# taz.de -- Rassistisch grölende Studentin auf Sylt: Uni entscheidet über Rau… | |
> Eine der Sylt-Rassist*innen studiert an der Hamburger Hochschule für | |
> Angewandte Wissenschaft. Ihre Exmatrikulation wird aktuell geprüft. | |
Bild: Ob die Studentin hier auch dabei war? Verfassungsschutzleiter Torsten Vo�… | |
Hamburg taz | Auf Instagram äußerte sich Hamburgs Hochschule für Angewandte | |
Wissenschaft (HAW) zum weiteren Verfahren „bezüglich des rassistischen | |
Videos“. Denn [1][wie die Medien berichteten], ist jene junge Frau, die an | |
Pfingsten in der „Pony-Bar“ auf Sylt ihr gut gelauntes Gesicht in die | |
Kamera hielt und [2][„Ausländer raus“ sang], dort Studentin. Sie erhält n… | |
zwei Monate Hausverbot, auch für Lehrveranstaltungen, schreibt die | |
Hochschule. Außerdem werde auf Grundlage des Hamburgischen | |
Hochschulgesetzes (HambHG) ein Exmatrikulationsverfahren geprüft. | |
„Die Exmatrikulation ist ein ultimativer Schritt, der über die Zukunft | |
eines Menschen entscheiden kann“, erklärte die Präsidentin der HAW, Ute | |
Lohrentz, als sie sich tags drauf in einer [3][E-Mail an alle | |
Hochschulangehörigen] wandte. Deshalb sehe das Gesetz vor, dass ein | |
Exmatrikulationausschuss sorgfältig prüft, ob so ein Verfahren eingeleitet | |
wird. Sprich: Es kann auch sein, dass dieser Ausschuss, der am Montag | |
erstmals tagen soll und an dem auch ein Studierender aus den Gremien der | |
HAW teilnimmt, die Sache noch abbläst. | |
Rechtsradikale und rassistische Vorfälle, so Lohrentz weiter, passierten in | |
der Mitte der Gesellschaft, „und auch an unserer Hochschule“. Deshalb rufe | |
sie Studierende und Beschäftigte dazu auf, gemeinsam dafür zu sorgen, dass | |
die HAW Hamburg eine weltoffene und tolerante Hochschule bleibt. Wie ein | |
Sprecher der HAW mitteilt, schickte die Präsidentin zudem per Mail ein | |
Gesprächsangebot an die Studierende. | |
Die drohende Exmatrikulation ist nicht die erste Reaktion, die diese zu | |
spüren bekommt. Schon vor Tagen soll sie [4][ihren Job als Assistentin | |
einer Influencerin] verloren haben. Rechtlich ist beides strittig, wenn es | |
um Aktivitäten in der Freizeit geht. | |
## Paragraf für Zwangexmatrikulation politisch umstritten | |
Der hier zur Anwendung stehende Paragraf 42, Absatz 3, Nummer 3 des HambHG | |
besagt, dass Studierende zwangsexmatrikuliert werden können, wenn sie ihrer | |
Hochschule durch „schweres schuldhaftes Verhalten Schaden“ zufügten. Der | |
Paragraf wurde 2003 unter der rechtspopulistischen CDU-FDP-Schill-Regierung | |
eingeführt und führte zu Protesten, da befürchtet wurde, dass man so | |
Studierende für kritische Äußerungen bestraft. Der damalige parteilose | |
Wissenschaftssenator Jörg Dräger beharrte darauf, sagte aber zugleich, er | |
überlasse es den Hochschulen in ihrer Eigenständigkeit, mit dem Paragrafen | |
„verantwortungsvoll umzugehen“. | |
Die [5][Mopo zitiert nun] den auf Hochschulrecht spezialisierten | |
Rechtsanwalt Arne-Patrik Heinze mit der Einschätzung, die HAW hätte gute | |
Chancen. Die Eindrücke aus dem Video könnten vertretbar als Verstoß gegen | |
die freiheitlich demokratische Grundordnung eingestuft werden. Das wiederum | |
könne die Hochschule als „schweres, schuldhaftes Fehlverhalten“ bewerten. | |
Dabei gehe es um das Recht der Hochschule, ihren Ruf vor Schaden zu | |
bewahren. Das Verhalten der Studentin könne den geregelten Ablauf der | |
Hochschule beeinträchtigen, etwa, wenn ausländische Studierende sich durch | |
die Parolen bedroht fühlten oder es zu Unruhen an der Hochschule komme. | |
In einem etwas ähnlich gelagerten Fall hat die Universität Hamburg kürzlich | |
