# taz.de -- Urteil zu Rüstung für Israel: Waffenexporte bleiben erlaubt | |
> Keine Untersagung von Kriegswaffenexporten nach Israel: | |
> Palästinenser:innen scheitern mit mehreren Eilanträgen am | |
> Verwaltungsgericht Berlin. | |
Bild: Kaum noch deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel seit Jahresbeginn | |
BERLIN taz | Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat der Bundesregierung | |
nicht verboten, Waffenlieferungen nach Israel zu genehmigen. Den | |
palästinensischen Antragsstellern fehle das Rechtsschutzbedürfnis, so die | |
Richter:innen, weil Deutschland schon seit Monaten keine | |
Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigte. Zudem sei nicht zu | |
erwarten, dass die Bundesregierung bei solchen Entscheidungen das | |
Völkerrecht missachten würde. | |
Das Gericht musste über drei Anträge von Palästinenser:innen | |
entscheiden, die in Gaza leben. Ihre Antragsbefugnis leiteten sie aus den | |
deutschen Grundrechten ab, die auch im Ausland gelten. Die Bundesregierung | |
sei verpflichtet, sie vor völkerrechtswidrigen Angriffen der israelischen | |
Armee zu schützen und dürfe daher jedenfalls keine deutschen | |
Kriegswaffenexporte an Israel genehmigen. Das Verwaltungsgericht Berlin | |
solle die Bundesregierung per einstweiliger Anordnung dazu verpflichten, | |
solche Genehmigungen zu unterlassen. | |
Eine der Klagen wurde vom [1][European Center of Constitutional and Human | |
Rights (ECCHR)] aus Berlin unterstützt. Hinter anderen Klagen steht eine | |
Gruppe von deutschen Anwält:innen sowie propalästinensische | |
Organisationen wie das Palestine Institute for Public Diplomacy. Es | |
handelte sich also um gut geplante strategische Klagen. Das VG Berlin hat | |
nun alle drei Eilanträge als unzulässig abgelehnt. Denn den | |
Antragssteller:innen fehle das Rechtsschutzbedürfnis. | |
Zunächst wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die Bundesregierung | |
bereits „seit Anfang des Jahres“ keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr | |
genehmigt hat. Es seien auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass | |
entsprechende Exportgenehmigung bevorstehen. Dass Israel Interesse | |
insbesondere an Munitionslieferungen geäußert hatte, genüge nicht. | |
Vor allem aber gebe es keine Hinweise, dass die Bundesregierung bei | |
entsprechenden Exportgenehmigungen ihre rechtlichen Pflichten nicht | |
beachten werde. So habe die Bundesregierung im Verfahren ausdrücklich die | |
„strikte Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen“ zugesagt. Sie werde | |
keine Genehmigungen erteilen, wenn sie Kenntnis davon hat, dass solche | |
Waffen bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit | |
eingesetzt werden. | |
Das VG Berlin hält diese Zusicherung der Bundesregierung offensichtlich für | |
glaubwürdig und verweist dabei auf „die spätestens ab dem Frühjahr 2024 | |
geänderte Genehmigungspraxis“ der Bundesregierung hin, die sich „gerade als | |
Reaktion auf die Vorkommnisse“ im Gazakrieg darstelle. | |
Mit keinem Wort gehen die Richter:innen auf die weitverbreiteten Zweifel | |
an der Antragsbefugnis der Palästinenser aus Gaza ein. Viele | |
Beobachter:innen hatten die Eilanträge schon deshalb für unzulässig | |
gehalten, weil Ausländer:innen aus dem Ausland nicht vor deutschen | |
Gerichten gegen die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung klagen | |
können. | |
Die Entscheidung des VG Berlin ähnelt nun dem Eilbeschluss des | |
Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem April. Der IGH hatte damals | |
einen Antrag Nicaraguas auf Maßnahmen gegen deutsche Rüstungsexporte nach | |
Israel abgelehnt. Auch damals war ein zentrales Argument, dass es kaum noch | |
deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel gebe. | |
11 Jun 2024 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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