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# taz.de -- Rassistisch grölende Studentin auf Sylt: Uni entscheidet über Rau…
> Eine der Sylt-Rassist*innen studiert an der Hamburger Hochschule für
> Angewandte Wissenschaft. Ihre Exmatrikulation wird aktuell geprüft.
Bild: Ob die Studentin hier auch dabei war? Verfassungsschutzleiter Torsten Vo�…
Hamburg taz | Auf Instagram äußerte sich Hamburgs Hochschule für Angewandte
Wissenschaft (HAW) zum weiteren Verfahren „bezüglich des rassistischen
Videos“. Denn [1][wie die Medien berichteten], ist jene junge Frau, die an
Pfingsten in der „Pony-Bar“ auf Sylt ihr gut gelauntes Gesicht in die
Kamera hielt und [2][„Ausländer raus“ sang], dort Studentin. Sie erhält n…
zwei Monate Hausverbot, auch für Lehrveranstaltungen, schreibt die
Hochschule. Außerdem werde auf Grundlage des Hamburgischen
Hochschulgesetzes (HambHG) ein Exmatrikulationsverfahren geprüft.
„Die Exmatrikulation ist ein ultimativer Schritt, der über die Zukunft
eines Menschen entscheiden kann“, erklärte die Präsidentin der HAW, Ute
Lohrentz, als sie sich tags drauf in einer [3][E-Mail an alle
Hochschulangehörigen] wandte. Deshalb sehe das Gesetz vor, dass ein
Exmatrikulationausschuss sorgfältig prüft, ob so ein Verfahren eingeleitet
wird. Sprich: Es kann auch sein, dass dieser Ausschuss, der am Montag
erstmals tagen soll und an dem auch ein Studierender aus den Gremien der
HAW teilnimmt, die Sache noch abbläst.
Rechtsradikale und rassistische Vorfälle, so Lohrentz weiter, passierten in
der Mitte der Gesellschaft, „und auch an unserer Hochschule“. Deshalb rufe
sie Studierende und Beschäftigte dazu auf, gemeinsam dafür zu sorgen, dass
die HAW Hamburg eine weltoffene und tolerante Hochschule bleibt. Wie ein
Sprecher der HAW mitteilt, schickte die Präsidentin zudem per Mail ein
Gesprächsangebot an die Studierende.
Die drohende Exmatrikulation ist nicht die erste Reaktion, die diese zu
spüren bekommt. Schon vor Tagen soll sie [4][ihren Job als Assistentin
einer Influencerin] verloren haben. Rechtlich ist beides strittig, wenn es
um Aktivitäten in der Freizeit geht.
## Paragraf für Zwangexmatrikulation politisch umstritten
Der hier zur Anwendung stehende Paragraf 42, Absatz 3, Nummer 3 des HambHG
besagt, dass Studierende zwangsexmatrikuliert werden können, wenn sie ihrer
Hochschule durch „schweres schuldhaftes Verhalten Schaden“ zufügten. Der
Paragraf wurde 2003 unter der rechtspopulistischen CDU-FDP-Schill-Regierung
eingeführt und führte zu Protesten, da befürchtet wurde, dass man so
Studierende für kritische Äußerungen bestraft. Der damalige parteilose
Wissenschaftssenator Jörg Dräger beharrte darauf, sagte aber zugleich, er
überlasse es den Hochschulen in ihrer Eigenständigkeit, mit dem Paragrafen
„verantwortungsvoll umzugehen“.
Die [5][Mopo zitiert nun] den auf Hochschulrecht spezialisierten
Rechtsanwalt Arne-Patrik Heinze mit der Einschätzung, die HAW hätte gute
Chancen. Die Eindrücke aus dem Video könnten vertretbar als Verstoß gegen
die freiheitlich demokratische Grundordnung eingestuft werden. Das wiederum
könne die Hochschule als „schweres, schuldhaftes Fehlverhalten“ bewerten.
Dabei gehe es um das Recht der Hochschule, ihren Ruf vor Schaden zu
bewahren. Das Verhalten der Studentin könne den geregelten Ablauf der
Hochschule beeinträchtigen, etwa, wenn ausländische Studierende sich durch
die Parolen bedroht fühlten oder es zu Unruhen an der Hochschule komme.
