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# taz.de -- Rechte Ausschreitungen in Chemnitz 2018: Landgericht lehnt weiteren…
> Über fünf Jahre nach dem Angriff von Rechtsextremen in Chemnitz wurde ein
> erstes Verfahren eingestellt. Das nächste soll nun gar nicht eröffnet
> werden.
Bild: Prozesseröffnung am Landgericht Chemnitz im Dezember 2023
Chemnitz afp | Mehr als fünfeinhalb Jahre nach Ausschreitungen am Rande
einer rechten Demonstration in Chemnitz wird es zunächst keinen weiteren
Prozess geben. Das Landgericht Chemnitz lehnte die Eröffnung des
Hauptverfahrens gegen neun Beschuldigte ab. Zur Begründung erklärte das
Gericht am Freitag, es sehe einen erforderlichen hinreichenden Tatverdacht
nicht als gegeben an.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, am 1. September 2018 nach einem
[1][sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und der rechtsextremen
Vereinigung Pro Chemnitz] Teilnehmer einer Gegendemonstration angegriffen
und elf Menschen verletzt zu haben.
Bei der zur Last gelegten gefährlichen Körperverletzung in elf Fällen setzt
dem Gericht zufolge eine Strafbarkeit voraus, dass die Beschuldigten an den
Taten selbst als Täter oder Teilnehmer beteiligt waren. Dies könne die
Kammer aber nicht erkennen. Vielmehr erschöpfe sich ihre Beteiligung den
Ermittlungen zufolge „in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer
Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten“, erklärte das Gericht.
Gegen den Beschluss können Staatsanwaltschaft und Nebenklage Beschwerde
einlegen, die Generalstaatsanwaltschaft tat dies bereits. Darüber
entscheidet dann das Oberlandesgericht Dresden.
## Rechte Hetze und Gegenprotest
Am 1. September 2018 hatten sich in Chemnitz rund 8.000 Anhänger einem von
AfD, Pegida und Pro Chemnitz organisierten Demonstrationszug angeschlossen.
Unter anderem liefen damals auch mehrere führende AfD-Politiker mit,
darunter die Landesvorsitzenden von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und
Jörg Urban.
Die Gegenveranstaltung unter dem Motto „Herz statt Hetze“ mit rund 3.000
Teilnehmern richtete sich [2][gegen die rassistischen Ausschreitungen], zu
denen es in Chemnitz nach dem gewaltsamen Tod eines Manns am Rande des
Stadtfests gekommen war. Rund ein Jahr nach der Tat verurteilte das
Landgericht Chemnitz einen Syrer wegen Totschlags und gefährlicher
Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft.
In einem ersten Prozess wegen des damaligen Geschehens stellte das
Landgericht [3][im Januar das Verfahren gegen drei verbliebene von
ursprünglich neun Angeklagten ein]. Sie mussten jeweils 1.000 Euro an
soziale Einrichtungen zahlen. Zuvor hatte sich die Zahl der Angeklagten
bereits dezimiert, unter anderem wegen Verfahrenseinstellungen oder weil
ein Angeklagter untergetaucht und ein anderer in der Psychiatrie war.
Es war der erste von ursprünglich drei geplanten Prozessen im Zusammenhang
mit den Ausschreitungen von 2018. Die Entscheidung über die Eröffnung eines
dritten Hauptverfahrens stand noch aus.
24 May 2024
## LINKS
[1] /Monitor-zu-Demos-in-Chemnitz/!5533956
[2] /Ein-Jahr-nach-den-Ausschreitungen/!5617078
[3] /Verfahren-eingestellt-gegen-Neonazis/!5984314
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empört.
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