# taz.de -- Bremer Affenversuche dürfen weitergehen: Forschungsnutzen darf abs… | |
> Der Senat hatte die Hirnforschung an Makaken 2023 nicht neu genehmigt. | |
> Doch die Gutachten zur Begründung seien unbrauchbar, so das | |
> Verwaltungsgericht. | |
Bild: Grundlagenforschung dauert Jahrzehnte: Neurobiologe Andreas Kreiter in se… | |
Wien taz | Neurobiologe Andreas Kreiter darf in Bremen vorerst weiter an | |
Affen forschen. In einem Beschluss im Rahmen eines Eilverfahrens hat das | |
Bremer Verwaltungsgericht dem Wissenschaftler die Fortsetzung seiner | |
Hirnexperimente mit Makaken erlaubt. Der Senat hatte ihm im November 2023 | |
seinen Folge-Forschungsantrag „Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse | |
des Säugetiergehirns“ [1][nicht wiedergenehmigt,] Kreiter hatte dagegen | |
Widerspruch eingelegt. | |
Der Hirnforscher arbeitet bereits seit 1998 an der Uni Bremen mit Makaken. | |
Er betreibt Grundlagenforschung zur Weitergabe von neuronalen Signalen und | |
beobachtet dafür, was in den Makakengehirnen passiert, während sie in | |
Experimenten Reaktionsaufgaben erfüllen. Ebenso lange gibt es [2][Kritik | |
von Tierschützer*innen.] Sie wenden sich gegen die Haltung der Tiere, die | |
meist nur während der Experimente trinken können und gegen die | |
Schädeloperation, bei denen den Versuchstieren eine Kunststoffkappe mit | |
Messsonden auf dem Knochen fixiert wird. | |
Der Bremer Senat hatte [3][mehrfach versucht, die Versuche zu stoppen] – | |
vergeblich. Der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichts ist die siebte | |
Gerichtsentscheidung seit 2008 gegen den Senat und zugunsten von Kreiter. | |
Zuletzt hatte die zuständige Gesundheitsbehörde bei ihrer Ablehnung des | |
Forschungsantrags argumentiert, dass auch in der Grundlagenforschung ein | |
„klinischer Anwendungsnutzen des zu erwartenden Erkenntnisgewinns in | |
zeitlicher Nähe wahrscheinlich“ sein müsse. | |
## Grundlagenforschung muss nicht unmittelbar anwendbar sein | |
Geradezu vernichtend ist in dem jetzigen Gerichtsentscheid die Bewertung | |
der vom Senat eingeholten Gutachten. Auf das Thema der Grundlagenforschung, | |
auf die sich Kreiters Antrag beruft, sei der Senat nicht eingegangen. „Es | |
liegt in der Eigenart der Grundlagenforschung“, doziert das Gericht „dass | |
ein mehr oder weniger abstrakt bleibender Nutzen sich vorweg nicht konkret | |
ausmachen lässt.“ | |
„Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin“, schreibt das Gericht, „ist | |
bei der Grundlagenforschung […] nicht zu fordern, dass für die | |
Rechtfertigung eines Tierversuchs ein klinischer Anwendungsnutzen des zu | |
erwartenden Erkenntnisgewinns in zeitlicher Nähe wahrscheinlich ist.“ Auch | |
müsse nicht nachgewiesen werden, dass die Forschungsergebnisse Eingang in | |
klinische Studien oder gar Therapien gefunden habe. | |
Stattdessen berufe sich der Senat auf die Meinung der Bevölkerung, also | |
sozusagen das gesunde Volksempfinden. Statistische Meinungsumfragen aber | |
könnten für die rechtsstaatliche Abwägung zwischen Tierschutz und | |
Wissenschaftsfreiheit kein Kriterium sein, so das Gericht. | |
## Gutachter wird als nicht objektiv bewertet | |
Zu einer der vom Senat vorgelegten Expertisen meint das Gericht, „das | |
Gutachten genügt nicht den Standards, die von einem behördlichen | |
Sachverständigengutachten zu erwarten sind.“ Der Gutachter verfüge nicht | |
über die erforderliche „Unvoreingenommenheit und Objektivität“: „Zur | |
Erforschung des Sachverhaltes durch das Gericht (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist das | |
Gutachten in Gänze ungeeignet.“ | |
Mit einem weiteren Gutachten hatte der Senat seine Landesbeauftragte | |
Sybille Wenzel, die Leiterin der senatorischen Stabsstelle für den | |
Tierschutz, beauftragt. Grundsätzlich zweifelhaft, findet das Gericht, und | |
stellt zudem fest: „Dem Gutachten der Landestierschutzbeauftragten lässt | |
sich nicht in nachvollziehbarer Weise entnehmen“, ob ihre Argumentationen | |
„dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Ermittlung der | |
Belastung von Versuchstieren entsprechen.“ Der Bremer Senat hatte der taz | |
[4][im Vorfeld den Blick in die Gutachten verweigert.] | |
20 Apr 2024 | |
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## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
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