von Kriegswaffenexporten nach Israel:
> Palästinenser:innen scheitern mit mehreren Eilanträgen am
> Verwaltungsgericht Berlin.
Bild: Kaum noch deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel seit Jahresbeginn
Berlin taz | Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat der Bundesregierung
nicht verboten, Waffenlieferungen nach Israel zu genehmigen. Den
palästinensischen Antragsstellern fehle das Rechtsschutzbedürfnis, so die
Richter:innen, weil Deutschland schon seit Monaten keine
Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigte. Zudem sei nicht zu
erwarten, dass die Bundesregierung bei solchen Entscheidungen das
Völkerrecht missachten würde.
Das Gericht musste über drei Anträge von Palästinenser:innen
entscheiden, die in Gaza leben. Ihre Antragsbefugnis leiteten sie aus den
deutschen Grundrechten ab, die auch im Ausland gelten. Die Bundesregierung
sei verpflichtet, sie vor völkerrechtswidrigen Angriffen der israelischen
Armee zu schützen und dürfe daher jedenfalls keine deutschen
Kriegswaffenexporte an Israel genehmigen. Das Verwaltungsgericht Berlin
solle die Bundesregierung per einstweiliger Anordnung dazu verpflichten,
solche Genehmigungen zu unterlassen.
Eine der Klagen wurde vom [1][European Center of Constitutional and Human
Rights (ECCHR)] aus Berlin unterstützt. Hinter anderen Klagen steht eine
Gruppe von deutschen Anwält:innen sowie propalästinensische
Organisationen wie das Palestine Institute for Public Diplomacy. Es
handelte sich also um gut geplante strategische Klagen. Das VG Berlin hat
nun alle drei Eilanträge als unzulässig abgelehnt. Denn den
Antragssteller:innen fehle das Rechtsschutzbedürfnis.
Zunächst wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die Bundesregierung
bereits „seit Anfang des Jahres“ keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr
genehmigt hat. Es seien auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass
entsprechende Exportgenehmigung bevorstehen. Dass Israel Interesse
insbesondere an Munitionslieferungen geäußert hatte, genüge nicht.
Vor allem aber gebe es keine Hinweise, dass die Bundesregierung bei
entsprechenden Exportgenehmigungen ihre rechtlichen Pflichten nicht
beachten werde. So habe die Bundesregierung im Verfahren ausdrücklich die
„strikte Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen“ zugesagt. Sie werde
keine Genehmigungen erteilen, wenn sie Kenntnis davon hat, dass solche
Waffen bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
eingesetzt werden.
Das VG Berlin hält diese Zusicherung der Bundesregierung offensichtlich für
glaubwürdig und verweist dabei auf „die spätestens ab dem Frühjahr 2024
geänderte Genehmigungspraxis“ der Bundesregierung hin, die sich „gerade als
Reaktion auf die Vorkommnisse“ im Gazakrieg darstelle.
Mit keinem Wort gehen die Richter:innen auf die weitverbreiteten Zweifel
an der Antragsbefugnis der Palästinenser aus Gaza ein. Viele
Beobachter:innen hatten die Eilanträge schon deshalb für unzulässig
gehalten, weil Ausländer:innen aus dem Ausland nicht vor deutschen
Gerichten gegen die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung klagen
können.
Die Entscheidung des VG Berlin ähnelt nun dem Eilbeschluss des
Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem April. Der IGH hatte damals
einen Antrag Nicaraguas auf Maßnahmen gegen deutsche Rüstungsexporte nach
Israel abgelehnt. Auch damals war ein zentrales Argument, dass es kaum noch
deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel gebe.
11 Jun 2024
## LINKS
[1] /Deutsche-Waffenlieferungen-an-Israel/!6005563
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Israel
Waffenlieferung
Verwaltungsgericht
Gaza
GNS
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
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Rüstungsexporte
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