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# taz.de -- Bremer Affenversuche dürfen weitergehen: Forschungsnutzen darf abs…
> Der Senat hatte die Hirnforschung an Makaken 2023 nicht neu genehmigt.
> Doch die Gutachten zur Begründung seien unbrauchbar, so das
> Verwaltungsgericht.
Bild: Grundlagenforschung dauert Jahrzehnte: Neurobiologe Andreas Kreiter in se…
Wien taz | Neurobiologe Andreas Kreiter darf in Bremen vorerst weiter an
Affen forschen. In einem Beschluss im Rahmen eines Eilverfahrens hat das
Bremer Verwaltungsgericht dem Wissenschaftler die Fortsetzung seiner
Hirnexperimente mit Makaken erlaubt. Der Senat hatte ihm im November 2023
seinen Folge-Forschungsantrag „Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse
des Säugetiergehirns“ [1][nicht wiedergenehmigt,] Kreiter hatte dagegen
Widerspruch eingelegt.
Der Hirnforscher arbeitet bereits seit 1998 an der Uni Bremen mit Makaken.
Er betreibt Grundlagenforschung zur Weitergabe von neuronalen Signalen und
beobachtet dafür, was in den Makakengehirnen passiert, während sie in
Experimenten Reaktionsaufgaben erfüllen. Ebenso lange gibt es [2][Kritik
von Tierschützer*innen.] Sie wenden sich gegen die Haltung der Tiere, die
meist nur während der Experimente trinken können und gegen die
Schädeloperation, bei denen den Versuchstieren eine Kunststoffkappe mit
Messsonden auf dem Knochen fixiert wird.
Der Bremer Senat hatte [3][mehrfach versucht, die Versuche zu stoppen] –
vergeblich. Der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichts ist die siebte
Gerichtsentscheidung seit 2008 gegen den Senat und zugunsten von Kreiter.
Zuletzt hatte die zuständige Gesundheitsbehörde bei ihrer Ablehnung des
Forschungsantrags argumentiert, dass auch in der Grundlagenforschung ein
„klinischer Anwendungsnutzen des zu erwartenden Erkenntnisgewinns in
zeitlicher Nähe wahrscheinlich“ sein müsse.
## Grundlagenforschung muss nicht unmittelbar anwendbar sein
Geradezu vernichtend ist in dem jetzigen Gerichtsentscheid die Bewertung
der vom Senat eingeholten Gutachten. Auf das Thema der Grundlagenforschung,
auf die sich Kreiters Antrag beruft, sei der Senat nicht eingegangen. „Es
liegt in der Eigenart der Grundlagenforschung“, doziert das Gericht „dass
ein mehr oder weniger abstrakt bleibender Nutzen sich vorweg nicht konkret
ausmachen lässt.“
„Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin“, schreibt das Gericht, „ist
bei der Grundlagenforschung […] nicht zu fordern, dass für die
Rechtfertigung eines Tierversuchs ein klinischer Anwendungsnutzen des zu
erwartenden Erkenntnisgewinns in zeitlicher Nähe wahrscheinlich ist.“ Auch
müsse nicht nachgewiesen werden, dass die Forschungsergebnisse Eingang in
klinische Studien oder gar Therapien gefunden habe.
Stattdessen berufe sich der Senat auf die Meinung der Bevölkerung, also
sozusagen das gesunde Volksempfinden. Statistische Meinungsumfragen aber
könnten für die rechtsstaatliche Abwägung zwischen Tierschutz und
Wissenschaftsfreiheit kein Kriterium sein, so das Gericht.
## Gutachter wird als nicht objektiv bewertet
Zu einer der vom Senat vorgelegten Expertisen meint das Gericht, „das
Gutachten genügt nicht den Standards, die von einem behördlichen
Sachverständigengutachten zu erwarten sind.“ Der Gutachter verfüge nicht
über die erforderliche „Unvoreingenommenheit und Objektivität“: „Zur
Erforschung des Sachverhaltes durch das Gericht (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist das
Gutachten in Gänze ungeeignet.“
Mit einem weiteren Gutachten hatte der Senat seine Landesbeauftragte
Sybille Wenzel, die Leiterin der senatorischen Stabsstelle für den
Tierschutz, beauftragt. Grundsätzlich zweifelhaft, findet das Gericht, und
stellt zudem fest: „Dem Gutachten der Landestierschutzbeauftragten lässt
sich nicht in nachvollziehbarer Weise entnehmen“, ob ihre Argumentationen
„dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Ermittlung der
Belastung von Versuchstieren entsprechen.“ Der Bremer Senat hatte der taz
[4][im Vorfeld den Blick in die Gutachten verweigert.]
20 Apr 2024
## LINKS
[1] /Tierversuche-an-der-Universitaet-Bremen/!5969643
[2] /Makaken-Versuche-in-Bremen/!5809471
[3] /Tierversuche-an-Makaken-Affen-in-Bremen/!5898306
[4] /Bremens-Senat-haelt-Gutachten-zurueck/!5971221
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Affen
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