# taz.de -- Rechte Ausschreitungen in Chemnitz 2018: Landgericht lehnt weiteren… | |
> Über fünf Jahre nach dem Angriff von Rechtsextremen in Chemnitz wurde ein | |
> erstes Verfahren eingestellt. Das nächste soll nun gar nicht eröffnet | |
> werden. | |
Bild: Prozesseröffnung am Landgericht Chemnitz im Dezember 2023 | |
CHEMNITZ afp | Mehr als fünfeinhalb Jahre nach Ausschreitungen am Rande | |
einer rechten Demonstration in Chemnitz wird es zunächst keinen weiteren | |
Prozess geben. Das Landgericht Chemnitz lehnte die Eröffnung des | |
Hauptverfahrens gegen neun Beschuldigte ab. Zur Begründung erklärte das | |
Gericht am Freitag, es sehe einen erforderlichen hinreichenden Tatverdacht | |
nicht als gegeben an. | |
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, am 1. September 2018 nach einem | |
[1][sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und der rechtsextremen | |
Vereinigung Pro Chemnitz] Teilnehmer einer Gegendemonstration angegriffen | |
und elf Menschen verletzt zu haben. | |
Bei der zur Last gelegten gefährlichen Körperverletzung in elf Fällen setzt | |
dem Gericht zufolge eine Strafbarkeit voraus, dass die Beschuldigten an den | |
Taten selbst als Täter oder Teilnehmer beteiligt waren. Dies könne die | |
Kammer aber nicht erkennen. Vielmehr erschöpfe sich ihre Beteiligung den | |
Ermittlungen zufolge „in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer | |
Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten“, erklärte das Gericht. | |
Gegen den Beschluss können Staatsanwaltschaft und Nebenklage Beschwerde | |
einlegen, die Generalstaatsanwaltschaft tat dies bereits. Darüber | |
entscheidet dann das Oberlandesgericht Dresden. | |
## Rechte Hetze und Gegenprotest | |
Am 1. September 2018 hatten sich in Chemnitz rund 8.000 Anhänger einem von | |
AfD, Pegida und Pro Chemnitz organisierten Demonstrationszug angeschlossen. | |
Unter anderem liefen damals auch mehrere führende AfD-Politiker mit, | |
darunter die Landesvorsitzenden von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und | |
Jörg Urban. | |
Die Gegenveranstaltung unter dem Motto „Herz statt Hetze“ mit rund 3.000 | |
Teilnehmern richtete sich [2][gegen die rassistischen Ausschreitungen], zu | |
denen es in Chemnitz nach dem gewaltsamen Tod eines Manns am Rande des | |
Stadtfests gekommen war. Rund ein Jahr nach der Tat verurteilte das | |
Landgericht Chemnitz einen Syrer wegen Totschlags und gefährlicher | |
Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft. | |
In einem ersten Prozess wegen des damaligen Geschehens stellte das | |
Landgericht [3][im Januar das Verfahren gegen drei verbliebene von | |
ursprünglich neun Angeklagten ein]. Sie mussten jeweils 1.000 Euro an | |
soziale Einrichtungen zahlen. Zuvor hatte sich die Zahl der Angeklagten | |
bereits dezimiert, unter anderem wegen Verfahrenseinstellungen oder weil | |
ein Angeklagter untergetaucht und ein anderer in der Psychiatrie war. | |
Es war der erste von ursprünglich drei geplanten Prozessen im Zusammenhang | |
mit den Ausschreitungen von 2018. Die Entscheidung über die Eröffnung eines | |
dritten Hauptverfahrens stand noch aus. | |
24 May 2024 | |
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