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# taz.de -- Zu wenig Steuer-Transparenz: EU-Verfahren gegen Deutschland
> Brüssel geht dagegen vor, wenn Geschäfte auf digitalen Plattformen vor
> den Finanzämtern versteckt werden. Die EU-Kommission wirft Deutschland
> nun Intransparenz vor.
Bild: Gibt es in Deutschland zu wenig Steuer-Transparenz für Geschäfte auf di…
Brüssel dpa | Weil Deutschland nicht transparent genug mit Einkünften über
[1][digitale Plattformen] umgegangen ist, leitet die EU-Kommission ein
Verfahren gegen die Bundesrepublik ein.
Deutschland sowie auch Ungarn, Polen und Rumänien hätten es versäumt,
zeitnah Informationen über die von Unternehmen und natürlichen Personen
über [2][digitale Plattformen] erwirtschafteten Einkünfte auszutauschen,
teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Die Kommission sendet nun
einen Brief mit den Vorwürfen nach Berlin und in die anderen Hauptstädte.
Die Länder haben zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren.
Seit 2023 gelten in der [3][EU] neue Steuertransparenzregeln für
Transaktionen auf digitalen Plattformen wie beispielsweise Amazon oder dem
Buchungsportal Booking.com. Immer mehr Menschen und Unternehmen nutzten
digitale Plattformen, um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen
anzubieten, hieß es bei der Verabschiedung der Vorschriften von den
EU-Ländern 2021.
„Allerdings werden über digitale Plattformen erzielte Einkünfte häufig
nicht gemeldet und Steuern nicht gezahlt, insbesondere wenn die digitalen
Plattformen in mehreren Ländern betrieben werden“, hieß es in der
Mitteilung. Dies führe zu Steuereinbußen in den Mitgliedstaaten und
verschaffe Händlern auf digitalen Plattformen einen unlauteren Vorteil
gegenüber traditionellen Unternehmen.
## Geldbuße droht
Den Regeln zufolge mussten Online-Plattformen Daten über die von
Unternehmen und natürlichen Personen im Jahr 2023 erwirtschafteten
Einkünfte erheben und diese an den Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind,
melden. Die Mitgliedstaaten mussten dann diese Informationen anschließend
bis zum 29. Februar 2024 untereinander austauschen.
„Deutschland, Ungarn, Polen und Rumänien sind ihrer Verpflichtung zum
Austausch der notwendigen Informationen mit den Steuerbehörden anderer
Mitgliedstaaten nicht nachgekommen, wodurch diese ihre jeweiligen
Steuergesetze nicht in vollem Umfang durchsetzen können“, hieß es nun von
der EU-Kommission.
Reagieren die Länder nicht binnen zwei Monaten auf das
Aufforderungsschreiben, kann die Kommission eine sogenannte begründete
Stellungnahme abgeben und damit den nächsten Verfahrensschritt einleiten.
Am Ende eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor
dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.
24 May 2024
## LINKS
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[2] /Digital-Markets-und-Digital-Services-Act/!5992274
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