anders reagiert. Das [6][Hamburger Abendblatt fand heraus], dass der junge | |
Mann, der Ende April auf dem Hamburger Steindamm eine Demo für ein Kalifat | |
anmeldete, Lehramt an der Uni Hamburg studiert. Er gilt als Kopf der | |
extremistischen Gruppe „Muslim Interaktiv“. Und auch seine Forderungen | |
stehen im Kontrast zur demokratischen Grundordnung. | |
Gefragt, ob die Uni einen Anlass sehe, so jemanden zu exmatrikulieren, | |
sagte ein Sprecher, der Uni-Hamburg es seien „keine relevanten Vorfälle im | |
universitären Kontext im Zusammenhang mit dieser Person bekannt, die eine | |
Prüfung einer Exmatrikulation veranlassen“. Die Uni habe keinen Einfluss | |
auf private Äußerungen ihrer Studierenden in sozialen Medien. „Was | |
außerhalb des universitären Kontexts passiert, ist auch außerhalb der | |
Einflusssphäre der Universität, das ist Aufgabe für Polizei und Justiz“, so | |
der Sprecher. | |
Der auch auf Hochschulrecht spezialisierte [7][Rechtsanwalt Joachim | |
Schaller] sagt, ihm sei aus den letzten Jahren kein Fall bekannt, bei dem | |
an der HAW oder einer anderen Hamburger Hochschule ein Studierender wegen | |
Schädigung seiner Lehranstalt zwangsexmatrikuliert wurde. „Ich halte diesen | |
Paragrafen auch in diesem Fall nicht für einschlägig“, sagt Schaller zur | |
taz. Was eine Studierende in ihrer Freizeit tue, habe mit der Hochschule | |
gar nichts zu tun. | |
Auch zwei Monate Hausverbot hält er für die junge Frau für fraglich, „weil | |
sie nichts an der Hochschule getan hat“. Schaller, der seit Jahren in | |
Hamburg studentische Asten berät, hält generell nichts von | |
Ordnungsrechtsparagrafen im Hochschulgesetz. „Wenn an Hochschulen etwas | |
passiert und es Konflikte gibt, reicht das Hausrecht der Hochschulleitungen | |
vollkommen aus.“ | |
Studierende verfügten über ein Rechtsverhältnis mit ihrer Hochschule und | |
über eine „gewaltige Rechtsposition“, [8][zitiert der Spiegel] auch die | |
Wiesbadener Verwaltungsrechtlerin Sibylle Schwarz. Dieses Rechtsverhältnis | |
zu kündigen, sei nicht einfach, „auch dann nicht, wenn Studierende auf | |
Videos in ihrer Freizeit rassistische Parolen singen“. Die HAW habe durch | |
die Berichterstattung möglicherweise einen Reputationsschaden erlitten. Im | |
vorliegenden Fall sei die Studentin aber erst durch Verbreitung des Videos | |
als solche identifiziert worden. „Das Singen auf Sylt hat erst mal nichts | |
mit der Hochschule zu tun“, so die Juristin. Anders wäre es bei einer Party | |
auf dem Uni-Gelände. | |
Für Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) bedeutet die | |
von Schwarz-Gelb-Schill geerbte Rechtslage, dass sie sich ganz raushalten | |
kann. Ob und wie viele Zwangsexmatrikulationen es gab, kann ihre Behörde | |
nicht sagen, das würde „nicht gemeldet“, so ihre Sprecherin. Das Gesetz | |
mache Zwangsexmatrikulationen möglich, die individuelle Anwendung und die | |
Bewertung einzelner Fälle unterliege „der Hochschulautonomie“. | |
30 May 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Rechtsextreme-Gesaenge-auf-Sylt/!6012559 | |
[2] /Verbot-des-Songs-Lamour-toujours/!6010287 | |
[3] https://www.haw-hamburg.de/detail/news/news/show/gemeinsam-fuer-eine-weltof… | |
[4] /Rechte-Reiche-im-rassistischen-Video/!6012658/ | |
[5] https://www.mopo.de/hamburg/auslaender-rausquot-rufe-auf-sylt-hamburger-uni… | |
[6] https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article242066946/Hamburger-Top-Is… | |
[7] /Studienplaetze-vom-Staat/!5052788 | |
[8] https://www.spiegel.de/start/sylt-was-droht-studierenden-die-rechte-parolen… | |
## AUTOREN | |
Kaija Kutter | |
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