In einem etwas ähnlich gelagerten Fall hat die Universität Hamburg kürzlich
anders reagiert. Das [6][Hamburger Abendblatt fand heraus], dass der junge
Mann, der Ende April auf dem Hamburger Steindamm eine Demo für ein Kalifat
anmeldete, Lehramt an der Uni Hamburg studiert. Er gilt als Kopf der
extremistischen Gruppe „Muslim Interaktiv“. Und auch seine Forderungen
stehen im Kontrast zur demokratischen Grundordnung.
Gefragt, ob die Uni einen Anlass sehe, so jemanden zu exmatrikulieren,
sagte ein Sprecher, der Uni-Hamburg es seien „keine relevanten Vorfälle im
universitären Kontext im Zusammenhang mit dieser Person bekannt, die eine
Prüfung einer Exmatrikulation veranlassen“. Die Uni habe keinen Einfluss
auf private Äußerungen ihrer Studierenden in sozialen Medien. „Was
außerhalb des universitären Kontexts passiert, ist auch außerhalb der
Einflusssphäre der Universität, das ist Aufgabe für Polizei und Justiz“, so
der Sprecher.
Der auch auf Hochschulrecht spezialisierte [7][Rechtsanwalt Joachim
Schaller] sagt, ihm sei aus den letzten Jahren kein Fall bekannt, bei dem
an der HAW oder einer anderen Hamburger Hochschule ein Studierender wegen
Schädigung seiner Lehranstalt zwangsexmatrikuliert wurde. „Ich halte diesen
Paragrafen auch in diesem Fall nicht für einschlägig“, sagt Schaller zur
taz. Was eine Studierende in ihrer Freizeit tue, habe mit der Hochschule
gar nichts zu tun.
Auch zwei Monate Hausverbot hält er für die junge Frau für fraglich, „weil
sie nichts an der Hochschule getan hat“. Schaller, der seit Jahren in
Hamburg studentische Asten berät, hält generell nichts von
Ordnungsrechtsparagrafen im Hochschulgesetz. „Wenn an Hochschulen etwas
passiert und es Konflikte gibt, reicht das Hausrecht der Hochschulleitungen
vollkommen aus.“
Studierende verfügten über ein Rechtsverhältnis mit ihrer Hochschule und
über eine „gewaltige Rechtsposition“, [8][zitiert der Spiegel] auch die
Wiesbadener Verwaltungsrechtlerin Sibylle Schwarz. Dieses Rechtsverhältnis
zu kündigen, sei nicht einfach, „auch dann nicht, wenn Studierende auf
Videos in ihrer Freizeit rassistische Parolen singen“. Die HAW habe durch
die Berichterstattung möglicherweise einen Reputationsschaden erlitten. Im
vorliegenden Fall sei die Studentin aber erst durch Verbreitung des Videos
als solche identifiziert worden. „Das Singen auf Sylt hat erst mal nichts
mit der Hochschule zu tun“, so die Juristin. Anders wäre es bei einer Party
auf dem Uni-Gelände.
Für Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) bedeutet die
von Schwarz-Gelb-Schill geerbte Rechtslage, dass sie sich ganz raushalten
kann. Ob und wie viele Zwangsexmatrikulationen es gab, kann ihre Behörde
nicht sagen, das würde „nicht gemeldet“, so ihre Sprecherin. Das Gesetz
mache Zwangsexmatrikulationen möglich, die individuelle Anwendung und die
Bewertung einzelner Fälle unterliege „der Hochschulautonomie“.
30 May 2024
## LINKS
[1] /Rechtsextreme-Gesaenge-auf-Sylt/!6012559
[2] /Verbot-des-Songs-Lamour-toujours/!6010287
[3] https://www.haw-hamburg.de/detail/news/news/show/gemeinsam-fuer-eine-weltof…
[4] /Rechte-Reiche-im-rassistischen-Video/!6012658/
[5] https://www.mopo.de/hamburg/auslaender-rausquot-rufe-auf-sylt-hamburger-uni…
[6] https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article242066946/Hamburger-Top-Is…
[7] /Studienplaetze-vom-Staat/!5052788
[8] https://www.spiegel.de/start/sylt-was-droht-studierenden-die-rechte-parolen…
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Sylt
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